VonChristiane Mühlbauerschließen
Die Gebühren auf dem kommunalen Friedhof in Bichl steigen deutlich an. Die Gemeinderäte hinterfragten die Vorgehensweise kritisch.
Bichl – In Bichl gibt es zwei Friedhöfe: Den historischen an der Kirche und jenen, den die Gemeinde Mitte der 1960er-Jahre nahe dem Bahnübergang Bühel angelegt hat. Um diesen geht es jetzt. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Bürger in Urnen bestattet werden möchten, hat die Gemeinde eine Nischenwand mit 24 Plätzen errichtet. Kosten: rund 7000 Euro. Bislang war eine Bestattung nur in einem Urnengrab im Boden möglich.
Am Dienstag lag dem Gemeinderat eine Neufassung der Gebührensatzung für den Friedhof vor. Seit 2004 habe die Gemeinde die Gebühren nicht mehr erhöht, sagte Bürgermeister Benedikt Pössenbacher. An Investitionskosten, vor allem in die neue Friedhofsmauer, seien rund 32 000 Euro geflossen.
Künftig soll ein Einzelgrab statt bislang 300 Euro nun 420 Euro kosten. Pro Jahr sind das 28 statt derzeit 20 Euro, sagte Kämmerer Florian Hlawatsch in der Sitzung im Saal des „Bayerischen Löwen“. Ein Familiengrab soll 555 Euro statt bislang 400 Euro kosten, der Beitrag pro Jahr steigt von 26,67 Euro auf 37 Euro. Ein Urnengrab kostet 285 Euro (bislang 200 Euro), ein Nischenplatz 190 Euro. Hinzu kommen jeweils noch verschiedene Verwaltungsgebühren, die ebenfalls steigen – die allgemeine Pauschale pro Jahr zum Beispiel von 30 auf 40 Euro.
Die Gemeinderäte taten sich schwer, der Erhöhung zuzustimmen. Diese gilt übrigens nur bei neuen Verträgen beziehungsweise Verlängerung eines bestehenden. Die Laufzeit beträgt weiterhin 15 Jahre, nur bei der Urnennischenwand sind es zehn Jahre. „Wenn jemand also gerade erst seinen Vertrag für 15 Jahre verlängert hat, bleibt der Preis die kommenden 14 Jahre gleich“, erklärte Pössenbacher. Trotzdem: „So eine Steigerung ist den Bürgern schwer zu erklären“, kritisierte Helmut Oppel und sagte, es sei sinnvoller, sich künftig in kürzeren Abständen darüber zu unterhalten. Auch Xaver Bauer meldete Bedenken an und erkundigte sich nach den laufenden Kosten für die Gemeinde. „Wir zahlen immer noch drauf“, sagte Pössenbacher und legte eine Tabelle vor, der zufolge Bichl bei den Friedhofsgebühren im Vergleich zu anderen Gemeinden günstig sei. In Heilbrunn zahle man für ein Familiengrab 1625 Euro (Laufzeit: 25 Jahre), in Gaißach für zwölf Jahre 720 Euro. „Es rufen sogar immer wieder Menschen an, die in Bichl ihre Angehörigen bestatten lassen wollen, weil es bei uns recht günstig ist“, sagte Pössenbacher. Beerdigt werde aber nur, wer in Bichl gewohnt habe oder schon Grabeigentümer sei.
Der gemeindliche Friedhof ist vom Platz her gut bemessen. Derzeit stehen 28 Familien-, 16 Einzel- und fünf Urnengräber zur Verfügung. An der Nischenwand wurde noch kein Platz vergeben. Zudem hat die Gemeinde das angrenzende Grundstück erworben. Pössenbacher rechnet jedoch nicht mit einer baldigen Belegung. „In den vergangenen Jahren wurden mehr Gräber aufgelassen als neue belegt“, sagt er auf Nachfrage des Tölzer Kurier.
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Anders sieht es auf dem kirchlichen Friedhof aus, der sich direkt an der Georgskirche befindet. Laut Kirchenpfleger Hans Huppenberger gibt es hier keine freien Plätze mehr. Etwa 95 Prozent der rund 200 Felder seien Familiengräber, die die Angehörigen in der Regel auch weiterhin nutzen würden. Eine Urnenwand gibt es im Kirchenfriedhof nicht, eine Urnenbestattung im Grab ist jedoch möglich. Die Kirchenverwaltung hat die Gebühren im September 2019 erhöht. Der Preis ist laut Huppenberger auch abhängig von der Breite der Ruhestätte. Ein Einzelgrab kostet zwischen 264 und 297 Euro, ein Doppelgrab zwischen 399 und 456 Euro. Die Ruhezeit beträgt wie bei der Gemeinde 15 Jahre.
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„Man muss aus den Gebühren aber auch kein Geschäft machen“, sagte Michael Eberl im Lauf der Diskussion. Bürgermeister Pössenbacher meinte, dass manche Bürger noch wesentlich mehr Geld in die Grabpflege stecken würden. „Mit dem Bau der neuen Urnenwand können wir eine Erhöhung der Gebühren auch begründen“, sagte Leonhard Peschl.Letztlich gab es keine Gegenstimme bei der Verabschiedung der neuen Satzung.
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