Frist wurde verlängert

Künstler im Tölzer Land aufgepasst: Kunst- und Kulturförderung beantragen - so geht‘s

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Noch bis Ende Oktober 2019 können Künstler einen Antrag auf Kunst- und Kulturförderung für Aktionen und Projekte 2020 stellen.

Bad Tölz-Wolfratshausen –  Die Frist für die Abgabe wurde verlängert, die Richtlinie leicht überarbeitet. Sie und die Antragsunterlagen können auf der Homepage des Landratsamtes auf www.lra-toelz.de/formulare-Merkblätter heruntergeladen werden.

2017 hatte der Kreistag Richtlinien zur Kunst- und Kulturförderung festgelegt, nach denen Projekte, Maßnahmen und Vorhaben gefördert werden. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Aktionen der Öffentlichkeit zugänglich sind beziehungsweise nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden und von überörtlicher Bedeutung sind. Überarbeitet wurden die Richtlinien dahingehend, dass die Zuwendung zurückgefordert werden kann, wenn der Verwendungsnachweis nicht zeitnah vorgelegt wird.

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Rückfragen werden unter der Telefonnummer 0 80 41/505-505 beantwortet oder via E-Mail an gertrud.kell@lra-
toelz.de gerichtet werden.

Insgesamt stehen 20 000 Euro zur Verfügung. Der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten entscheidet über die Vergabe der Mittel. Auf diese Weise wurden 2017 zehn, 2018 neun und heuer 20 Maßnahmen im Landkreisgebiet gefördert. Pro Maßnahme können maximal 90 Prozent, aber nicht mehr als 2500 Euro gefördert werden. Nicht förderfähig sind Publikationen oder Vorhaben, die vorrangig gewerblichen Zwecken dienen, Stadtfeste, Festumzüge und Benefizveranstaltungen.  (tk)

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