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Weil er betrunken hinterm Steuer saß, wurde ein Geretsrieder zu 3250 Euro Strafe verurteilt.
Geretsried – „Ich habe nicht nachgedacht“, so lautet der Satz, den Richter am häufigsten hören, wenn sie einen Fall von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu verhandeln haben. Da machte ein 33-jähriger Geretsrieder keine Ausnahme. Er war am 15. September dieses Jahres mit seinem VW Golf auf der Händelstraße in Geretsried in eine Polizeikontrolle geraten. Die Blutprobe, die ihm in der Nacht entnommen worden war, ergab, dass der Mann mit mindestens 1,55 Promille am Steuer saß.
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Sein Auto stehen lassen? Darauf war der Geretsrieder nicht gekommen
Bei einem Treffen mit Freunden habe er „auch mal ein Bierchen getrunken“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Auf die Idee, sein Fahrzeug stehen zu lassen, war er danach nicht gekommen. „Das war nicht überlegt“, erklärte er zu der Tatsache, dass er für den rund drei Kilometer langen Heimweg das Auto genommen hatte. Die Fahrt endete nach wenigen 100 Metern. Weil der untersuchende Arzt in seinem Bericht angekreuzt hatte, der Mann habe den Eindruck gemacht, trotz des recht ordentlichen Promillepegels nur „leicht unter Alkoholeinfluss zu stehen“, empfahl der Richter dem Beschuldigten, er möge „seinen Alkoholkonsum“ überdenken.
Auf seinen Führerschein muss der Mann noch lange warten
Wegen fahrlässiger Trunkenheit wurde der 33-Jährige zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 65 Euro, gesamt 3250 Euro, verurteilt. Seinen Führerschein bekommt er frühestens nach Ablauf von noch zehn Monaten zurück. Der Angeklagte nahm das Urteil an – und entschuldigte sich mit dem Satz, den Richter am zweithäufigsten hören, wenn sie Trunkenheitsfahrten verhandeln: „Das war dumm von mir, wird nicht mehr vorkommen.“
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