Um fast 2500 Euro hat der Mitarbeiter eines Getränkemarkts seine Chefin betrogen. Und das, obwohl sie ihm eine zweite Chance gegeben hatte.
Geretsried/Wolfratshausen – Verschämtes Grinsen, hängende Schultern, struppige Haare: Wie ein Lausbub, der beim Klauen erwischt worden ist, sitzt der junge Mann auf der Anklagebank. Nur dass der gelernte Verkäufer (27) nicht geklaut hat, sondern seine Chefin binnen weniger Wochen um 2349 Euro betrogen hat: Er tippte ins Pfandsystem des Getränkemarkts, in dem er arbeitete, fiktive Leergutrückgaben und nahm das Geld dafür aus der Kasse. Wegen Computerbetrugs in 21 Fällen wurde der Geretsrieder jetzt vom Amtsgericht Wolfratshausen zu 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Im Oktober 2017 war der Angeklagte in dem Getränkemarkt eingestellt worden. „Er lungerte draußen rum, wir wollten ihm helfen“, erzählte die Einzelhändlerin (37). „Er war vorher schon mal bei uns rausgeflogen. Aber dann hat er uns leidgetan.“ Also gab sie ihm eine zweite Chance, und zunehmend mehr Verantwortung. Als sie im August 2018 in Urlaub fuhr, habe er „Befugnisse wie ein Chef“ gehabt. Wenig später gingen die Betrügereien los. Mal entnahm er 102, mal 33, mal 51 Euro „Pfand“ aus der Leergutkasse. Das Ganze flog auf, als ein Kunde nachträglich einen Leergutbon haben wollte. Ihr Ehemann habe schon vorher den Verdacht gehabt, dass mit der Kasse etwas nicht stimmt, aber nichts gesagt, weil er sich nicht sicher war, sagte die Marktleiterin. Videoaufzeichnungen belegten, wie der Angeklagte sich Geld aus der Kasse auszahlte.
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„Das stimmt alles. Ich bereue das aufrichtig. Ich habe Mist gebaut, das war nicht richtig“, gab der Verkäufer kleinlaut zu. Als Grund für den massiven Vertrauensmissbrauch gab er Geldschulden an. „Es ist Ihr Leben“, ermahnte der Staatsanwalt den 27-Jährigen, der bereits zwei Vorstrafen in die Verhandlung mitbrachte. „Es gibt so viele, die ihnen helfen wollen. Es ist Ihre Entscheidung, was sie daraus machen.“ Inzwischen hat der Geretsrieder, der seit der Kündigung im Getränkemarkt arbeitslos ist, wieder einen Job in Aussicht, vorerst jedoch nur als Teilzeitkraft. Deshalb wies Richter Helmut Berger den Angeklagten an, als Bewährungsauflage 160 Stunden soziale Dienste zu leisten. Zudem muss er durch mindestens drei Bewerbungen pro Monat nachweisen, dass er sich um eine Festanstellung bemüht. Die Einziehung von 1649,69 Euro (so hoch ist der verbliebene Schaden, nachdem seine Chefin bereits 700 Euro Lohn einbehalten hatte) wurde vom Gericht angeordnet. Rudi Stallein