Gemeinderat

Bürgerbegehren gegen 5G ist unzulässig

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Der künftige Mobilfunkstandard 5G sorgt derzeit für große Diskussionen in Icking.

Wegen formeller und inhaltlicher Mängel hat der Gemeinderat in Icking das Bürgerbegehren „Kein weiterer Mobilfunkmast, kein 5G“ für unzulässig erklärt.

Icking – Über 500 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kein weiterer Mobilfunkmast, kein 5G“ in Icking gesammelt. Der mögliche Bau eines Sendemasts war in der Isartalgemeinde zuletzt Gesprächsthema Nummer eins. Aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren am Montag aber für unzulässig erklärt.

Im Begehren sind zwei Fragestellungen formuliert. Der erste Satz fragt den Bürger, ob er „dafür ist, dass die Errichtung eines Mobilfunk-Sendemasts an ausgewiesenen Plätzen im Gemeindegebiet vorerst zurückgestellt wird“. Die zweite Frage verlangt bei Zustimmung einen generellen Ausbaustopp von 5G, bis die Unbedenklichkeit bewiesen ist. Die Begründung der Initiative: viele genehmigungsfreie Sender in kurzen Abständen, eine Intensivierung der Strahlenbelastung, die nicht nachgewiesene Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt.

Die Prüfung des Bürgerbegehrens erfolgte durch die Gemeindeverwaltung, die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt, die Regierung von Oberbayern und einen Fachanwalt. „Im Ergebnis ist das vorgelegte Bürgerbegehren unzulässig“, fasste Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI) zusammen. Formell hätten es die Initiatoren versäumt, die drei Vertreter des Begehrens mit ihrer Funktion zu benennen. Inhaltlich bereiten die zwei Fragen des Bürgerbegehrens Probleme: Laut fachanwaltlicher Einschätzung müssen die Fragen eine Einheit bilden. Der Bürger muss also das gesamte „Paket“ durch einmaliges Markieren von Ja oder Nein auf dem Stimmzettel beantworten können.

Zur Veranschaulichung nannte der Anwalt ein konkretes Beispiel: „Kann man beide Fragen noch einheitlich beantworten, wenn man Mobilfunk generell ablehnt, so gelingt das dann schon nicht mehr, wenn man zum Beispiel nur Bedenken gegen 5G, aber keine Bedenken gegen 4G hat.“ Auch ein Ja zum Mobilfunk, aber die Ablehnung des Standorts aus landschaftlichen Gründen lasse keine differenzierte Abstimmung zu. Das zeige, dass die Fragen nicht wie gefordert untrennbare Teilfragen darstellen.

Unabhängig davon könne das Begehren nicht bewilligt werden, weil die Fragestellung eine rechtswidrige Maßnahme zum Gegenstand hat. Eine grundsätzliche Suspendierung des Bauvorhabens sei der Gemeinde nicht erlaubt. Das wäre nur der Fall, wenn das Bauvorhaben die Aufstellung eines Flächennutzungsplans oder seine Änderung unmöglich macht oder wesentlich erschwert.

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Die zweite Frage wird auch dahingehend kritisiert, dass die Gemeinde für das Anliegen schlicht und einfach nicht zuständig ist. „Gegenstand von Bürgerbegehren können nach der Gemeindeordnung nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde sein“, las Menrad vor. Icking dürfe keine Grenzwerte festsetzen oder gar einen Ausbaustopp verhängen. Die Entscheidungsgewalt obliege hier dem Bundesgesetzgeber.

Nach der Abstimmung des Gemeinderats gegen das Bürgerbegehren wandte sich die Rathauschefin noch einmal an die Unterzeichner. „Ich danke Ihnen für Ihr Engagement, die Gemeinde erkennt darin Ihre Sorgen und Ängste.“ Aber auch ein positiver Bürgerentscheid hätte den Bau eines Mobilfunkmasts nicht verhindern können. „Lassen Sie uns gemeinsam einen anderen Weg gehen“, bat Menrad. Durch die Ablehnung des Begehrens könne die Gemeinde nun in den Dialog mit dem Netzbetreiber treten und Einfluss auf die Standortwahl des Sendemasts nehmen.

Leonora Mitreuter

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