Neuauflage wohl in Laufen im September

Hannas Tod: Unfall oder Mord? Jetzt beginnt der Prozess von vorn

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Eine Tragödie ohne Abschluss: Der neue Prozess wird voraussichtlich nicht im Landgericht Traunstein, sondern im Amtsgericht Laufen stattfinden.
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Ein junger Mann, ein aufgehobenes Urteil – und eine Studentin, deren Tod nun erneut vor Gericht verhandelt wird. Im Fall Hanna W. aus Aschau steht plötzlich alles wieder auf Anfang. Neue Gutachten sprechen von einem Unfall, die Justiz prüft die Aussagen eines belastenden Zeugen – und die Verteidigung kämpft für die Freilassung ihres Mandanten.

Aschau im Chiemgau - Der tragische Tod der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau beschäftigt weiterhin die Justiz. Nachdem das Landgericht Traunstein im März 2024 Sebastian T. wegen Mordes verurteilt hatte, wurde dieses Urteil nun vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Ein neuer Prozess könnte Mitte September 2025 beginnen, genaue Termine stehen jedoch noch nicht fest.

Die Verteidigung, vertreten durch Regina Rick und Dr. Yves Georg, hat drei neue Gutachten vorgelegt, die belegen sollen, dass Hanna nicht Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, sondern durch einen Unfall ums Leben kam. Diese Gutachten stützen die These, dass die alkoholisierte Studentin auf dem Heimweg nach einem Clubbesuch in den Bärbach gefallen sein könnte und sich die tödlichen Verletzungen durch Hindernisse im Fluss Prien zugezogen hat. Insbesondere wird auf eine Stauklappe mit Sechskantschraubenmuttern hingewiesen, die mit den Wunden an Hannas Kopf korrespondieren könnten.

Fall Hanna: Revision erfolgreich

Im ursprünglichen Prozess wurde der damals 20-jährige Angeklagte zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Hanna aus sexuellen Motiven angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung legte Revision ein, da sie keine ausreichenden Beweise für die Schuld ihres Mandanten sah. Der BGH hob das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers auf: Die Vorsitzende Richterin hatte sich in E-Mails mit dem Staatsanwalt über rechtliche Bewertungen ausgetauscht, ohne die Verteidigung darüber zu informieren. Dies stellte eine Verletzung des fairen Verfahrens dar.

Die Verteidigung hat zudem Haftprüfung beantragt, um die sofortige Freilassung des Angeklagten zu erreichen. Laut Anwältin Rick muss darüber binnen zwei Wochen entschieden werden.

Ein weiterer Aspekt des neuen Verfahrens ist die Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines wichtigen Zeugen, der in der Untersuchungshaft ausgesagt hatte, der Angeklagte habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Das Landgericht Traunstein hat ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Verlässlichkeit dieser Aussage zu bewerten. Der neue Prozess wird voraussichtlich nicht im Landgericht Traunstein, sondern im Amtsgericht Laufen stattfinden, da dort mehr Platz für die Verhandlung zur Verfügung steht.

Der Fall bleibt komplex und emotional aufgeladen. Während die Verteidigung auf einen Freispruch hofft, bleibt die Anklage bei ihrer Überzeugung, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handelt. (dpa/mz)

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