- VonElisabeth Kirchnerschließen
Der Gemeinderat in Gstadt hat über einen Förderantrag zum Gigabit-Ausbau abgestimmt. Wie das Ergebnis ausfiel und wie viele Adressen im Gemeindegebiet vom neuen Glasfasernetz profitieren sollen.
Gstadt – Mit 13:0 stimmten die Gemeinderäte Gstadts in ihrer jüngsten Sitzung dafür, im Rahmen des Gigabitförderverfahrens des Bundes 2.0. einen Zuwendungsantrag zu stellen. Im Vorausgang hatte Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) das weitere mögliche Vorgehen rund um den Gigabitausbau näher erläutert.
283 förderfähige Adressen
Nach den Vorgaben der Gigabit-Richtlinie wurde schon ein formelles Markterkundungsverfahren über alle Adressen des Gemeindegebiets durchgeführt und alle eingehenden Netzbetreibermeldungen ausgewertet. Dabei wurden 283 Adressen als förderfähig festgestellt.
Um diese auszubauen und an das Glasfasernetz anzuschließen, käme man auf Gesamtausgaben in Höhe von rund 2,547 Millionen Euro, was wiederum 9000 Euro je förderfähiger Adresse entspricht.
Die Gesamtkosten für das Projekt samt Auswahlverfahren, Förderantrag stellen und bewilligt bekommen sowie Ausbauzeit seien in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 vorzusehen. Die Fördermittel könnten dann nachfolgend beantragt werden. Auch wenn die Kosten, das sogenannte Erstattungsprinzip und die zu erwartenden „Wahnsinns-Baumaßnahmen“ erst einmal abschreckend wirken, sollte man dem Antrag zustimmen, empfahl Hainz. „Es ist eine einmalige Chance, weil wir in einigen Gebieten unterversorgt sind.“ Zudem gebe es Förderungen vom Bund und vom Freistaat. Der Bund fördere mit 50 Prozent den Gigabitausbau und das Land, also der Freistaat, weitere 40 Prozent. Der voraussichtlich verbleibende Eigenanteil der Gemeinde reduziere sich somit auf 254700 Euro.
Michael Rappl (FWG) meinte, es sei „ein Muss mitzumachen“. Er sei zu 100 Prozent dabei.
Beschlussvorschlag einhellig beschlossen
Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Bürgermeister Hainz den Beschlussvorschlag vor. Der Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von ca. 2,547 Millionen Euro zum Glasfaserausbau der festgestellten unterversorgten 283 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 soll gestellt werden. Unter dem Vorbehalt der antragsgemäßen Bewilligung dieses Zuwendungsantrags beschließt die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes im ermittelten Ausbaugebiet im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durchzuführen.
Die Gemeinderäte erteilten daraufhin einstimmig ihre Zustimmung zum Zuwendungsantrag.