Kurpark: Streit um Hundeleine artet aus

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Wegen einer Körperverletzung landete ein Tölzer (75) vor dem Amtsgericht. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Ein abendlicher Spaziergang mit seinem Hund bescherte einem Tölzer Ärger mit der Justiz. Der 75-Jährige soll einer Frau mit der Hundeleine auf den Unterarm geschlagen haben. Sie hatte sich darüber beschwert, dass er seinen Vierbeiner im Kurpark trotz Anleinpflicht frei herumlaufen ließ. Nun musste sich der Mann vor dem Wolfratshauser Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Für dieses Delikt hat der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis vorgesehen. „Man kann sich nicht vorstellen, dass so etwas so ausarten kann“, merkte Richter Helmut Berger an, nachdem ihm zuvor drei Stunden lang der Angeklagte, die Geschädigte sowie sechs Zeugen ihre Erinnerungen an den Vorfall, der sich am 22. Juli vorigen Jahres gegen 19.30 Uhr im Kurpark ereignete, geschildert hatten.

Die Version der Geschädigten lautete so: Weil auf der Wiese Kinder mit einem Ball spielten und der Hund zu den Kindern schaute, „habe ich den Herrn von hinten angetippt und ihn gebeten, seinen Hund anzuleinen“, sagte die Wackersbergerin (51). Daraufhin habe der Mann sich umgedreht und mit den Worten: „Dich werde ich gleich anleinen!“ die um seinen Hals hängende Leine mit beiden Händen genommen und zugeschlagen.

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„Ja, ich habe die Leine so geworfen“, bestätigte der Angeklagte und demonstrierte die Geste mitsamt mitgebrachter Leine vor dem Richtertisch. Aber er habe damit nicht geschlagen, sondern der Frau gesagt, sie solle den Hund doch selbst anleinen. „Ich habe es versucht, aber der Hund folgte nicht“, erklärte der 75-Jährige, der sich plötzlich von anderen Parkbesuchern, die den Disput mitbekommen hatten, umstellt sah. Zwei Zeuginnen wollen gesehen haben, dass der Beschuldigte der Frau „mit der Leine eine überzog“, wie eine Tölzerin (39) aussagte.

Zwei Männer hinderten den Angeklagten daran, sich mit seinem Hund aus dem Staub zu machen, bevor die Polizei eingetroffen war. „Ich habe ihn am Arm gepackt und gesagt: Du bleibst da“, bestätigte ein Zeuge (40). Gegen ihn war deshalb ebenfalls wegen Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren wurde eingestellt.

„Eine Dramatik war das nicht“, relativierte der Lebensgefährte der Geschädigten vor Gericht. „Eine gefährliche Körperverletzung ist für mich was anderes.“ Das sah wohl auch seine Freundin so. „Ich wollte da keine große Sache draus machen“, sagte die Wackersbergerin. Dennoch antwortete sie auf die Frage des Richters, ob der Angeklagte bestraft werden solle, nach kurzem Überlegen: „Ja, auf jeden Fall.“ Der Grund: „Er hat nichts dazugelernt. Er leint seinen Hund immer noch nicht an. Obwohl da die Schilder stehen, obwohl da viele Kinder spielen.“

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„Ich bedauere, dass es zu diesem Fall gekommen ist und dass die Frau diese Situation erleiden musste“, sagte der Angeklagte, bevor Richter Helmut Berger sein Urteil verkündete.

Wegen „fahrlässiger“ (statt gefährlicher) Körperverletzung“ verurteilte er den Senior zu 600 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze à 20 Euro). Das letzte Wort vor Gericht hatte schließlich der Verurteilte: „Ich bin damit nicht zufrieden“, sagte der Rentner und monierte, dass er bestraft werde, während das Verfahren gegen den Mann, der ihm durch sein Festhalten am Arm blaue Flecken zugefügt hatte, eingestellt worden sei.

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