VonGerti Reichlschließen
Abgeholzte Bäume, Kieshäufen, Bauschutt. Passanten fürchten das Schlimmste. Was läuft da am Grünen Wasserl am Ringsee? Wir fragen nach.
Weissach – Bäume im Bereich des Grünen Wasserls sind gefällt, Gebüsch entfernt. Dicke Holzstämme stapeln sich auf der Fläche neben der Bundesstraße. Die Sicht ist frei auf Kieshäufen, vermischt mit Bauschutt, Steinen und Holzresten. Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT) ist schon aktiv geworden. Sie sorgt sich um die Natur am Grünen Wasserl, einem Biotop am Ringsee. „Es gilt doch eigentlich die Regel, dass zum Schutz brütender Vögel zwischen 1. März und 30. September Bäume nicht gefällt werden dürfen“, wundert sich SGT-Vorsitzende Angela Brogsitter-Finck.
Tatsächlich geht es am Grünen Wasserl nicht nur um gefällte Bäume. Es handelt sich um ein regelrechtes Dickicht teils genehmigter, teils ausgeführter Maßnahmen, die das Landratsamt Miesbach seit Jahren auf Trab halten. „Ein verwickelter Sachverhalt“, formuliert Sprecher Birger Nemitz. Es gehe darum, „alte Missstände“ zu beseitigen. Daher habe man ein Gesamtkonzept erarbeitet, das mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde, dem Bauamt und dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt worden sei. Die endgültige Genehmigung verzögere sich nur noch aus formalen Gründen.
Landratsamt spricht von „Missständen“
Im Mittelpunkt dieser „Missstände“ stehen die Lagerplätze, die an das Grüne Wasserl angrenzen. Laut Landratsamt seien diese grundsätzlich legalen Lagerplätze schrittweise und illegal in das Biotop ausgeweitet worden. Dabei sei ein Teil der Biotopfläche verloren gegangen, der Uferbereich des Grünen Wasserls mittlerweile stark beeinträchtigt. Die zwangsweise Durchsetzung der Renaturierung wäre aufgrund des mehrfachen Besitzerwechsels aber rechtlich schwierig gewesen, so Nemitz. Weitere heikle Punkte sind die rechtlich nicht gesicherte Zufahrt zum angrenzenden Kieswerk und die Lärm- und Staubbelastung für die angrenzende Wohnbebauung. „Zudem ist der eigentliche Umfang des vor Jahrzehnten genehmigten, östlichen Lagerplatzes unklar“, so Nemitz.
„Ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen“, sagt Georg Dießl. Er und seine Tochter sind Besitzer der etwa 6900 Quadratmeter großen Fläche. Dießl betreibt einen Holzhandel, ist zugleich Vorsitzender der Waldbauernvereinigung Tegernseer Tal. Er will sich zu dem Thema eigentlich nicht äußern. „Die Fläche wird schon seit fast einem Jahrhundert als Lagerfläche für Holz, Kies und Erde genutzt.“ Schon 1973, so heißt es von Stephanie Bayarri Toledo aus dem Kreuther Rathaus, sei eine Genehmigung für die Lagerfläche erteilt worden. Vor Kurzem sei diese „auf dem Verwaltungsweg“ erneuert worden. Im Januar 2015 befasste sich der Gemeinderat mit einem neuen Antrag: Dießl möchte eine Splitthalle bauen, 23 Meter lang, 14 Meter breit und 6,80 Meter hoch. „Es macht doch viel mehr Sinn, hier eine Halle zu bauen, als den Splitt für den Winterdienst mit vielen Lkw ständig von weither zu holen“, rechtfertigt Dießl den Bau. Zudem handle es sich um Splitt, der aus dem ausgebaggerten Schwemmkies im benachbarten Kieswerk hergestellt werde. Ein sinnvoller Kreislauf und eine Stärkung einheimischen Gewerbes, das am Tegernsee ohnehin kaum noch Platz bekomme, findet Dießl.
Für das Fällen gab‘s eine Sondererlaubnis
Die Splitthalle steht also kurz vor der Genehmigung. „Sie ist aber nur möglich, wenn im Rahmen eines Gesamtkonzeptes alle anderen örtlichen Missstände bereinigt werden“, so das Landratsamt. Die Forderungen lauten: Ein Teil des westlichen Lagerplatzes und insbesondere der Uferbereich, müssen zurückgebaut und renaturiert werden. Der Lärmschutzwall, 2,50 Meter hoch und 13 Meter lang, muss gebaut werden. Der östliche Lagerplatz muss auf den aktuellen Umfang festgeschrieben werden. Zudem muss eine neue Zufahrt angelegt werden, „weg von fremdem Grund, weg von der Wohnbebauung und weg vom Radweg“, so Nemitz. Die SGT vermutet, dass Rohre, die bereits auf dem Gelände lagern, genau dafür geplant sind.
Was die Abholzung betrifft, so kann Dießl auch das erklären. Es habe sich unter anderem um Eschen gehandelt, die mit einem Pilz befallen gewesen seien. „Ich habe schließlich die Verkehrssicherungspflicht in diesem Gebiet“, erklärt der Rottacher. „Das Fällen war nötig.“ Tatsächlich hatte er vom Landratsamt ausnahmsweise eine Verlängerung der Fällerlaubnis bis Ende März bekommen. „Um die baldige Umsetzung der Vorhaben zu gewährleisten“, heißt es offiziell. „Da wegen der winterlichen Temperaturen bis in den März die Brutsaison der Vögel vor Ort noch nicht begonnen hatte, war dies ausnahmsweise möglich“, so Nemitz. Die endgültige Genehmigung verzögere sich nur aus formalen Gründen.
gr
