VonChristina Jachert-Maierschließen
Der Kampf ums Geld aus dem Wiesseer Spielcasino geht weiter: Hinter verschlossenen Türen versucht eine Güterichterin am 29. März, den Streit der fünf Tal-Bürgermeister zu schlichten.
München/Tegernseer Tal – Die nächste nicht öffentliche Mediationssitzung im Spielbank-Streit findet am Mittwoch, 29. März, am Bayerischen Verwaltungsgericht statt.
Ein erster Termin hat bereits stattgefunden. Anlass ist die Klage der Bürgermeister von Tegernsee, Rottach-Egern, Gmund und Kreuth gegen den Freistaat Bayern. Die Gemeinde Bad Wiessee ist formal nur beigeladen. Tatsächlich hat die Entscheidung des Wiesseer Bürgermeisters Peter Höß, den Nachbarn 2014 den Geldhahn zuzudrehen, die Klage veranlasst. Bis dahin erhielten Tegernsee und Rottach-Egern jährlich rund 100.000 Euro, Gmund und Kreuth 50.000 Euro aus der Spielbankabgabe. Sie wird vom Freistaat an die Standortgemeinde einer Spielbank ausgezahlt. Aktuell fließt der komplette Betrag, der für das Wiesseer Casino fällig wird, an Bad Wiessee.
Höß hat immer wieder betont, dass er 2014 nicht anders handeln konnte. Es sei schlicht versäumt worden, die Nachbarn am Bau der 2005 neu errichteten Spielbank zu beteiligen. Höß will die Abgabe jetzt so lange einbehalten, bis der Baukostenzuschuss abgestottert ist.
Seine Nachbarn sehen das anders. Sie führen unter anderem an, dass alle den Standort Bad Wiessee unterstützt haben, obwohl es auch Grundstücke in Tegernsee und Gmund gegeben hätte. Der Zwist ist nicht neu. Der Streit reicht bis in die 1950er-Jahre zurück und soll nun ein für alle Mal beigelegt werden. Das hat Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn, der in dieser Sache als Sprecher der klagenden Rathaus-Chefs auftritt, schon bei der Erhebung der Klage betont. Eine öffentliche Verhandlung wollen die Beteiligten vermeiden. Ziel ist eine gütliche Einigung. Sie soll rechtlich sicher festschreiben, wer wie viel vom Casino-Geld bekommt – und wer für Investitionen aufzukommen hat.
Lesen Sie auch: So kam die Klage überhaupt erst zustande, und darum hat sie das Verwaltungsgericht angenommen.
jm
