Neufahrn - Noch immer steht die Produktion bei Müller-Brot still. Verbraucher fühlen sich von den Behörden im Stich gelassen. Hätten die Behörden die Ekel-Zustände nicht veröffentlichen müssen? Müssen nicht – aber können, sagt ein Jurist.
Es spukt in den Landratsämtern, beim Landesamt für
Lebensmittelsicherheit. Ein Gespenst namens „Birkel“ geht um. Bei diesem Stichwort weiß jeder Lebensmittelkontrolleur sofort Bescheid: „Flüssig-Ei-Affäre“. Mitte der 80er Jahre warfen Stuttgarter Behörden dem schwäbischen Nudelhersteller Birkel öffentlich vor, verseuchte Eiprodukte in Teigwaren verarbeitet zu haben. Bei Birkel brachen die Umsätze ein, doch das Unternehmen zog vor Gericht – und bekam Recht. Das Land Baden-Württemberg musste dem Konzern 12,8 Millionen Mark Schadenersatz zahlen.
Hygiene-Mängel: Hier wird das Müller-Brot entsorgt
Hygiene-Mängel: Hier wird das Müller-Brot entsorgt
riskieren – wenn sie sich mit Unternehmen anlegen. „Die Angst vor Schadenersatz ist nicht unberechtigt“, bestätigt Jura-Professor Stefan Leible von der Uni Bayreuth. Diese Angst könnte auch im aktuellen Lebensmittelskandal um Müller-Brot in Neufahrn bei Freising eine Rolle gespielt haben. Die Lebensmittelkontrolleure wussten seit zweieinhalb Jahren von den Hygiene-Mängeln, seit neun Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft – doch die Verbraucher wurden erst vergangene Woche informiert, nachdem Medien auf den Fall aufmerksam gemacht hatten.
Landrat Michael Schwaiger begründet die zögerliche Informationspolitik seiner Behörde so: „Die Öffentlichkeit wurde nicht informiert, weil nie eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher bestand“, sagte er gestern im Interview mit unserer Zeitung. Man müsse sich an den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Doch wie Jurist Leible sagt, darf die Behörde die Bürger durchaus über einen Lebensmittel-Skandal informieren, der nur eklig, nicht aber schädlich ist.
Begründet ist dies im § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch: „Information der Öffentlichkeit“. Darin steht, so sagt Leibl, dass die Behörde bei drohenden gesundheitlichen Schäden sofort an die Öffentlichkeit gehen muss. Falls ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in den Verkehr gelangt sei, kann der Verbraucher informiert werden. „Wenn in einer Bäckerei Mäusekot gefunden wird, ist das eindeutig ekelerregend“, sagt der Jurist. Bei Müller-Brot in Neufahrn, wo knapp 500 Mitarbeiter beschäftigt sind, waren neben Mäusekot auch Käfer, Schaben und Motten entdeckt worden. „Die Behörde muss abwägen: Was ist uns wichtiger? Der Schutz des Unternehmens oder der Schutz der Öffentlichkeit?“, sagt Leibl. Kommt es zu einer Schadenersatzklage, müssten Richter diese Abwägung beurteilen. Ohne sich auf den aktuellen Fall Müller-Brot zu beziehen, meint Leibl: „Wenn die Verstöße von Anfang an gravierend sind, stehen die Chancen gut, dass die Lebensmittelaufsicht Recht bekommt.“
Um die Behörden zu einem transparenteren Umgang zu bringen, soll der § 40 nach Informationen des Jura-Professors noch in diesem Jahr verschärft werden. Neue Formulierung: Bei Ekelzuständen sollen die Behörden künftig die Verbraucher informieren.
Die „Flüssig-Ei-Affäre“ hatte übrigens ein Nachspiel. Wie der „Stern“ später recherchierte, sollen tatsächlich mikrobielle Verunreinigungen vorgelegen haben. Doch das war vom Unternehmen, einem Gutachter und der damaligen Landesregierung verschleiert worden. Das Magazin schrieb 2008, dass in Birkel-Produkten nicht nur Brut- und Schmutzeier, sondern auch Schlachtabfälle verarbeitet worden waren.