Rottenbuch - Überzeugungsarbeit mussten die Politiker bei der Bürgerversammlung in Rottenbuch leisten. Es ging um die Belegung der Ammermühle als Asylbewerberheim.
Update vom 20. Oktober 2016: Wohin mit „schwierigen“ Asylbewerbern? Gängige Praxis im Landkreis ist es, Problemfälle in Unterkünfte mit Sicherheitskräften zu verlegen - auch in die Ammermühle.
Dass es nicht leicht werden würde, hatte Rottenbuchs Bürgermeister Markus Bader geahnt. Das Thema „Ammermühle“ ist ein heißes in der Bevölkerung. Selbst durch den Gemeinderat geht bei der vom Landkreis frisch gekauften Asylbewerberunterkunft ein Riss, wie das jüngste „Nein“ zur Nutzungsänderung zeigte. Und so wurde die Bürgerversammlung am Mittwoch zur Nagelprobe für die Politiker.
Die Infoveranstaltung war wegen der bevorstehenden Betriebsaufnahme des Flüchtlingsheims einberufen worden. Landrätin Andrea Jochner-Weiß, Regierungs-Vizepräsidentin Maria Els und Bader selbst mussten vor fast 100 Zuhörern in der Gemeindehalle über drei Stunden lang argumentieren. Deutschland brauche zwar Zuwanderung, erklärte Bader, jedoch sei das Asylrecht nicht „auf diese Massen“ ausgelegt. „Aber wir müssen damit auskommen. Die Menschen haben ein Recht auf Gastfreundschaft.“ Die Landrätin warb um Verständnis: Wöchentlich bekäme der Landkreis von der Regierung 29 Flüchtlinge zugewiesen - und die müssten untergebracht werden. „Wir sind froh, dass wir die Ammermühle kaufen konnten.“
Wie berichtet, hat der Landkreis die ehemalige Klinik für rund zwei Millionen Euro von der Münchener Augustinum-Gruppe erworben, allerdings muss nächste Woche noch der Kreistag zustimmen. Bis Ende September soll der Umbau fertig sein, dann wird das Anwesen an die Regierung von Oberbayern für zehn Jahre als Gemeinschaftsunterkunft vermietet. Ab Oktober kann die Ammermühle mit maximal 100 Personen belegt werden, im Notfall werden aber Menschen früher im Erdgeschoss untergebracht. An dieser Obergrenze werde nicht gerüttelt, machte Vizepräsidentin Els deutlich. Allerdings geht sie davon aus, dass die Unterkunft im Jahresschnitt nur mit 90 Prozent belegt wird. In der Ammermühle bleiben die Menschen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. „Das kann zwei bis drei Jahre sein“, so Els. „Wir schauen allerdings darauf, dass Nationalitäten untergebracht werden, die sich verstehen. Wir achten auf eine Mischung von Familien und Alleinstehenden.“
Vorteil der Gemeinschaftsunterkunft: Sie kriegt hauptamtliches Personal. Dies würde den ehrenamtlichen Unterstützerkreis entlasten. Els sicherte zu, dass erst voll belegt wird, wenn das Personal wirklich eingestellt ist. Doch: Für 100 Menschen wird laut Plan nur „etwas mehr als eine hauptamtliche Kraft“ gestellt. Idee der Regierung: Die Ammermühle wird verwaltungstechnisch mit den zwei Gemeinschaftsunterkünften in Schongau zusammengelegt - bei 200 Plätzen stünden drei hauptamtliche Kräfte, vom Leiter bis zum Hausmeister, zur Verfügung. Auch bei der Betreuung wurde Hilfe zugesagt: Eigentlich ist nur eine Zwei-Drittel-Stelle für einen Sozialpädagogen vorgesehen. Doch laut Jochner-Weiß würde der Landkreis dies aus eigenen Mitteln auf eine Stelle ausweiten. Dabei läuft es wohl auf die Caritas Augsburg hinaus. Wie lange die Ammermühle als Asylheim genutzt wird, steht in den Sternen. Der Mietvertrag, den beide Seiten prüfen, läuft über zehn Jahre - Verlängerung nicht ausgeschlossen.
Im Anschluss will der Landkreis das Anwesen zur Jugendeinrichtung machen. Sollte sich die Asylsituation entspannen, möge dies früher geschehen, fordert die Gemeinde. Darauf wollte sich Kreiskämmerer Norbert Merk nicht festlegen. „Wir können nicht sagen, wie es sich entwickelt.“ Immerhin hat der Landkreis laut Jochner-Weiß im Mietvertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht. Überhaupt sei es gut, dass der Landkreis die Ammermühle gekauft habe, so Böbings Bürgermeister und Kreisrat Peter Erhard. Private Investoren hätten das Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen mit wesentlich mehr Flüchtlingen belegt. Bader zeigte sich optimistisch, „dass wir das bewältigen werden“. Aber so richtig überzeugen konnten die Argumente nicht alle Bürger.
ab