Er nutzte die kindliche Verliebtheit aus

Mädchen (11) sexuell missbraucht: Angeklagter gesteht

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Drei Jahre und drei Monate bekam ein Mann, der eine Elfjährige missbraucht hat.

Die Verliebtheit einer Elfjährigen nutzte ein Bauarbeiter (32) aus dem südlichen Landkreis aus, um sie zu begrapschen und zum Oralverkehr zu zwingen. Nun stand er vor Gericht.

Landkreis – Die Verliebtheit einer Elfjährigen nutzte ein Bauarbeiter (32) aus dem südlichen Landkreis aus, um sie zu begrapschen und zum Oralverkehr zu zwingen. Sein frühes Geständnis sicherte ihm jetzt eine moderate Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Umfassendes Geständnis zum Auftakt

Der Mann war im Mai in das Haus gezogen, in dem das Mädchen mit seiner Mutter wohnte. Dort kam es Anfang Juli zum ersten sexuellen Übergriff: Der 32-Jährige griff der Schülerin unter die Kleider. Wenige Tage später chattete er mit der ihr, wobei es fast nur um Oralverkehr ging. Er schickte ihr ein Foto seines Geschlechtsteils und forderte sie auf, sich einen Pornofilm anzusehen. Später am Tag trafen sich die beiden im Haus, und er forderte Oralverkehr ein.

Zum Prozessauftakt vor der Jugendschutzkammer des Landshuter Landgerichts einigten sich die Beteiligten aufgrund eines umfassenden Geständnisses auf ein Strafmaß zwischen drei und vier Jahren. Sein Mandant, so der Verteidiger, bedauere seine Übergriffe, entschuldige sich und übernehme die Verantwortung, um dem Mädchen eine Aussage zu ersparen.

Mutter entdeckt Chatverlauf und Foto

Der 32-Jährige ergänzte, dass er angetrunken gewesen sei, aber keineswegs derart, dass ihm sein Fehlverhalten nicht bewusst gewesen wäre. Die Mutter des Mädchens sagte aus, dass man sich mit dem Bauarbeiter angefreundet habe. Sein Verhältnis zur Tochter habe sie „als normal, freundschaftlich“ empfunden, er habe auch gesagt, dass sie für ihn „wie seine Schwester“ sei. An besagtem Tag habe er „krank“ gemacht und geklagt, dass es ihm schlecht gehe. „Ich habe sogar noch Medikamente für ihn besorgt.“ Spätabends habe die Tochter noch einmal schauen wollen, „wie es ihm geht.“ Zurückgekehrt sei sie erschrocken und verwirrt. Im Handy entdeckte die Mutter den Chat und das Foto. Die Tochter habe schließlich erzählt, dass er ihr am Nachmittag Komplimente gemacht habe, und dass er „sauer“ würde, sollte sie nicht tun, was er wolle.

Als die Mutter den Mann zur Rede stellte, sagte er, das Mädchen hätte ihn „angemacht“. Es hatte in der Videovernehmung auch zugegeben, auf den Mann „gestanden“ zu sein. Die Staatsanwältin plädierte für den sexuellen Missbrauch eines Kindes eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, gestand dem Angeklagten Milderungsgründe wegen seines Geständnisses und der Reue sowie des Alkoholkonsums zu. Straferschwerend müsse dagegen das kindliche Alter und die Erniedrigung des Opfers ins Gewicht fallen. Der Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für angemessen. Er verwies insbesondere darauf, dass keinerlei Gewalt im Spiel gewesen sei. Das Mädchen habe noch während der Ermittlungen kundgetan, dass es lügen werde, um ihn zu schützen.

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Übergriffe geplant

Die Jugendschutzkammer berücksichtigte neben Geständnis, Entschuldigung und Alkoholkonsum vor allem auch, dass bei der Elfjährigen offensichtlich kindliche Verliebtheit im Spiel gewesen sei. Die seelischen Schäden, die nach der Tat feststellbar waren, seien inzwischen aber abgeklungen. Straferschwerend habe sich laut Kammer dagegen ausgewirkt, dass die Übergriffe geplant gewesen seien, der Angeklagte über einen längeren Zeitraum auf die Elfjährige sexuell eingewirkt und sie mit Porno-Material quasi „herangeführt“ habe. Walter Schöttl

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