- VonJennifer Battagliaschließen
Die Teil-Impfpflicht ist passé. Eine nicht-geimpfte Pflegedienstleiterin und eine geimpfte Krankenhaushygienikerin berichten über ihre Erfahrungen mit dem umstrittenen Gesetz.
Landkreis – Judith Gabel ist nicht gegen Covid-19 geimpft. Sie hat sich bewusst dagegen entschieden. Die 33-Jährige ist eine von zahlreichen nicht-geimpften Menschen im Landkreis, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (siehe Infobox unten) betroffen waren.
Gabel ist Gesundheits- und Krankenpflegerin von Beruf und hat eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung durchlaufen. Gemeinsam mit ihrer Mutter führt sie das „Pflegeteam Gabel“ in Peiting. Der ambulante Pflegedienst hat circa 35 Mitarbeiter und versorgt 365 Tage im Jahr pflegebedürftige Menschen. Zusätzlich zur Versorgung zu Hause gibt es auch ein Angebot zur Tagespflege, zu dem die Patienten in die Räumlichkeiten des Pflegedienstes nach Peiting kommen. Insgesamt werden 120 Patienten betreut.
Die Entscheidung gegen die Impfung traf Judith Gabel nicht leichtfertig
Über ihren Beruf sagt Gabel: „Pflege ist wunderschön. Ich kann mir nichts anderes für mich vorstellen.“ Die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, habe sie nicht leichtfertig getroffen. „Bei anderen Impfungen habe ich bisher immer mit Nebenwirkungen reagiert“, erklärt sie. Außerdem zähle sie zu keiner Risikogruppe. „Ich habe deshalb abgewogen: Was für ein Risiko gehe ich ein, wenn ich mich infiziere?“
Sie hat eigenen Aussagen nach zahlreiche Gespräche mit Ärzten geführt, darunter ein Beratungsgespräch mit dem ärztlichen Leiter des Impfzentrums in Peißenberg. „Als ich ihm geschildert habe, wie schlecht es mir nach vorherigen Impfungen ging, meinte er, dass er mich nicht im Impfzentrum impfen würde.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Am 31. Dezember 2022 läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus. Personal in medizinischen Einrichtungen muss damit ab Sonntag keinen Immunitätsnachweis mehr gegen Covid-19 erbringen. Das gilt sowohl für bereits Angestellte als auch für diejenigen, die sich auf eine neue Stelle bewerben.
Seit dem 15. März dieses Jahres hatte die Teilimpfpflicht bestanden. Um den Notstand in der Pflege nicht weiter zu verschärfen, hatte Ministerpräsident Markus Söder noch vor Inkrafttreten der Regelung betont, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen zu wollen. Dies führte im Frühjahr zu Verwerfungen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek forderte in den vergangenen Monaten immer wieder ein vorzeitiges Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Die Regelung, die im „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ verankert ist, war von vornherein bis zum Ende des Jahres befristet. Im Freistaat wurden weder Bußgelder noch Betretungsverbote an nicht-geimpfte Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen ausgesprochen. Andere Bundesländer griffen trotz der Befristung hart durch, so etwa Hamburg oder das Saarland.
Dass man trotz Impfung nicht komplett vor einer Ansteckung geschützt ist, war Gabel früh bewusst. In ihren Augen war die einrichtungsbezogene Impfpflicht deshalb „Irrsinn“. Irgendwann ging es auch ums Prinzip: „Warum hätte ich mich zu einer Impfung nötigen lassen sollen?“, fragt Gabel. „Von mir ging die geringste Gefahr aus. Ich war zum Teil täglich getestet und trug FFP2-Maske.“
Mit einem strikten Hygienekonzept kam das „Pflegeteam Gabel“ gut durch die Pandemie. Masseninfektionen bei Personal und Patienten habe es nicht gegeben. „Ansteckungen schon – aber im privaten Umfeld.“ Unter ihren Mitarbeitern gibt es sowohl Geimpfte als auch Nicht-Geimpfte. „Bei uns ist alles vertreten“, sagt die 33-Jährige. Ihre Mutter Marina (59) ist geimpft. „Und die Zusammenarbeit hat immer gut funktioniert.“
Pflegedienstleiterin musste Impfstatus ihres Personals abfragen
Den Impfstatus ihres Personals musste die Pflegedienstleiterin im Zuge der Pflegeimpfpflicht abfragen – ein laut Gabel hoher Arbeitsaufwand, bis heute. „Wir müssen monatlich melden, wer geimpft ist und wer nicht“, sagt sie. Über das Auslaufen der Teilimpfpflicht ist sie sehr erleichtert. „Denn ich sehe mich als Arbeitgeber eigentlich nicht in der Pflicht, Gesundheitsdaten meiner Mitarbeiter abzufragen, abzuspeichern und weiterzugeben.“
Vor Inkrafttreten des Gesetzes hatte Gabel mit der Agentur für Arbeit telefoniert. „Für mich war die Situation potenziell existenzbedrohend.“ Es sei eine unruhige Zeit gewesen, dazu kamen zum Teil inhaltlich falsche Berichte in der Presse. „Ungeimpfte Pflegekräfte konnten zu keinem Zeitpunkt einfach so gekündigt werden“, stellt Gabel klar.
Gabel: „Hatten sehr hohe Krankheitsrate nach den Impfungen“
Mitarbeiter ihres Pflegedienstes, die sich haben impfen lassen, zeigten laut Gabel Nebenwirkungen. „Wir hatten eine sehr hohe Krankheitsrate nach den Impfungen, viele Mitarbeiter fielen aus, die Spanne reichte von einem Tag bis zu einer Woche.“ Das habe sie dann nochmals in ihrer Entscheidung bestärkt, sich keine Spritze verpassen zu lassen.
Im privaten Bereich hat Gabel die Einschränkungen für Nicht-Geimpfte „sehr verärgert“. „Man trifft eine Entscheidung für den eigenen Körper und die eigene Gesundheit und wird dann vom allgemeinen Leben ausgeschlossen.“ Keinesfalls wäre aber für sie ein gefälschter Impfpass in Frage gekommen. „Dafür bin ich viel zu ehrlich. Ich habe diese Entscheidung getroffen und dann lebe ich auch mit ihr.“
Katja Greinwald von der Krankenhaus GmbH: „Das Gesetz war schnell gestrickt“
Dass es schwierig war, als die Teilimpfpflicht im März eingeführt wurde, daran erinnert sich auch Katja Greinwald, Hygienebeauftragte der Krankenhaus GmbH. „Es gab zwei Lager, mit sehr rigiden Verfechtern auf beiden Seiten“, sagt sie im Gespräch mit der Heimatzeitung. Das Gesetz habe Freundschaften gekostet. Der kleinere Teil der nicht-geimpften Mitarbeiter fühlte sich stark unter Druck gesetzt, auf der anderen Seite habe es Kollegen gegeben, die von der Impfung überzeugt waren. „Ohne zu hinterfragen, warum sich andere nicht impfen lassen möchten oder nicht impfen lassen können.“
Dass nur das Personal im Gesundheitswesen in die Pflicht genommen wurde, war als ungerecht empfunden worden. „Viele haben sich gefragt: Was ist mit unserem Schutz?“, so die Hygienebeauftragte. Man hätte auch die vulnerablen Gruppen in die Pflicht nehmen müssen. „Aber das Gesetz war schnell gestrickt.“
Nach wie vor unterschiedliche Testregelung für Geimpfte und Nicht-Geimpfte
Greinwald ist dreifach geimpft, sie beschreibt sich selbst als „absolute Impfbefürworterin“. Trotzdem ist sie erleichtert, dass die Impfpflicht im Gesundheitssektor nun ausläuft. Die unterschiedlichen Testkonzepte für Geimpfte und Nicht-Geimpfte bleiben trotzdem weiterhin bestehen – auch über den 1. Januar hinaus. Nicht-immunisierte Mitarbeiter der Krankenhaus GmbH müssen sich täglich zur Arbeit testen, ihre immunisierten Kollegen hingegen – also Geimpfte oder Genesene – nur zweimal pro Woche. „Es ist Routine geworden“, sagt Greinwald auf die Frage, ob das Prozedere nicht längst überholt sei. Die Regelung soll noch bis Ostern gelten, als Grundlage diene das aktuelle Infektionsschutzgesetz. Alle zwei Wochen werde die Situation aber überprüft.
Die Krankenhaus GmbH war anfangs davon ausgegangen, dass nicht-immunisierte Mitarbeiter ab dem 15. März nicht weiter beschäftigt werden dürfen – das stellte sich als falsch heraus. „Wir haben lange keine Rückmeldung bekommen, wie Bayern mit der Impfpflicht umgeht“, sagt Greinwald. Die Hygienebeauftragte weiß von einer Mitarbeiterin, die wegen der Impfpflicht ihren Job hingeschmissen hat. „Wäre die Pflicht wirklich durchgesetzt worden – es hätten mehrere Mitarbeiter gekündigt.“
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