„Ein Saustall, den die da gemacht haben“

Gratis-Parken für E-Fahrzeuge: Regelung stößt auf Unverständnis – Bürgermeister verärgert

+
Bis zu drei Stunden sollen E-Fahrzeuge ab April 2025 gratis parken dürfen.
  • schließen

Bis zu drei Stunden sollen E-Fahrzeuge ab April 2025 gratis parken dürfen. Ein Vorstoß, der bei Unterammergaus Rathauschef nicht gut ankam. Daraus macht er auch kein Geheimnis und findet deutliche Worte.

Ammertal - Der Stimmungswechsel kam von einer Sekunde auf die andere. Ohne Ankündigung. Der Unmut platzte aus Michael Buchwieser am Ende der Bürgerversammlung förmlich heraus. Seine Kritik an der Bayerischen Staatsregierung und deren Gratis-Parkpläne für E-Fahrzeuge dürfte wohl als seine erste „Wutrede“ seit seinem Amtsantritt als Rathauschef zu werten sein.

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass Elektroautos, Hybride und Brennstoffzellen-Autos ab kommendem April auf allen öffentlich bewirtschafteten Parkflächen bis zu drei Stunden kostenlos parken können. Um einen neuen Impuls zum Kauf zu geben. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Nach der Entscheidung bezeichnete Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) die Initiative als „starkes Signal für das Auto ganz generell, aber auch ein Anreiz für mehr umweltfreundliche E-Mobilität“. 

 Ich lege das als Wahlkampfschlager ab.

Franz Degele, Bürgermeister von Bad Kohlgrub

Die Verordnung trifft bei Buchwieser auf wenig Verständnis. Über die Köpfe der Gemeinden und über deren Mitbestimmungsrecht hinweg sei diese auf den Weg gebracht worden. „Da hab‘ ich mich furchtbar aufregen können“, polterte der FWU-Mann bei der Versammlung. „Die Herren, die das beschlossen haben, haben sich keine Gedanken gemacht, dass das keine Gemeinde so schnell umsetzen kann.“ Der Aufwand und die Kosten, alleine um die Automaten umzuprogrammieren, scheinen in seinen Augen in der Landeshauptstadt niemanden zu kümmern. Stattdessen verbucht Buchwieser den Vorstoß als weitere Aufgabe ein, die den Orten von oben draufgedrückt wird. „Das ist ein Saustall, den die da gemacht haben“, schimpfte er weiter.

Buchwieser steht mit seiner Meinung nicht alleine da. In ganz Bayern regte sich Widerstand. Der bayerische Städtetag und zahlreiche Gemeinden klagten über die fehlende Einbeziehung und Mindereinnahmen. Die Regelung kann von den Kommunen allerdings nicht außer Kraft gesetzt werden. Deshalb hofft Unterammergaus Bürgermeister darauf, dass die Verordnung keinen Bestand haben wird. Sein Ort unterstützt E-Mobilität auch weiter nach Möglichkeit, stellte er klar: „Da brauchen wir aber nicht München dazu.“ Derzeit darf jeder in Unterammergau auf den entsprechenden Plätzen eine Stunde lang gratis parken. „Wir wollen niemanden diskriminieren.“

Noch viele offene Fragen

Seine Ammertaler Kollegen halten ebenfalls wenig von der Gratis-Geschichte. Franz Degele (FW) muss fast ein bisschen darüber lachen. „Ich lege das als Wahlkampfschlager ab“, sagt Bad Kohlgrubs Rathauschef, ein Hybrid-Fahrer. Zu wenig weit habe man bei dem Ganzen gedacht. Er fürchtet jetzt zwar nicht, dass die Verluste durch die fehlenden Einnahmen arg ins Gewicht fallen, doch ihm geht‘s ums Prinzip. Noch dazu bezweifelt Degele stark, dass sich mit diesem Modell der Verkauf ankurbeln lässt. Seiner Meinung nach schafft sich niemand ein E-Auto an, nur, weil man damit gratis parken kann. Stattdessen vermutet er: „Hätte man nicht die Prämie gestrichen, wäre auch der Verkauf besser gewesen.“

Die Bundesregierung hatte die staatliche Förderung Ende 2023 eingedampft, um Haushaltslöcher zu stopfen. Statt den aktuellen Weg einzuschlagen, sollte diese lieber wieder eingeführt werden, findet Andreas Rödl (CSU). Oberammergaus Gemeindechef würde sich von der neuen Regelung jedenfalls nicht zu viel versprechen. Er selbst kurvt mit einem E-Auto herum. Für ihn hätte das Gratisparken aber die Kaufentscheidung nicht beeinflusst.

Noch zeigt er sich aber gelassen. Noch viele offene Fragen stehen für ihn im Raum. „Wir wissen noch nicht, wie wir das umsetzen sollen“, sagt er. Schließlich verfügt das Passionsdorf über eine eigene Verordnung, die das gebührenpflichtige Parken regelt. Auch die Mindereinnahmen führt Rödl an und verweist auf das sogenannte Konnexitätsprinzip. Dieses stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Gemeinden für diese Mehrbelastung vom Land einen Ausgleich erhalten. Kurzum: Wer bestellt, der bezahlt.

Kommentare