Interview mit Ärzten aus Schongau und Weilheim

Organspende: Entscheidung zu Lebzeiten selbst treffen - auch, „um Angehörige zu entlasten“

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Sind als Transplantationsbeauftragte ihrer Kliniken im Notfall die ersten Ansprechpartner: Dr. Markus Niklas (l.) und Dr. Florian Amor.
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Über den eigenen Tod denkt kaum einer gern nach. Sollte man aber. Ein Gespräch über Organspendeausweis, Organentnahmen im Landkreis und darüber, was ein Hirntod ist.

Weilheim – Er ist immer am ersten Samstag im Juni, seit 40 Jahren: der Tag der Organspende. An diesem stehen Schicksale und gerettete Leben im Fokus. Im Zuge dessen sprach die Heimatzeitung mit Dr. Markus Niklas (53), Oberarzt in der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin in Weilheim, und Dr. Florian Amor (44), Leiter der Intensivstation in Schongau. Sie sind Transplantationsbeauftragte in den beiden Kliniken.

Haben Sie denn einen Organspendeausweis?

Dr. Florian Amor: Ja, ich besitze einen.

Dr. Markus Niklas: Selbstverständlich habe ich auch eine solche Karte. Zudem wissen meine Frau sowie weitere Menschen in meinem Umfeld Bescheid über meine Einstellung zu diesem Thema.

Dürften Ihre Organe gespendet werden?

Niklas: Ja. Ich habe sowohl als Arzt als auch in meinem persönlichen Umfeld viele gute Erfahrungen mit Organspenden gemacht. Außerdem kenne ich mehrere Menschen, die Organe transplantiert bekommen haben und seitdem wieder gut leben können.

Amor: Ja, mir ist es wichtig, dass mein Tod nicht sinnlos ist, wenn es soweit ist.

Welche Voraussetzungen müssen denn gegeben sein, damit ein sterbender Patient als Organspender in Frage kommt?

Niklas: Zunächst muss der betroffene Patient eine Krankheit gehabt haben, bei der das Gehirn geschädigt wurde. Zum Beispiel einen Schlaganfall, eine Gehirnblutung, einen Sauerstoffmangel oder eine andere schwerwiegende Verletzung. Die zweite Voraussetzung ist, dass er beatmet werden muss. Drittens müssen wir feststellen, dass beim Patienten wichtige Reflexe wegfallen: Dass er nicht mehr Husten kann, dass er nicht reagiert, wenn man den Speichel aus dem Mund absaugt, dass die Augen nicht mehr reagieren oder ähnliches. Diese Veränderungen stellen sich in der Regel innerhalb der ersten 72 Stunden ein, wenn es zu einer Schwellung und Einklemmung des Gehirns kommt. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann man daran denken, dass der Patient vielleicht einen Hirntod haben könnte. Nur bei einem Hirntod käme er medizinisch als Spender in Frage.

Was geschieht, wenn ein Hirntod vermutet wird?

Niklas: Es werden Untersuchungen zur Feststellung eines irreversiblen Hirnausfalls eingeleitet. Dazu gibt es sehr genaue Vorgaben von der Bundesärztekammer. Wichtig ist, dass das Bewusstsein der betroffenen Person nicht mehr da ist. Hierfür muss die Verabreichung von Medikamenten lange genug pausiert werden. Man prüft den Hirnstamm, das Großhirn und das Kleinhirn. Am Ende prüft man, ob der Patient noch selbstständig atmen könnte.

Wer stellt einen Hirntod fest?

Amor: Er muss von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden. Beide müssen Erfahrung in der Intensivmedizin haben, einer muss Neurologe oder Neurochirurg sein.

Niklas: Die Feststellung des Hirntods muss zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. So ist sichergestellt, dass die Gehirnfunktionen unwiederbringlich erloschen sind. Hier kommen häufig apparative Verfahren wie die Messung der nicht mehr vorhandenen Hirnströme mittels EEG über einen längeren Zeitraum oder der Nachweis der nicht mehr vorhandenen Hirndurchblutung mittels CT zum Einsatz.

Es gibt Menschen, die befürchten, dass man als potenzieller Organspender medizinisch nicht bestmöglich versorgt wird. Und dass ein Hirntod nicht sicher den Tod bedeutet.

Niklas: Ich kann diese Angst gut nachvollziehen. Aber es wird niemand schlechter behandelt, nur weil er Organspender ist. Im Gegenteil: Die Untersuchungen werden besonders sorgfältig durchgeführt. Denn eine Organspende ist nur möglich, wenn der Patient weiterhin künstlich beatmet wird und die intensivmedizinischen Maßnahmen fortgeführt werden. Wir sind als Ärzte nicht nur dazu verpflichtet, sondern es ist auch unser erklärter Wille, jeden Menschen nach Möglichkeit zu retten oder zu heilen. Erst, wenn das nicht mehr möglich ist, kommt eine Spende in Frage. Leider gibt es Menschen, die negieren, dass ein hirntoter Mensch verstorben ist, weil seine Organe noch künstlich in Funktion gehalten werden. Ohne Geräte und weitere intensivmedizinische Versorgung würde das Herzkreislaufsystem dieses Menschen sofort zusammenbrechen. Nach einem festgestellten Hirntod müssen im Übrigen auf jeden Fall die Geräte in absehbarer Zeit abgestellt werden, da der Mensch ja gestorben ist. Dies geschieht unabhängig von einer Organspende. Meiner Erfahrung nach haben die Menschen weniger Angst davor, dass Geräte zu früh abgestellt werden. Sie haben eher Angst, dass sie sinnlos an Geräte angeschlossen werden.

Organspende in Deutschland

Wenn die eigenen Organe aufgrund einer Krankheit oder in Folge eines Unfalls nicht mehr funktionieren, hilft manchmal nur ein Spenderorgan. Dann beginnt für die Betroffenen das große Bangen. Denn ob ein passendes Organ rechtzeitig zur Verfügung steht, ist kaum vorhersehbar.

In vielen Fällen konnte Patienten in der Vergangenheit geholfen werden. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden in Deutschland von 1963 bis 2022 insgesamt 149 458 Organe transplantiert. Die meisten davon postmortal – das heißt, dass bei den Spendern der Hirntod festgestellt worden ist. 2022 wurden 2662 Organe von 869 verstorbenen Menschen gespendet. Seit 2013 schwankte die Zahl der Organspender pro Jahr zwischen 797 (2017) und 955 (2018).

Wer auf ein Spenderorgan angewiesen ist, kommt auf die Warteliste von Eurotransplant. Die Stiftung organisiert die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. Zum 1. Januar 2023 umfasste die Warteliste aus Deutschland laut der DSO 8826 benötigte Organe – darunter 6683 Nieren. Deutsche Patienten warteten zudem auf eine Leber (841), ein Herz (699), eine Lunge (286) und eine Bauchspeicheldrüse (317). Die DSO-Statistik offenbart auch die traurige Seite: Mehr als 700 Menschen waren 2022 gestorben, während sie auf ein Spenderorgan warteten.

Weitere Infos gibt es unter www.organspende-info.de, www.dso.de sowie www.eurotransplant.org.

Wenn der Hirntod feststeht, wie geht es im Hinblick auf eine mögliche Organspende weiter?

Amor: Unsere Aufgabe ist es, dem Wunsch des Patienten nachzukommen. Wir prüfen, ob es eine Patientenverfügung gibt und er bereit für eine Spende gewesen wäre. Über diese Themen sprechen wir auch mit Angehörigen.

Was geschieht, wenn ein Mensch Organe spenden würde, er aber eine Patientenverfügung hat, wonach die Maschinen abgestellt werden müssen?

Niklas: Es gibt sehr viele Menschen, die in ihrer Patientenverfügung festgeschrieben haben, dass sie nicht beatmet werden wollen. Wichtig ist deshalb, dass in der Patientenverfügung vermerkt wird, wenn man Organspender sein will. Bei vielen Vorlagen gibt es inzwischen einen Abschnitt, in dem man erklären kann, ob man eine Organspende machen möchte. Darin steht dann auch, dass man es für eine Organspende in Kauf nimmt, dass die intensivmedizinischen Maßnahmen noch einige Zeit fortgeführt werden. Wenn das nicht vermerkt wird, kommt es möglicherweise zu einem Konflikt.

Amor: Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation, Anm. d. Red.) stellt hierfür Textbausteine zur Verfügung, die in eine Patientenverfügung mit aufgenommen werden können.

Gibt es neben Organspendeausweis und Patientenverfügung noch etwas, woran man zu Lebzeiten denken sollte?

Amor: Die Patientenverfügungen sollte dort positioniert werden, wo man sie auch findet. Es gibt zum Beispiel Menschen mit Vorerkrankungen, die sie an die Kühlschranktür heften, damit Rettungskräfte sie im Notfall mitnehmen können.

Niklas: Für mich ist es wichtig, dass man sich zum Thema Organspende Gedanken gemacht und eine Entscheidung trifft. Die kann durchaus lauten: „Nein, ich will das nicht.“ Zudem sollte man seine Entscheidung schriftlich festhalten und seine Angehörigen darüber informieren. Man kann seine Entscheidung zur Organspende auch revidieren, aber man sollte sie treffen. Wenn ein Angehöriger erfährt, dass sein Liebster verstorben ist, also einen Hirntod hat, ist diese Nachricht ein Schock und eine große Belastung. Wenn man dann von ihm verlangt, dass er eine eine Entscheidung treffen soll, vor der sich der Verstorbene sein ganzes Leben lang gedrückt hat, vergrößert sich diese Belastung um ein Vielfaches – und das in einer Situation, in der der Angehörige ohnehin überfordert ist. Daher hat meiner Meinung nach jeder die Pflicht, dass er seine Angehörigen entlastet und sich selbst Gedanken macht.

Welche Angehörigen treffen denn die Entscheidung, wenn kein schriftliches Dokument vorliegt?

Niklas: Es gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge: Erst der Ehepartner, dann die Kinder und so weiter. Wichtig ist, dass es eben nicht um den Willen der Angehörigen geht. Sondern darum, was der Patient ihrer Meinung nach gewollt hätte. Es gibt Menschen, die sagen: „Ich will das zwar nicht für mich, aber ich weiß, mein Ehemann hätte es gewollt.“

Was, wenn sich die Angehörigen unsicher sind?

Niklas: Sobald es nur einen kleinen Zweifel gibt, wird keine Organspende realisiert. So ist es in Deutschland geregelt. Jedem sollte aber klar sein, dass es in anderen Ländern die Widerspruchsregelung gibt. Wer nicht widerspricht, ist Spender. Das gilt in manchen Ländern auch für Touristen. Auch hier wird aber vorher mit den Angehörigen Rücksprache gehalten.

Wie geht’s weiter, wenn der Hirntod feststeht und die Zustimmung vorliegt?

Amor: Zum Empfängerschutz wird die gesamte Krankengeschichte des Patienten geprüft. Eventuell gibt es weitere Untersuchungen, bis entschieden wird, welche Organe transplantiert werden können. Dann werden die Daten an Eurotransplant weitergegeben, wo ein Computersystem mit Algorithmen nach dem Empfänger sucht, der am besten passt. Die Transplantationszentren der passenden Empfänger werden dann abtelefoniert.

Niklas: Wo die Organe hinkommen, ist unabhängig von uns. Damit haben auch die Ärzte, die den Tod feststellen, nichts zu tun. Zur Organentnahme kommen externe Chirurgen von Transplantationszentren. Im OP läuft alles so ab wie bei anderen Operationen. Nachdem die Organe entnommen worden sind, wird der Verstorbene medizinisch versorgt, eingekleidet und in ein Bett gelegt. Dann können sich die Angehörigen in einem separaten Raum verabschieden. Das ist für die Familien wichtig.

Amor: Eingesetzt werden die Organe in Transplantationskliniken. Im deutschen Gesundheitssystem wird viel dafür getan, dass Transplantationen jederzeit möglich sind.

Es gibt den Vorwurf, dass sich damit Geld verdienen lässt.

Niklas: Der ist absurd. In Deutschland ist Organhandel verboten.

Amor: Außerdem geht es hier nicht ums Geld. Alle Krankenhäuser mit Intensivstationen sind dazu verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zur Verfügung zu stellen.

Wie hoch ist die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung?

Niklas: Nicht mehr so hoch wie früher. Es sterben viele Menschen auf der Warteliste.

Früher heißt?

Niklas: Während der Corona-Pandemie sind Organspenden zurückgegangen. Aufgrund vielschichtiger Gründe wie etwa personeller Engpässe auf den Intensivstationen, des höheren Alters möglicher Spender und fehlender Zustimmung Angehöriger haben sich die Zahlen seitdem auch nicht wieder erholt.

Wie oft werden denn Organe in den Häusern der Krankenhaus GmbH für eine Spende entnommen?

Niklas: Pro Krankenhaus kommt es bei uns in der GmbH alle fünf bis zehn Jahre einmal vor. Alle zwei bis drei Jahre kommt jemand in Frage, bei dem aus verschiedenen Gründen die Organe doch nicht gespendet werden können. Ein Hirntod tritt sehr selten ein, sodass eine Organspende in den meisten Todesfällen kein Thema ist.

Amor: Die meisten Menschen versterben durch ein Herz-Kreis-Lauf-Versagen. In diesem Fall ist eine Organspende in Deutschland nicht erlaubt.

Wie vielen Menschen hilft ein einzelner Spender?

Niklas: Im Schnitt werden drei Organe pro Spender gespendet. Maximal kann ein Spender bis zu sechs Personen helfen. Und die benötigen zum Teil dringend ein Organ. Manchen läuft die Zeit davon. Anderen könnte mehr Lebensqualität geschenkt werden. Ich denke da zum Beispiel an die vielen Dialysepatienten, die ins Weilheimer Krankenhaus kommen. Sie wären froh, wenn sie ein paar Jahre lang nicht jeden zweiten Tag stundenlang an die Dialyse müssten und wieder Flüssigkeit zu sich nehmen könnten. Für sie wäre das wie ein neues Leben.

Wann hat das letzte Mal ein Patient in Weilheim Organe gespendet hat?

Niklas: Das war dieses Jahr im April. Dem Spender wurden zwei Nieren entnommen und dem Empfänger erfolgreich transplantiert. Der Organspendeausweis war nicht auffindbar, aber die Angehörigen wussten, dass das der Wille des Verstorbenen war.

Und in Schongau?

Amor: 2019 oder 2020. Ein Patient hatte einen Hirntod, aber sein Wille war nicht eruierbar. Die Angehörigen waren nicht generell gegen eine Spende, aber sie wussten es einfach nicht. In so einem Fall sind die Vorgaben der DSO klar. Es wurde nichts gemacht. Das war schade.

Weil viele Menschen auf ein Organ hoffen.

Amor: Ja, als Organspender rettet man Leben.

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