Ein geschiedenes Paar aus Kochel gibt vor dem Amtsrichter Einblick in seinen Alltagszwist. Für den Richter keine leichte Angelegenheit.
Kochel am See/Wolfratshausen – Wenn ein geschiedenes Ehepaar unter einem Dach lebt, kann es schon mal Streit geben. Wenn dabei der Ex-Mann die Heizungsanlage der Wohnung seiner Verflossenen manipuliert, um sie hinaus zu ekeln, landet das Ganze wegen Nötigung vor Gericht. Genau das warf eine Frau aus Kochel ihrem Ex vor. Das Verfahren wurde eingestellt.
Im Wolfratshauser Amtsgericht zeigten sich die beiden nicht von ihrer versöhnlichen Seite. Als das Eheglück der Eltern einer Tochter zerbrach, zog der Gatte aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebt seitdem zwei Stockwerke tiefer im Keller des Hauses, das seiner Mutter gehört. Dort befinden sich die Sicherungs- und Heizungskästen der fünf Wohnungen der Immobilie.
Den Kasten für die Wohnung seiner Exfrau – so die Anklage – soll der Mann im März manipuliert haben. „Die Frau hat Anzeige erstattet, weil seit geraumer Zeit ihre Heizung nicht mehr funktionierte“, berichtete ein Beamter der Tölzer Polizeiinspektion vor Gericht. Mit Ausnahme von zwei Steckdosen war obendrein der Strom ausgefallen. Der Ex-Gatte soll weder die Frau noch einen von ihr bestellten Heizungstechniker in die Nähe der Sicherungen gelassen haben.
Der Polizist jedoch erhielt Zutritt – und stellte fest, dass der Regler, der die Heizung in der Wohnung der Klägerin steuerte, manuell ausgestellt worden war. Wer sich daran zu schaffen gemacht hatte oder ob es ein Versehen gewesen sei, das konnte er nicht rekonstruieren. Auch ob die Sicherungen für die Stromversorgungen von selbst herausgesprungen waren, blieb unklar.
Der Angeklagte stritt alle Vorwürfe ab: „Ich habe überhaupt nichts an den Heizungen gemacht.“ Stattdessen sei die Anlage im gesamten Haus ein ständiges Problem. „Sie ist immer wieder kaputt“, sagte der Mann. Dass seine Ex-Frau die Sicherungen nicht kontrollieren konnte, habe lediglich daran gelegen, dass er just zum Zeitpunkt ihres Besuchs in Augsburg gewesen sei – und den einzigen Kellerschlüssel dabeihatte, der für die fünf Wohnungen zur Verfügung steht.
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Der Mann zeichnete das Bild einer streitsüchtigen Ex-Frau: „Ständig sucht sie Stress mit mir“, sagte er. Außerdem „rennt sie ständig wegen irgendwelcher Sachen zur Polizei“. Der Polizeibeamte bestätigte, dass mehr als ein Dutzend Streitfälle mit mindestens einem der beiden Beteiligten vorliegen.
Einen Teil davon schilderte die Klägerin vor Gericht: „Mein Wagen wurde zerkratzt, und schon dreimal wurden meine Reifen zerstochen.“ Außerdem habe ihr Ex-Gatte ihre Heizungsrechnung sabotiert und als Quasi-Vermieter eine viel zu hohe Summe verlangt.
„Wenn Sie sich schon hier so benehmen, muss es ja lustig zugehen in ihrem Haus“, kommentierte der Amtsrichter das Schauspiel, das sich ihm bot. Er empfahl dem zerstrittenen Ex-Paar, an einem Täter-Opfer-Ausgleich-Programm teilzunehmen, „damit sie im Alltag normal miteinander umgehen können“. Im Vorfeld der Verhandlung habe das der Ex-Gatte abgelehnt. Während der Verhandlung war die Situation genau umgekehrt. Während er sich bereit erklärte, das Angebot wahrzunehmen, stellte die Frau klar: „Ich rede erst mit ihm, wenn er mir mein Geld zurückzahlt.“
Im Zuge der Einstellung des Verfahrens wies der Richter den Angeklagten an, seiner Ex-Gattin einen Schlüssel für den Sicherungsraum zur Verfügung zu stellen. (dst)