Was geplant ist

Neues Baugebiet in Grabenstätt: Können auch Einheimische auf Häuser und Wohnungen hoffen?

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Die Ende März begonnen Tiefbauarbeiten am Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt schreiten weiter voran. Das Anfang Mai entstandene Bild zeigt die Tüttenseestraße an der Abzweigung Höringer Straße.
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Am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt entsteht ein neues Baugebiet. Der Gemeinderat hat die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Bauleitplanverfahren abgeschlossen. Auf der 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Tüttenseestraße und Höringer Straße sollen verschiedene Wohnformen entstehen. Wann es mit dem Bau losgehen soll.

Grabenstätt – Während die Tiefbauarbeiten im Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt voranschreiten, hat sich der Gemeinderat zuletzt mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung beschäftigt. Sie fand zwischen dem 18. Oktober und 18. November im Rahmen des laufenden Parallelverfahrens für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes und zur Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ für beide Bauleitplanverfahren (frühzeitige Beteiligung) statt.

Stellungnahmen eingegangen

Die Räte erkannten die Stellungnahmen der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange einstimmig an und stellten die ordnungsgemäße Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fest, die nun abgeschlossen ist. Es folgt nun eine nochmalige Auslegung und Beteiligung der Fachbehörden mit den modifizierten Planungsunterlagen samt Umweltbericht und überarbeitetem hydrotechnischen Gutachten.

Stellungnahmen abgegeben hatten das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Traunstein mit einem Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen und etwaige Ausgleichsflächen. Dazu der Bund Naturschutz, die Deutsche Telekom, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Traunstein mit einem Vermerk auf einen fehlenden Umweltbericht. Außerdem die Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz beim Landratsamt mit einem Hinweis auf die Altlastenverdachtsfläche „Bräugrube“, das Wasserwirtschaftsamt Traunstein mit einem Verweis auf die Bodenverhältnisse und die Regierung von Oberbayern, die ihr Einverständnis bei entsprechender Einbindung der zuständigen Fachbehörden zusicherte.

Die übrigen mit einbezogenen Fachstellen beziehungsweise Träger öffentlicher Belange wie die Bayernwerk AG/Netzcenter Kolbermoor, die Freiwillige Feuerwehr Grabenstätt oder das Landratsamt Traunstein als Bauaufsichtsbehörde hatten keine Stellungnahmen abgegeben. Man gehe deshalb davon aus, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW), dass diese Stellen nicht in ihren Belangen berührt sind und somit keine für das 27. Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren bedeutsamen Veranlassungen zu treffen seien.

Bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Neufassung des Bebauungsplans „Tüttenseestraße“ mahnte der Bund Naturschutz den Flächenverbrauch und den Natur- und Artenschutz an, und die Tiefbauverwaltung beim Landratsamt erinnerte an die Sichtdreiecke aufgrund des geplanten Erdwalls.

Das Wasserwirtsschaftsamt verwies auf die schwierigen Bodenverhältnisse und das wild abfließende Hangwasser. Laut Wirnshofer hätten die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts und die Abstimmungsgespräche eine Überarbeitung des hydrotechnischen Gutachtens erforderlich gemacht, was nun auch in der Fassung vom 29. April 2025 vorliege. Die Planungsunterlagen seien bereits entsprechend überarbeitet worden. Auch vor dem Hintergrund von zukünftigen Starkregenereignissen, betonte er, dass das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet vor Ort in moderne Rigolen versickern werde können. Zudem gebe es östlich des Baugebietes und südlich der Kreisstraße TS 3 eine Retentionsfläche, auf die das von Süden den Hang hinabfließende Oberflächenwasser hingeleitet werde. Dort könne es – in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt – ortsnah versickern. Von diesen Maßnahmen profitiere auch die bestehende Siedlung auf der anderen Tüttenseestraßenseite, versicherte der Bürgermeister.

Verschiedene Nutzungszonen

Das Baugebiet „Tüttenseestraße“ wird aus verschiedenen Nutzungszonen bestehen. Einige Grundstücke im östlichen Bereich des Bebauungsplans werden im Rahmen eines sogenannten „Familienansiedlungsmodells“ durch die Gemeinde Grabenstätt veräußert. Hier sollen künftig Bauflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen. Die westlichen sechs Gebäude (westliches Drittel) sollen hingegen von einem Bauträger (Investor) errichtet werden, der diese Wohneinheiten dann wohl frei am Markt verkaufen wird.

Bisher hat nur der Bauträger mit seinen Tiefbauarbeiten für die beiden großen Tiefgaragen begonnen. Erst wenn dieser seine Tiefgaragen eingebracht hat, wird die Gemeinde die Erschließungsstraße bauen. Rückblick: Bereits Ende 2021 war der besagte Bebauungsplan „Tüttenseestraße“ in Kraft gesetzt worden, demzufolge am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt auf einer gut 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Tüttenseestraße und Höringer Straße ein Baugebiet entstehen soll.

Im gemeindlichen Bereich im Osten sind im Detail vier Doppel- und fünf Ein- beziehungsweise Zweifamilienhäuser sowie ein Dreispänner und ein Vierspänner im Rahmen des Familienansiedlungsmodells vorgesehen. Im westlichen Bereich möchte der bereits erwähnte Investor sechs Mehrfamilienhäuser mit 42 Wohnungen für den freien Markt bauen.

Geplant sind sechs Mehrfamilienhäuser

Bereits im Oktober 2022 ist im Gemeinderat darüber informiert worden, dass die gemeindlich festgesetzten Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen in Reihenhäuser mit Garagen und Carports umgeplant werden sollen, was vom Gremium damals auch abgesegnet wurde. Das Vergabeverfahren konnte aber lange Zeit nicht eingeleitet werden, weil die Bauleitplanung und Erschließungsplanung mehr Zeit in Anspruch nahmen als gedacht.

Mit dem Abschluss des Bauleitplanverfahrens rechnet die Gemeinde nach den kommenden Sommerferien. Ab dann kann die Ausschreibung der einzelnen Bauparzellen erfolgen.

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