Gemeinderat Wackersberg

Golfplatz-Pläne auf der Kippe

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Einen eigenen Bebauungsplan für den Bereich rund um das Hauptgebäude des Golfplatzes in Straß wird es wohl nicht geben.
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Wie geht es weiter im Wackersberger Ortsteil Straß? Das Landratsamt bremst jetzt die Idee, den Golfplatz zu erweitern.

Wackersberg –  Wie berichtet wurden die Pläne für ein neues Hotel im früheren „Strasserhof“ zwischenzeitlich ad acta gelegt. Auch für den benachbarten Golfplatz gab es wie berichtet Pläne. Dieser sollte von neun auf 18 Löcher erweitert werden. Schon 2018 habe man erkannt, dass die 18-Loch-Planung nicht umsetzbar sei, sagte Bürgermeister Alois Bauer in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Daher habe man sich entschlossen, die Bebauungspläne für Hotel und Golfplatz getrennt anzugehen. Auch nach erneuter Betrachtung gibt es keine guten Chancen für die Planung. „Es gibt Grenzen“, so Bauer. Es sei gesetzlich geregelt, dass bei einem Golfplatz bestimmte Bereiche nicht intensiv genutzt werden dürfen.

Daher schlug die Verwaltung vor, noch einmal einen getrennten Bebauungsplan für den Bereich um das Hauptgebäude aufzustellen, damit der Bauherr zumindest dort seine Pläne umsetzen könne – „bis die weitere Vorgehensweise für den Golfplatz geklärt ist“. Derzeit werde geprüft, ob der Bauwerber Ausgleichsflächen für den Golfplatz an anderer Stelle anbieten könne, so Bauer. Derweil habe das Landratsamt „die Bremse reingehauen. Es darf nichts verändert werden, wir sind mitten im Verfahren, das ist eine größere Geschichte“. Der Bauausschuss habe eine weitere Abkopplung ebenfalls kritisch gesehen, sagte Bauer. Nikolaus Braun sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan zusammen zu lassen. „Es könnte sonst passieren, dass etwas rückgebaut werden muss“, gab Bauer zu Bedenken. Einstimmig votierten die Räte gegen eine Abkopplung des Bebauungsplans.

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In einer zweiten Abstimmung legte der Gemeinderat fest, dass der Bebauungsplan soweit abgeändert werden muss, dass er sich an alle rechtlichen Rahmenbedingungen hält. „Sonst muss die Anzahl der Spielbahnen verringert werden“, so Bauer. Auch auf den geplanten Schwimmteich und die Mitarbeiterwohnungen wird der Bauwerber wohl verzichten müssen, „weil sie nicht zwingend notwendig sind für einen Golfplatz und im Außenbereich nicht möglich“, so Bauer. „Denkbar ist eine Betriebsleiterwohnung mit klar definierter Größe“, so Bauer. Für die Gastronomie könne eine Betriebsleiterwohnung mit maximal 120 Quadratmetern in die Planung aufgenommen werden. Einstimmig waren die Räte dafür, dass für das Bauleitverfahren nun das Angebot eines Planers eingeholt und vorgelegt werden soll.

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