Geretsried/Wolfratshausen - Ein Geretsrieder (42) ist wegen Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 11 000 Euro verurteilt worden. Das Opfer war seine Ex-Freundin.
Als die Liebe ging, erwachte die kriminelle Energie. Ein 42 Jahre alter Systemadministrator aus Geretsried soll sich im Frühjahr 2014 mindestens 15 Mal ins Facebook-Konto seiner ehemaligen Freundin gehackt und dort regelmäßig das Passwort verändert haben. Außerdem loggte er sich in den E-Mail-Account der Verflossenen ein und versendete in ihrem Namen Nachrichten. Auf dem Handy der 39-Jährigen soll der Ex-Freund eine Spionage-Software installiert und so Nachrichten und SMS mitgelesen und verschickt haben. Nun wurde der IT-Fachmann vom Wolfratshauser Amtsgericht wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Beleidigung zu 11 000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte räumte lediglich ein, sich in den E-Mail-Account eingeloggt zu haben. Die Polizei war bei ihren Ermittlungen auf die IP-Adresse des Mannes gestoßen. „Dass ich die Mails gelesen habe, war nicht in Ordnung“, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. „Aber der Rest ist einfach nur Blödsinn.“ Mehr sagte er nicht.
So blieb als Beweismittel nur die Aussage der Geschädigten. Die Nageldesignerin berichtete von „seltsamen Vorgängen“, die sich nach der Trennung des Paares Ende Februar vorigen Jahres ereignet hätten. „Er wusste über Dinge Bescheid, die er nur aus Nachrichten wissen konnte, die ich per WhatsApp und SMS an Freunde gesendet hatte“, erklärte die Zeugin.
Zur selben Zeit stellte sie fest, dass auf ihrer Facebook-Seite Nachrichten gelesen worden waren, die sie selbst noch nicht kannte. „Ich bin nie mit meinem Passwort reingekommen, musste ständig ein neues anlegen.“ Der Hacker hatte außerdem Sex-Dates mit einem früheren Bekannten initiieren wollen, und dabei den Anschein erweckt, dass die 39-Jährige die Absenderin der Nachrichten sei. Später habe er den Bekannten mit üblen Beleidigungen überzogen. Bei einer Untersuchung ihres Mobiltelefons wurde entdeckt, dass darauf eine Spionage-Software installiert worden war. So wurden ihre Nachrichten auf ein anderes Handy weitergeleitet.
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nach den Aussagen der Frau keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten hatte, sah die Verteidigung einen Tatnachweis keinesfalls für erbracht. Tatsache sei, dass sich eine Spy-Software auf dem Handy befunden habe. Wie und von wem sie dorthin gelangt war, sei aber weiter ungeklärt. „Aufgrund von Vermutungen wird gesagt: Er war’s. Aber auf Vermutungen kann man keine Verurteilung stützen“, plädierte Verteidiger Burkhard Pappers.
Der Rechtsanwalt beantragte für seinen Mandanten wegen der E-Mail-Verstöße „eine angemessene Geldstrafe“. In den übrigen Anklagepunkten sei er freizusprechen.
Für das Gericht hingegen kam nur der Angeklagte als Täter in Frage. „Wir haben einzig und allein die Aussage der Frau, aber ich glaube ihr“, sagte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung. „Er hatte als IT-Fachmann die notwendigen Kenntnisse für solche Aktionen und hat die Frau nach der Trennung weiterhin mehr als belästigt.“ Berger verurteilte den Geretsrieder zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 55 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rudi Stallein