Interview zum BGH-Urteil und seinen Folgen

Stiefelweiher in Hohenpeißenberg: „Eine Aufsicht wäre der Tod für den See“

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Der Stiefelweiher ist bei den Hohenpeißenbergern beliebt.
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Aufsichtspflicht am Stiefelweiher in Hohenpeißenberg? Bürgermeister Thomas Dorsch erklärt, wie er zu den Steg-Sperrungen steht, die derzeit im Landkreis hohe Wellen schlagen.

Hohenpeißenberg – Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2017 hat in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen: Viele Städte und Gemeinden haben sich dazu entschlossen, ihre Badestege zu sperren und weitere Infrastruktur dort zu schließen (wir berichteten). Hohenpeißenberg ist einen anderen Weg gegangen und hat während der ganzen Aufregung einen Handlauf in den dortigen Badesee angebracht. Bürgermeister Thomas Dorsch erläutert im Interview, warum.

Es führt kein Steg in den Hohenpeißenberger Badesee. Betrifft Sie damit die aktuelle Debatte nicht?

Das wäre schön, aber bei dem Urteil, das der BGH gesprochen hat, ging es ja auch um die ganze Infrastruktur, die rund um einen solchen Badesee herrscht. Und da haben wir in Hohenpeißenberg Einiges. Wir haben den Kiosk, Bänke, Liegen, einen Kinderspielplatz, Toiletten und einen Beachvolleyballplatz. Trotzdem haben wir uns dazu entschlossen, nichts zu sperren oder zu beseitigen.

Sie haben während rundum Stege gesperrt wurden und Infrastruktur abgebaut wurde, einen neuen Handlauf angebracht.

Das stimmt. Wir haben im Vorfeld natürlich auch nachgedacht und diskutiert und es gab Stimmen, die gesagt haben, dass das mit dem Handlauf doch nicht ausgerechnet jetzt sein muss, wo die Aufregung so groß ist. Aber der Seniorenbeirat hatte sich diesen Handlauf ins Wasser schon lange gewünscht. Er macht das Baden für Menschen mit Gehunsicherheit viel sicherer und wir haben eh schon so viel um unseren Badesee, dass es darauf auch nicht mehr ankommt.

Reagieren Sie in anderer Form auf das Urteil?

Wir werden ein Schild drucken lassen, auf dem steht, dass der Badesee frei zugänglich und unbeaufsichtigt ist und dass jeder auf eigene Gefahr badet. Ansonsten lassen wir alles, wie es ist. Wir hoffen, dass nichts passiert. Aber eine Aufsicht zu engagieren, das geht für uns nicht, das wäre der Tod für unseren See.

Meinen Sie, dass der BGH für alle Badeseen eine Aufsicht fordert?

Das Gericht hat gesagt, dass sobald es eine Infrastruktur gibt, die Nutzer davon ausgehen können, dass es eine Aufsicht gibt. Meiner Ansicht nach kann das aber nicht allgemein für jeden See festgestellt werden. Da kommt es immer auf den Einzelfall an. Und wenn eine Gesellschaft so tickt, haben wir in vielen Bereichen ein Problem.

Wo sehen Sie diese Schwierigkeiten noch?

Als erstes denke ich an Spielplätze. Muss ich Spielplätze auch beaufsichtigen? Wenn nicht, hafte ich dann für alles, was dort passiert? Muss ich Bäume einzäunen, damit keiner hochklettern und herunterfallen kann? Und was ist mit Straßen? Muss eine Gemeinde oder ein Bürgermeister für alles haften, was im öffentlichen Bereich passiert? Damit würde die ganze Eigenverantwortung auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Wie kommt Hohenpeißenberg seiner Verkehrssicherungspflicht nach?

Wir schauen uns die Dinge an: Die Straße, Bäume und Spielplätze werden regelmäßig kontrolliert. Auch die Anlagen am See überprüfen wir immer wieder. Aber auch, wenn man das regelmäßig macht, kann etwas passieren.

Haben Sie keine Angst davor, dann zur Rechenschaft gezogen zu werden?

Jeder, der in einer öffentlichen Position ist, geht auch ein gewisses Risiko diesbezüglich ein. Ich habe mich auch in Absprache mit meinen Mitarbeitern dazu entschlossen, diesbezüglich Ruhe zu bewahren. Wenn am Badesee etwas passiert und jemand klagt, dann muss ich auf einen gnädigen Richter hoffen. Getreu dem Motto „Auf dem Badesee und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.

kh

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