Nächster Gerichtstermin in Sachen Turnhallen-Neubau in Neuhaus. Obwohl – oder gerade weil – Richterin Cornelia Dürig-Friedl eine sehr klare Rechtsauffassung vertrat, wird es nicht der letzte Gerichtstermin gewesen sein.
Neuhaus – Wenn die Gemeinde Schliersee ihre Ankündigung wahr macht und mit dem Bau der Turnhalle auf dem Schulgelände in Neuhaus erst beginnt, wenn alle juristischen Auseinandersetzungen ausgestanden sind, kann sie das Vorhaben gleich nochmal um ein Jahr verschieben. Denn am Ende der Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgericht kündigte Kläger-Anwalt Florian Besold an: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Wir sind diametral anderer Auffassung.“
Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl deutlich gemacht, dass die Kammer die Klage abweisen wird. Gegenstand war die Baugenehmigung für die Turnhalle, ausgesprochen vom Landratsamt. An den Plänen sah die Richterin wenig, was angreifbar wäre. Die Abstandsflächen seien eingehalten, und die sieben Stellplätze an der Waldschmidtstraße grenzen nicht an das Grundstück des Klägers. Dass bei Veranstaltungen mit vielen Besuchern wohl viele Autos auf der Straße parken werden, sei nunmal so. „Das ist das Schicksal, wenn man an einer öffentlichen Straße wohnt“, sagte die Richterin. Zumal die prognostizierten 460 Verkehrsbewegungen insgesamt nach dem Hallenbau „auch nicht so schlimm“ seien. Was die Verwendung einer Schulturnhalle nach Ende des Unterrichts betrifft, gilt laut Dürig-Friedl „seit Äonen, dass dies eine zulässige untergeordnete Nutzung ist“. Bekanntlich geht die Klägerseite – viele weitere Nachbarn hinter sich wissend – gegen die Breitensport-Nutzung am Abend und am Wochenende vor. Gerade die Nutzung für zum Beispiel Fußball und Handball gibt aber die Spielfeldgröße von 20 mal 40 Meter und damit letztlich die Hallendimension selbst vor. Zudem gibt es eine Galerie mit Sitzgelegenheit für bis zu 100 Besucher. Gegen die Schulturnhalle an sich – für diese würden laut einer entsprechenden Verordnung 30 mal 27 Meter genügen – hat keiner was.
Letztlich blieb als Belastung nur die Lärmfrage. Für ein allgemeines Wohngebiet werden die Grenzwerte sowieso eingehalten, und der Landesanwalt verwies am Ende noch auf den Bescheid des Landratsamts vom Januar 2017, in dem die Nutzungszeiten in der Halle eingeschränkt sind wie ein einem reinen Wohngebiet auch.
Bis 21.30 Uhr darf in der Halle gesportelt werden – „das ist Tagzeit“, so Dürig-Friedl – an Sonn- und Feiertagen gibt es eine für die Gemeinde problematische Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr. Aber: Ein paar Tage nach besagtem Bescheid im Januar hat der Bundestag die Sportanlagenlärmschutzverordnung geändert. Die Grenzwerte Sonntagmittag und am Abend sind nun fünf Dezibel höher. Das Gesetz ist seit wenigen Wochen in Kraft, die Gemeinde könnte darauf fußend eine entsprechende Änderung des Bescheids beim Landratsamt beantragen.
Anwalt Besold stand die Frage der Nutzung der Halle bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht viel zu wenig im Mittelpunkt. Deshalb geht die gerichtliche Auseinandersetzung ziemlich sicher weiter. Ein zweites Verfahren – die Klage gegen den Bebauungsplan – ist bekanntlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es wird sich auf Geheiß des Bundesverwaltungsgerichts noch mit der Dimension der Halle befassen. Einen Termin gibt es noch nicht.
Von Daniel Krehl