Bayerischer Jagdverband stellt Forderungen an den BGL-Kreisvorstand

Hündin Agape erschossen: Frolic zur Fuchsjagd in Anger unerlaubt ausgelegt?

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Die Appenzeller Sennenhündin Agape wurde am 6. Februar von einem Jäger erschossen.
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Der Bayerische Jagdverband fordert von der Kreisgruppe Berchtesgadener Land, den Jäger, der die Hündin Agape erschossen hat, auszuschließen. Außerdem soll Vorstand Hans Berger Stellung nehmen. Dass solche Forderungen unnötig sind, war eigentlich schon seit der Gerichtsverhandlung klar. Nur das Thema Frolic könnte noch ein Nachspiel haben.

Anger - „Hundetötung durch Jäger: BJV zieht Konsequenzen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Jagdverbandes (BJV). Darin fordert Präsident Ernst Weidenbusch den Kreisvorstand im Berchtesgadener Land, Hans Berger, zu einer Stellungnahme auf. Außerdem prüfe der Jagdverband einen Ausschluss des Jägers. „Das, was hier passiert ist, alarmiert uns und ist unentschuldbar. Wir stehen für waid- und tierschutzgerechte Jagd. Wenn ein Jagdscheininhaber so massiv gegen Tierschutz und Waidgerechtigkeit verstößt, kann er nicht Mitglied im BJV bleiben“, so Weidenbusch.

Zum Hintergrund

Ein 25-jähriger Jäger aus Teisendorf hatte am frühen Morgen des 6. Februar 2023 die Therapiehündin Agape erschossen. Laut seiner Aussage hatte er die Appenzeller Sennenhündin mit einem Fuchs verwechselt. Die Gerichtsverhandlung zog sich über vier Tage. Das Gericht sah im „Motivirrtum“ den Vorsatz gegeben und verurteilte den Jäger zu 90 Tagessätzen á 90 Euro. Seine Reue, die Abgabe seines Jagdsscheins sowie den Verkauf der Waffe rechnete der Richter zugunsten des Angeklagten. Der Verkaufserlös der Tatwaffe in Höhe von 450 Euro soll als Wertersatz eingezogen werden. Die Kosten des Verfahrens hat der Verurteilte zu tragen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Agape und ein Fuchs - zum Verwechseln ähnlich? Laut Aussage des Gutachters bei Gericht kaum möglich.

Der verurteilte Jäger ist bereits aus dem Verband ausgetreten

Für ein wenig Verwunderung mag die Pressemitteilung schon sorgen, denn: Bereits während der Gerichtsverhandlung war klar geworden, dass der Jäger schon aus dem Verband ausgetreten ist und auch seine Jagdwaffe verkauft hat. Den Erlös muss er laut Urteil auch abgeben. Vorstand Hans Berger bestätigt im Gespräch mit BGLand24.de: „Er hat mich angerufen und ist ausgetreten.“ Mit der Pressemitteilung wollte der BJV wohl klar Position beziehen und der Öffentlichkeit zeigen, dass er das Verhalten des Jägers nicht duldet.

Berger hält das Vorgehen des BJV für einen „Schnellschuss“. Der Aufforderung, innerhalb von 24 Stunden Stellung zu nehmen, sei er daher auch nicht nachgekommen. „Ich habe das schon ein bisschen überzogen gefunden. Herr Weidenbusch ist selbst Jurist. Eigentlich hätte man warten müssen, bis die Rechtskraft eintritt.“ Das Urteil fiel vergangene Woche, am 27. Februar. Eine Woche lang – also noch bis zum morgigen Dienstag - besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen oder in Revision zu gehen.

„Wir jagen tierschutz- und gesetzeskonform“

Bereits vor einem Jahr bedauerte Berger, dass solche Vorfälle wie der tödliche Schuss auf Agape ein schlechtes Licht auf die gesamte Jägerschaft werfen. „Wenn es um die Jägerschaft in der Öffentlichkeit geht, versuche ich immer, positive Beiträge zu bringen. Wir jagen vorbildlich, wir jagen tierschutz- und gesetzeskonform. Aber bei 550 Mitgliedern gibt es natürlich auch mal einen Zwischenfall, der nicht so erfreulich ist“, ergänzt er nun.

Zum konkreten Vorfall in Anger möchte sich Berger allerdings nicht äußern, da er nicht vor Ort gewesen sei, viele Seiten gehört habe und nach wie vor Vieles im Unklaren sei. Grundsätzlich rate er jedem ab, einen Hund zu schießen, selbst wenn dieser gewildert hat und ein Abschuss erlaubt ist. „Das ist immer mit Problemen behaftet.“

Das Auslegen von Frolic könnte noch ein Nachspiel haben

Der verantwortliche Jäger der Jagdgenossenschaft Högl hatte als Zeuge bei Gericht ausgesagt, dass er selbst am Vortag den dortigen Luderplatz mit Äpfeln, Hönig und Rosinen und auch mit Frolic bestückt hatte. In ihrem Plädoyer hatte die Rechtsanwältin der Nebenklage, Petra Wanie, geäußert, diesbezüglich mit der Oberen Jagdbehörde telefoniert zu haben. Diese habe ihr erklärt, dass das Auslegen von Hundetrockenfutter verboten sei. „Das ist eine Frechheit, was da seitens der Jägerschaft gemacht wird“, sagte Richter Josef Haiker und erklärte, dass die Verwaltungsbehörde hier wohl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten werde.

Hans Berger ist sich noch unsicher, ob das Auslegen von Hundefutter bei der Fuchsjagd wirklich verboten ist. Er verweist auf die Jagdzeitschrift „Wild und Hund“, in der das Auslegen ausdrücklich empfohlen wird. Dort heißt es über die Jagd am Luderplatz: „Bei Engpässen hat sich günstiges Hundetrockenfutter bewährt. Es wird gut angenommen, verdirbt auch im Sommer kaum und lockt zudem Mäuse an.“ Berger erklärt, er müsse sich diesbezüglich noch die genaue Rechtslage anschauen.

Sollte das Urteil rechtskräftig sein, erwägt die Halterin von Agape noch ein zivilrechtliches Verfahren, wie die Anwältin Wanie gegenüber BGLand24.de bestätigt. Da die Verjährung erst nach drei Jahren eintritt, sei hierfür noch genug Zeit.

mf

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