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Andrea Tandler verdiente mit Corona-Maskengeschäften spektakuläre Summen. Nun muss sie für mehr als vier Jahre ins Gefängnis - der Grund: Steuerhinterziehung.
München – Andrea Tandler, Politikertochter und erfolgreiche Unternehmerin, wurde in der Masken-Affäre wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. erhielt vom Landgericht München I am Freitag eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Urteil ging Deal zwischen Anklage und Verteidigung voraus
Dem Urteil ging eine Einigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten voraus. Daraufhin forderte die Staatsanwaltschaft Strafen am oberen Ende des vom Gericht vorgeschlagenen Strafmaßes, das für Tandler vier Jahre und neun Monate und für N. vier Jahre bedeutet hätte. Die Verteidigung plädierte hingegen für Strafen am unteren Ende, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.
Andrea Tandler ist Tochter eines prominenten CSU-Politikers
Tandler ist die Tochter von Gerold Tandler, dem ehemaligen Generalsekretär der CSU und früheren Finanz-, Wirtschafts- und Innenminister Bayerns. Sie vermittelte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 Geschäfte für einen Schweizer Maskenlieferanten mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Dies resultierte in – an sich legalen – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.
Urteil wegen Steuerhinterziehung bei Provision von 50 Millionen Euro für Masken-Deal
Die Verurteilung erfolgte nun, da beide die Provisionen nicht ordnungsgemäß versteuerten und sich somit strafbar machten. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden am Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro.
Angeklagte gestehen alles – Gericht stellt Verfahren wegen Corona-Subventionsbetrug ein
Letztendlich räumten die beiden Angeklagten über ihre Anwälte die ihnen vorgeworfenen Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend ein, insbesondere die Vorwürfe der Einkommens- und Gewerbesteuerhinterziehung. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald – dort sind im Vergleich zur Landeshauptstadt nur etwa die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Jedoch war München damals der „Ort der Geschäftsleitung“.
Darüber hinaus haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile beglichen. Das Gericht stellte die Verfahren bezüglich der Hinterziehung der Schenkungssteuer und des Corona-Subventionsbetrugs am Dienstag ein.
Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung und Material der dpa erstellt und vom Autor Klaus-Maria Mehr sorgfältig geprüft.
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