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Ein Geretsrieder (30) hätte sich lieber beherrschen sollen: Er fuhr eine Polizistin nach einem Unfall mit unflätigen Worten an. Die Folge: eine Geldstrafe.
Geretsried/Wolfratshausen – Ziemlich kleinlaut klang der Angeklagte, als er vor Gericht eine „große Entschuldigung für das, was ich gesagt habe“ aussprach. Ein gutes halbes Jahr zurück hatte der Geretsrieder (30) eine große Klappe bewiesen, als er eine Polizistin zweimal mit den Worten „Komm f… dich. Wer bist Du? Du bist gar nichts“ angefahren hatte. Zuvor war der Mann mit seinem VW beim Abbiegen von der Adalbert-Stifter-Straße auf die Jahnstraße in einen Opel gekracht – mit 1,25 Promille Alkohol im Blut. Deshalb musste er sich nun wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten.
Passiert sei der Unfall, der sich am 10. Mai vergangenen Jahres gegen 0.45 Uhr ereignet hatte, eigentlich nur, weil er einen „besoffenen Freund nicht draußen schlafen lassen, sondern ihn nach Hause bringen“ wollte, erklärte der 30-Jährige. Dabei hatte der Angeklagte einen heißen Reifen auf die Straße gelegt. „Wir sind durch quietschende Reifen aufmerksam geworden“, berichtete eine Zeugin. „Er kam aus der Elbestraße geschossen und hat Kreise gedreht, es hat gequalmt und gestunken.“ Bei der Fahrt durch die Stadt seien sie dem Angeklagten kaum hinterhergekommen. „Beim L’Arena schoss er über die Kreuzung“, erinnerte sich die Zeugin, „dann hat‘s schon gescheppert.“
Dadurch wurden auch Anwohner auf den Vorfall aufmerksam. „Sie standen auf dem Balkon, haben etwas heruntergerufen. Die habe ich gemeint“, beteuerte der Angeklagte, dass es sich hinsichtlich der Beleidigung um eine Verwechslung handle. Dem widersprach eine Polizistin, die aussagte, der Mann habe sich bei seinem Ausraster „vor meiner Kollegin aufgebaut“.
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Richter Helmut Berger verurteilte den Geretsrieder zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro (gesamt 3200 Euro). Auf seinen Führerschein, der ihm bereits im Mai an Ort und Stelle abgenommen worden war, muss der Mann noch weitere sechs Monate verzichten, was der Richter mit der Feststellung begründete: „Wir haben die Allgemeinheit zu schützen vor betrunkenen Autofahrern.“ rst