Finanzausschuss Bad Tölz

Miete an Osterleite: 8,70 Euro pro Quadratmeter

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18 Mietwohnungen zum günstigen Preis entstehen derzeit in dem städtischen Gebäude an der Osterleite.

An der Tölzer Osterleite entstehen derzeit 18 Wohnungen, die die Stadt für einen günstigen Preis vermieten möchte. Wie hoch die Miete sein wird - damit befasste sich jetzt der Finanzausschuss.

Bad Tölz – Wohnungsbau für Geringverdiener ist derzeit im Freistaat in aller Munde. Jedenfalls bei der hohen Politik. Die Erkenntnis, dass in diesem Bereich Jahrzehnte so gut wie nichts getan worden ist, hatte die Stadt Bad Tölz schon früher. An der Osterleite wurde im Herbst Richtfest für eine Anlage mit 18 Ein-, Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen gefeiert, die an sozial Schwächere vermietet werden sollen. Die Gemeinschaftsunterkunft auf der Flinthöhe soll dereinst auch eine Mietwohnanlage werden. In der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses hat die Stadt nun die Mietpreise festgesetzt. Sie beruhen auf einem Vorschlag von Liegenschaftsleiterin Bettina Faßbender. Er wurde in der jüngst gegründeten städtischen Arbeitsgruppe Wohnen durchdiskutiert und mündete in einem „flexiblen Mietpreismodell“.

Das besagt nichts anderes, als dass es einen Mietgrundpreis von 8,70 Euro pro Quadratmeter (qm) geben wird. Familien und Alleinerziehende sowie Rentner erhalten darüber hinaus eine Ermäßigung bis zu 2 Euro/qm. Der maximal mögliche Zusatzbonus von 2 Euro macht bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung immerhin 140 Euro im Monat aus.

Grundsätzlich waren alle Räte für das „tolle Konzept“ (Bürgermeister Josef Janker). Im Detail wurde dann doch debattiert. Es geht um die Einschränkung, dass Familien oder Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren eine Ermäßigung von 2 Euro/qm erhalten, bei Kindern mit 14 bis 18 Jahren aber nur ein Euro/qm nachgelassen wird.

Das wollten Richard Hoch (Grüne) und Peter Wiedemann (FWG) in engagierten Wortbeiträgen so nicht hinnehmen. „Kinder im Alter von 15 Jahren kosten ja nicht weniger“, brachte es Hoch auf den Punkt. Die Erklärung von Faßbender, man könne davon ausgehen, dass Eltern von älteren Kindern wieder arbeiten können, und sich 15-Jährige ja auch durch Zeitungsaustragen etwas dazuverdienen könnten, leuchtete Peter Wiedemann überhaupt nicht ein. „Dafür kommen bei Jugendlichen andere Ausgaben hinzu.“ Christof Botzenhart (CSU) pflichtete ihm bei. Die 13-Jahre-Grenze sei „irgendwie willkürlich“.

Zweiter Bürgermeister Andreas Wiedemann (FWG) bat dringend darum, bei dem Vorschlag der AG Wohnen zu bleiben. „Wer an der Osterleite einziehen wird, wird schließlich sowieso viel günstiger wohnen.“ Auch AG-Mitglied Franz Mayer (Grüne) hielt den Faßbender-Vorschlag für ausgewogen. Es sei doch ein Unterschied, ob man ein kleines Kind zuhause habe. Fraktionskollege Hoch ließ sich nicht überzeugen. Auch, weil viele Mütter eben nicht so ohne Weiteres in ihren alten Job zurückkehren könnten, da die Arbeitgeber nicht an Teilzeitmitarbeitern interessiert seien, begründete er seinen Antrag auf Änderung des Verwaltungsvorschlags.

Ihm folgten bei der Abstimmung die genannten Peter Wiedemann und Botzenhart sowie Streicher (SPD), Bomhard und Harrer (je FWG). Heufelder, Mehner, die Janker-Brüder (alle CSU) sowie Andreas Wiedemann (FWG) und Mayer (Grüne) stimmten dagegen. Bei Stimmengleichheit 6:6 gilt der Antrag als abgelehnt. Es bleibt also bei der 13-Jahre-Regelung.

Auch bei den Rentnern gibt es zwei Mietpreis-Varianten. Wenn das Nettoeinkommen 1300 (alleine) oder 1800 Euro (Ehepaar) nicht überschreitet, gibt es einen Nachlass von 2 Euro/qm. Bis zu einem Einkommen von 1600/2100 Euro sind es 1 Euro/qm.

Das flexible Mietpreismodell soll auch dazu führen, dass große familientaugliche Wohnungen nicht blockiert werden, wenn Kinder einmal erwachsen und ausgezogen sind. Dann wird künftig automatisch der Mietpreis höher und ein Umzug in eine kleinere Wohnung forciert. Bislang kämpfte die Stadt oft vergeblich um Räumung der Familienwohnungen. Christoph Schnitzer

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