Kritik von der Gemeinde Lenggries

Kreispflegeheim: Landkreis kündigt Nutzungsvereinbarung

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Der Landkreis macht in Sachen Kreispflegeheim Ernst und setzt den Beschluss des Kreistags aus dem Dezember um: Die Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde Lenggries wurde gekündigt und endet damit zum 31. Dezember 2019.

Lenggries Bislang ist der Landkreis Träger der Einrichtung an der Karwendelstraße. Das Haus mit knapp 60 Betten ist allerdings in die Jahre gekommen, ein Neubau zwingend notwendig. Im Dezember sprach sich der Kreistag mehrheitlich dagegen aus, dass der Landkreis das Haus weiter betreibt oder den Neubau finanziert. Zumindest soll er das nicht alleine tun, denn ein Hintertürchen hat das Gremium offengelassen: Der Landkreis könnte sich im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit an Betrieb und Investition beteiligen.

Wie die aussehen könnte, das prüft derzeit das Büro Rödl & Partner, das in der Vergangenheit bereits ein Gutachten zum Kreispflegeheim erstellt hatte.

Dass die Nutzungsvereinbarung „ohne Not“ gekündigt wurde, ärgert Bürgermeister Werner Weindl immer noch maßlos. „Das ist vollkommen sinnlos“, sagt er. Zumal selbst Landrat Josef Niedermaier klar sei, dass bis Ende 2019 kein neues Pflegeheim gebaut sein kann. „Die Kündigung sorgt nur dafür, dass bei Personal, Bewohnern und Angehörigen Verunsicherung entsteht“, so der Rathauschef. „Das finde ich unverantwortlich.“ Es wäre, so Weindl weiter, kein Problem gewesen, den Vertrag „im gemeinsamen Einvernehmen“ zu einem späteren Zeitpunkt aufzulösen. Beispielsweise dann, wenn klar ist, wie es nun tatsächlich weitergeht. Er sieht in der Kündigung den Versuch, „ein Exempel zu statuieren, weil die Gemeinde nicht so spurt, wie man es gerne hätte“. Wie berichtet hatte sich die Kommune immer dafür ausgesprochen, dass das Heim in Kreis-Trägerschaft bleibt.

Der Landkreis geht offensichtlich davon aus, dass die gekündigte Nutzungsvereinbarung auch über den 31. Dezember 2019 hinaus irgendwie weiterlaufen wird. In einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt heißt es: „Der Betrieb wird unverändert weitergehen, bis dieser in einem Neubau fortgeführt werden kann.“

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