VonJörg Eschenfelderschließen
Die Energiewende findet auch in Kraiburg statt. Die Gemeinde möchte bei Kolbing gut drei Hektar für eine Freiflächen-PV-Anlage nutzbar machen. Nicht alle sind davon begeistert.
Kraiburg – Das geplante Sondergebiet „Photovoltaik Kolbing“ war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Südlich von Kolbing sollen gut drei Hektar für eine PV-Anlage nutzbar gemacht werden, das hatten die Gemeinderäte bereits im Mai vergangenen Jahres mit einer Gegenstimme beschlossen. Im November hatten sie dann einstimmig die Entwürfe für den Flächennutzungs- und den Bebauungsplan abgesegnet und in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit geschickt. Jetzt mussten die Gemeinderäte über die ersten Stellungnahmen zu den Plänen beraten.
Das Landesamt für Denkmalpflege wies darauf hin, dass in dem Bereich wegen der „siedlungsgünstigen, gewässernahen Topographie“ und der „sehr hohen Bodengüte (Lößlehm)“ Bodendenkmäler vorhanden sein können. Daher forderte das Landesamt einen Hinweis, dass für den Bau der PV-Anlage eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, auch sei bei einem späteren Rückbau der Anlage die Tiefenlockerung des Bodens dauerhaft auszuschließen.
Landratsamt ist noch nicht einverstanden
Das Landratsamt konnte dagegen aus Sicht des Naturschutzes „noch kein Einverständnis“ erteilen, so die Beschlussvorlage. Die Ausgleichsmaßnahmen müssten noch detaillierter ausgearbeitet werden.
Beiden Anliegen stimmten die Gemeinderäte einstimmig zu. Bei den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern sowie des Landwirtschaftsamtes war es dann mit der Einstimmigkeit vorbei.
Für die Regierung und das Landwirtschaftsamt sind die Flächen zu wertvoll
Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, dass für Freiflächenanlagen möglichst vorbelastete Standorte verwendet werden sollen, zum Beispiel Flächen entlang von Verkehrswegen oder Energieleitungen. Das sei bei dem gewählten Areal aber nicht der Fall.
In ähnliche Richtung ging die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes. Es wies darauf hin, dass knapp die Hälfte der vorgesehenen Fläche eine Ackerzahl von 61 habe, während sie im Landkreis durchschnittlich 55 betrage. Lediglich ein geringerer Teil habe eine Ackerzahl von 43. Die Ackerzahl bewertet die Qualität des Bodens und reicht von 1 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut).
Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) war über diese Spanne auf den drei Hektar verwundert, allerdings liege die durchschnittliche Ackerzahl für das gesamte Gelände unter dem Landkreis-Schnitt. Kathrin Seidinger (CSU) gab ihr recht: Normalerweise seien die Unterschiede nicht so stark. Erklären konnte diesen Unterschied niemand.
Weniger hochwertige Flächen stehen nicht zur Verfügung
Die Verwaltung wies in der Beschlussvorlage beide Einwände zurück. Die Landschaft werde durch die PV-Anlage „in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit bewahrt“. Auch stünden andere, weniger hochwertige Standorte „derzeit nicht zur Verfügung“ und die Nutzung dieser landwirtschaftlichen Fläche sei notwendig, um die Ziele der Energiewende umzusetzen. Dem schlossen sich die Gemeinderäte ohne Diskussion bei einer Gegenstimme mehrheitlich an. Gleichzeitig forderten sie im Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen, dass die angrenzenden Felder bewirtschaftet werden und es dadurch unter Umständen zum Beispiel durch einen Steinschlag zu Schäden kommen kann.
Wasserwirtschaftsamt befürchtet Bodenerosion
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sprach eine mögliche Bodenerosion an. Das Gebiet sei eine Hanglage mit bis zu elf Prozent Neigung: „Hierbei findet bei Starkregenereignissen durch die Solaranlagen eine lokale Abflusskonzentration statt“. Auch könnte die Ständer-Konzentration zu einer erhöhten Zink-Konzentration und steigenden pH-Werten im Boden führen.
Die Verwaltung entgegnete, dass hier eine Wiese entstehe und damit Erosionen „weitgehend ausgeschlossen werden können“. Die Hinweise auf die Zink-Konzentration und zum pH-Wert wurden aufgenommen, sie sollen vor Planungsbeginn gemessen werden. Dem schlossen sich die Gemeinderäte einstimmig an. Ebenso einstimmig nahmen sie den Hinweis auf, dass sich in der Nähe eine Trasse der Leonet AG verläuft und möglicherweise ein Toleranzbereich von bis zu einem Meter einzuhalten wäre.
So geht es weiter
Abschließend stimmten die Gemeinderäte ohne weitere Diskussion bei einer Gegenstimme mehrheitlich dafür, den Flächennutzungs- sowie den Bebauungsplan entsprechend zu überarbeiten und das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Öffentlichkeit fortzusetzen.
