Dauerstress in den vergangenen Jahren

Mehr Geld, mehr Respekt, mehr Sanktionen: Jobcenter bereit für das neue Bürgergeld

+
Nach zähen politischen Verhandlungen – hier eine Aufnahme aus dem Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag – ist das Bürgergeld nun beschlossene Sache. Die Umsetzung der umfangreichen Arbeitsmarktreform bleibt wieder einmal an den Jobcentern vor Ort hängen.
  • schließen

Das Jobcenter ist im Dauerstress. Erst die Corona-Pandemie, dann mussten binnen weniger Tage über 1000 Ukrainer übernommen werden, nun kommt zum Jahreswechsel das neue Bürgergeld. Ist die Behörde dafür bereit?

Landkreis – Es muss schnell gehen. Wieder mal. Gerade laufen die Schulungen für die Mitarbeiter, sagt der Geschäftsführer des Jobcenters Weilheim-Schongau, Jan Riediger, wenige Tage vor Weihnachten. Das Gesetz zum neuen Bürgergeld, das am 1. Januar starten soll, ist fertig. An den Umsetzungsvorschriften, auf die die Mitarbeiter vor Ort angewiesen sind, wird noch gearbeitet.

Auch deshalb startet das neue Bürgergeld zum Jahresanfang nicht mit einem Knall, sondern eher ein bisschen verhalten. Die Antragsvordrucke, Bescheide und Schreiben sind noch nicht umgestellt: „Da steht zwar immer noch Hartz IV drauf, ist aber schon Bürgergeld drin“, sagt Riediger. Die neuen Vordrucke sollen im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt werden.

Im Landkreis Weilheim-Schongau betreut das Jobcenter derzeit rund 4000 Menschen, darunter rund 1000 Ukrainer, die heuer neu ins Land gekommen sind und durch den Rechtskreiswechsel in die Zuständigkeit der Jobcenter fielen (wir berichteten). Die Menschen leben in 1900 Bedarfsgemeinschaften, davon rund 450 von Ukrainern.

Umstellungsprofis: Seit 2005 elf Änderungen an den Hartz-IV-Regeln

Für die Mitarbeiter des Jobcenters bringe die Umstellung auf das Bürgergeld jetzt nicht so viel Neues, wie man vielleicht annehmen würde, so der Geschäftsführer: „Seit 2005 wurde das SGB 2, in dem die Hartz-IV-Regelungen zusammengefasst sind, bereits elf Mal geändert.“

Jan Riediger ist Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Weilheim-Schongau.

Dennoch: Es wird sich schon einiges ändern zum Jahreswechsel. Das „Bürgergeld“ ist mehr als nur ein neuer Name. Am wichtigsten sei vielleicht, sagt Riediger, dass sich der Ansatz grundsätzlich ändert. Früher galt das Credo, die Leute so schnell wie möglich in Arbeit zu bringen. Da verschwanden sie zwar schnell aus der Statistik, wirklich dauerhafte Lösungen gab es aber eher selten. „Nun ist das Ziel, die Menschen möglichst dauerhaft zu vermitteln. Dazu gehört auch, sie bei Bedarf so zu qualifizieren, dass sie im Idealfall als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt bereitstehen“, so Riediger. So soll verhindert werden, dass die frisch Vermittelten nach wenigen Wochen wieder vorstellig werden, weil Mensch und Beschäftigung nicht zueinander passen.

Um festzustellen, was sich der Kunde wünscht und das Jobcenter erwartet, soll mit jedem Bürgergeld-Empfänger ein so genannter Kooperationsplan abgeschlossen werden, in dem die Rechte und Pflichten beider Seiten genau vermerkt sind.

Mehr Respekt vor der Lebensleistung der Kunden ist das Ziel

Es geht eben nicht nur um Geld, sondern um Menschen. Auch der Respekt vor der Lebensleistung der Kunden soll stärker in den Fokus genommen werden, meint Riediger, Will meinen: „Wenn jemand ein Leben lang gearbeitet hat und mit 58 Jahren in den Bezug von Bürgergeld rutscht, soll er nicht mehr gezwungen werden, seine gesamten Ersparnisse aufzuzehren.“

Zu Corona-Zeiten wurden die Freibeträge für Vermögen, das Hartz-IV-Empfänger haben durften, ohne dass es herangezogen werden durfte, deutlich angehoben. Der Grund war ein pragmatischer: Durch die Pandemie rutschten viele Selbstständige in den Bezug von Sozialleistungen. Durch die höheren Freibeträge sollte ihnen der Neustart nach der Pandemie erleichtert werden. Die Freibeträge sinken nun beim Bürgergeld wieder leicht, bleiben aber auf deutlich höherem Niveau als vor der Pandemie, erklärt Riediger.

Der Antragsteller darf ein Vermögen von 40 000 Euro haben, dazu kommen für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 15000 Euro. Macht für eine Familie mit drei Kindern immerhin 100 000 Euro, die sie auf der hohen Kante haben dürfen, um trotzdem Bürgergeld zu beziehen. Diese Freibeträge gelten für ein Jahr. Danach sinken sie deutlich. Das soll wahrscheinlich eine Motivation sein, sich intensiv um die Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu bemühen.

Miete: Für ein Jahr werden Kosten der Unterkunft komplett übernommen

Ähnlich werde auch mit der Übernahme der Miete verfahren. Für ein Jahr werden die Kosten der Unterkunft in voller Höhe anerkannt. Wer dann noch keinen Job hat, wird aufgefordert, sich etwas günstigeres zu suchen oder muss die Differenz selbst bezahlen.

Wie viel das Jobcenter für die Unterbringung bezahlt, legt der Landkreis fest. Die entsprechende Richtlinie soll zum neuen Jahr überarbeitet werden. Selbst wer ein eigenes Haus bewohnt, wird als Empfänger von Bürgergeld nicht gezwungen, sein Heim zu verkaufen und umzuziehen. Egal ob eigenes Haus oder Mietwohnung: Die Heizkosten werden „in angemessener Höhe“ übernommen.

Stromkosten indes müssen vom Regelsatz finanziert werden. Der wird zum Jahreswechsel steigen. „Die Bescheide gehen rechtzeitig zum Jahresende raus“, verspricht Riediger. Wer bereits Hartz IV beziehe, müsse das Bürgergeld nicht neu beantragen. Statt bisher 449 Euro bekommt ein Alleinstehender dann 502 Euro im Monat. Reichtümer sind das nach wie vor nicht. „Die Anpassung federt eventuell Inflation und die Stromkosten ab –mehr aber wohl kaum“, so Riediger. Dazu kamen heuer noch eine Sonderzahlung von 200 Euro im Juli und ein monatlicher 20-Euro-Zuschlag für jedes Kind.

Deutlich mehr Sanktionen, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden

Neu ist, dass ein lang gehegter Wunsch der Mitarbeiter erfüllt wurde: ab Januar gilt eine Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen seitens des Jobcenters. Wer also 40 Euro überzahlt wurde, muss diese nicht mehr an das Amt abführen. Weil die Verwaltungskosten und der Aufwand in diesen Fällen höher sind als der Ertrag.

Deutlich strenger geht es aber nach dem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat allerdings in Sachen Sanktionen zu. Auf Wunsch der unionsgeführten Bundesländer werden wieder deutlich öfter Leistungen gekürzt. „In den vergangenen Jahren gab es Sanktionen eigentlich nur, wenn die Kunden nicht zu vereinbarten Terminen erschienen sind“, so Riediger. Auch in Zukunft werde das Jobcenter Weilheim-Schongau mit viel Augenmaß an die Sanktionen herangehen. „Die waren nie das Allheilmittel. Am Ende sind wir dem Steuerzahler aber auch schuldig, dass wir darauf achten, dass die Leistungsempfänger sich an Absprachen halten – gemäß des Slogans ,Fördern und Fordern’“, so der Amtsleiter. Es sei aber auch vor Corona mitnichten so gewesen, dass massenhaft Leistungen gekürzt wurden: „Wir reden da vielleicht von 100 Sanktionen pro Jahr.“

Im Juli folgen weitere Neuerungen

Weitere Bürgergeld-bedingte Neuerungen sollen dann zum 1. Juli in Kraft treten, sagt Jan Riediger. Aber auch bis dahin werden die Mitarbeiter des Jobcenters alle Hände voll zu tun haben. Denn die Arbeitsbelastung hat sich im zu Ende gehenden Jahr noch einmal deutlich gesteigert – die Personalausstattung allerdings nicht.

Vor dem Rechtskreiswechsel im Sommer gab es 50 Vollzeitstellen beim Jobcenter für die Betreuung von rund 3000 Kunden. Jetzt, da rund 1000 Ukrainer zusätzlich betreut, in Sprach- und Integrationskurse untergebracht und in Beschäftigung vermittelt werden müssen, gibt es 51 Vollzeitstellen, die sich auf 62 Mitarbeiter verteilen.

Dazu passt auch nicht, dass für die Wiedereingliederung, also zur Qualifizierung, im kommenden Jahr weniger Geld als heuer bereitstehen wird.

Kommentare