Verwaltungsgericht

Hotelprojekt Arzbacher Straße: Bürgerentscheid für hinfällig erklärt

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„Die Realität hat sich anders entwickelt“: Zum Hotelprojekt Arzbacher Straße wird es vorerst keinen Bürgerentscheid geben.
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Zum Hotelprojekt an der Arzbacher Straße wird es vorerst keinen Bürgerentscheid geben. Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch ein Verfahren zu diesem Thema eingestellt.

Bad Tölz – Wie berichtet hatten die Initiatoren gegen die Entscheidung der Stadt geklagt, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Christine Gibbons machte den Klägern jedoch klar, dass das Bürgerbegehren hinfällig ist: Bekanntlich liegen die Hotelpläne mittlerweile auf Eis.

Zur Erinnerung: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten der Stadt vergangenes Jahr 2209 gültige Unterschriften vorgelegt. Die Forderung: Die Stadt sollte ihr Grundstück an der Arzbacher Straße nicht wie geplant an einen Investor verkaufen, damit er dort ein Hotel, ein Fitnessstudio sowie Wohnblöcke baut. Der Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig, da eine „falsche Tatsachenbehauptung“ im Text stehe, nämlich dass der Gabriel-von-Seidl-Weg für die Bebauung hätte weichen müssen und historischer Baumbestand abgeholzt worden wäre. „Stimmt so nicht“, argumentierte die Stadt – „war auch nur eine Meinungsäußerung“, entgegneten die Initiatoren.

Zur Klärung, ob der Text tatsächlich unzulässig war, kam es am Mittwoch vor Gericht aber gar nicht erst. Denn Richterin Gibbons stellte von Beginn an die Frage in den Mittelpunkt, „ob sich das Bürgerbegehren nicht inzwischen faktisch erledigt hat“. Wie berichtet hat die Stadt die Zusammenarbeit mit Investor Arcus beendet. Davon, einen Teil des Areals für Wohnbau zur Verfügung zu stellen, ist man abgerückt. Die Fläche wird stattdessen als Reservefläche für den möglichen Bau von günstigem Wohnraum durch die Stadt vorgehalten. Wie vor Gericht noch einmal deutlich wurde, ist derzeit kein anderer Investor in Sicht, der das Hotelprojekt in der geplanten Form umsetzt. „Die Realität hat sich anders entwickelt“, fasste es Richter Georg Els zusammen.

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Die Kläger Franz Mettal, Ernst Hiederer und Andreas von Schweinitz erklärten, sie wollten aber generell ein Hotel an diesem Standort verhindern. Die Formulierung des bisherigen Bürgerbegehrens mitsamt Begründung beziehe sich aber auf die damals konkrete Planung, erklärte Richterin Gibbons. „Wenn Sie sagen, Sie wollen gar kein Hotel, in welcher Form auch immer, dann wäre das eine andere Fragestellung, die man erneut stellen müsste.“ Selbst wenn das Bürgerbegehren bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit bekäme, würde das rechtlich nicht verhindern, dass an der Arzbacher Straße ein Hotelprojekt in leicht abgewandelter Form entstünde.

Als Vergleichsfall führte Gibbons den Konflikt um das Wellenbad Penzberg an. Gibbons selbst hatte den Wortlaut eines Bürgerbegehrens gegen den Abriss für unzulässig erklärt. Die Initiatoren starteten daraufhin ein neues Bürgerbegehren mit verändertem Wortlaut. Dieser Weg stehe auch den Tölzern offen. Bürgermeister Josef Janker signalisierte aber im Gerichtssaal Aufgeschlossenheit, im Stadtrat generell noch einmal zur Debatte zu stellen, ob der Standort Arzbacher Straße für ein Hotel geeignet ist.

Schließlich erklärten sich die Kläger damit einverstanden, das Bürgerbegehren als erledigt zu betrachten. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Den Initiatoren gab Gibbons mit auf den Weg: „Ich wünsche Ihnen alles Gute und dass Sie kein zweites Bürgerbegehren brauchen. Aber wenn doch, dann haben Sie die Möglichkeit dazu.“

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