Unfall in Tölz vor dem Amtsgericht

Lkw-Fahrer erfasst Mutter und zwei Kinder: „Schuld im untersten Bereich“

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Frür großes Entsetzen sorgte im Oktober 2017 der Unfall auf der Tölzer Flinthöhe, bei dem eine Mutter und ihre zwei Kinder von einem Lkw erfasst wurden.
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Es war ein schrecklicher Unfall, der sich im Oktober 2017 in Bad Tölz ereignete. Ein Lkw erfasste eine Mutter und ihre zwei Kinder. Jetzt kam es zum Prozess.

Bad Tölz/WolfratshausenEr hat in seinem Berufsleben etwa vier Millionen Kilometer mit Lkw und Transportern zurückgelegt – unfallfrei. Dann genügten zwei Meter für eine Tragödie. Am 10. Oktober 2017 überrollte ein Tölzer Kraftfahrer (55) mit seinem 18 Tonnen schweren Lkw an der Einmündung der Sachsenkamer Straße in die B 472 eine Mutter (34) und ihre zwei Kinder (eineinhalb und vier Jahre alt). Die Frau ist seither querschnittsgelähmt, die Quetschungen und Arm- und Beinbrüche der Kinder sind verheilt. Der Lkw-Fahrer musste sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt.

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„Seine Schuld ist wirklich im untersten Bereich anzusiedeln“, sagte Richter Helmut Berger. Der Angeklagte war an jenem Dienstagnachmittag gegen 13.45 Uhr mit seinem 420 PS starken Absetzkipper unterwegs, um Humus zu holen. Am Ende der Sachsenkamer Straße fuhr er auf der Rechtsabbiegerspur bis zur Haltlinie. Dort stoppte er, wartete, bis sich eine Lücke bot, um in die B 472 einzufahren. „Es war niemand zu sehen, als ich losgefahren bin“, beteuerte der Mann vor Gericht. Im selben Moment habe sein Beifahrer geschrien: „Halt, da war was!“ Die Vollbremsung kam zu spät. „Seitdem zerbreche ich mir den Kopf, wo die hergekommen sind“, so der Beschuldigte. „Aber ich habe nichts daran ändern können. Ich kann nicht auf etwas reagieren, was ich nicht sehe.“

Die Frau sei „aufgetaucht wie aus dem Nichts“, rekapitulierte ein Polizeibeamter. Die Nigerianerin hatte offenbar versucht, die Straße vor dem wartenden Lkw zu überqueren, um auf die Verkehrsinsel in der Mitte der Kreuzung zu gelangen. Mit der linken Hand schob sie den Kinderwagen mit ihrer kleinen Tochter vor sich her, an der rechten zog sie ihren vierjährigen Sohn mit sich.

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„Ich habe sie vorher nicht gesehen. In dem Moment, als er anfährt, springt die Frau vors Auto“, berichtete ein Kraftfahrer, der die Szene beobachtet hatte. „Ich dachte, wie kann die Frau da gehen“, erinnerte sich ein weiterer Zeuge, der unmittelbar vor dem Zusammenstoß die Unfallstelle passiert hatte.

Ein Verkehrssachverständiger kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Frau und ihre Kinder für Fahrer und Beifahrer im hohen Führerhaus nahezu unsichtbar gewesen waren, als sie die Straße überquerte. Der Fahrer sei richtigerweise beim Abbiegen „linksorientiert“ gewesen. Es habe für ihn in dieser Situation, da von rechts niemand zu erwarten gewesen sei, auch keine Notwendigkeit gegeben, in den Frontspiegel zu schauen. Selbst wenn er das getan hätte, wäre es Glück gewesen, wenn er die Frau wahrgenommen hätte. „Sie ist eventuell für ein, zwei Sekunden im Spiegel sichtbar gewesen“, stellte der Gutachter fest. „Es war sehr gewagt, da vors Fahrzeug zu treten.“

Gegen Zahlung von 1000 Euro an die Mutter sowie jeweils 500 Euro an ihre beiden Kinder wurde das Verfahren mit Einverständnis aller eingestellt.  rst

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