VonSascha Karowskischließen
Streit in München über das neue Ladenschlussgesetz: Die CSU wünscht eine schnellere Umsetzung, während das KVR auf Beteiligungsprozesse pocht.
München – Seit dem 1. August gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz. Das räumt den Kommunen mehr Möglichkeiten für Shoppingnächte mit verlängerten Öffnungszeiten ein. CSU und Freie Wähler im Münchner Stadtrat kritisieren nun, dass in der bayerischen Landeshauptstadt allerdings noch die Rechtsverordnung fehle, um den Händlern auch formal die Öffnung zu ermöglichen. Einige Gewerbetreibende hätten bereits beim KVR beantragt, heuer noch zum „Black Friday“ und am dritten Adventssamstag länger zu öffnen.
Ärger um neues Ladenschlussgesetz in München: CSU wirft Kreisverwaltungsreferat Schlafmützigkeit vor
„Das KVR schläft bei der Umsetzung des neuen Ladenschlussgesetzes“, sagt CSU-Chef Manuel Pretzl. Statt die neuen Möglichkeiten zu nutzen, werde weiter Bürokratie gepflegt. „Gerade im Weihnachtsgeschäft wäre eine lange Shoppingnacht für Händler und Kunden eine tolle Sache. Wir fordern das KVR nachdrücklich auf, schnellstmöglich die notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen und dem Stadtrat vorzulegen.“
Aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates ist die Kritik allerdings unberechtigt, wie eine Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion ausführt. Nachdem der Freistaat die Änderungen des Landesschlussgesetzes beschlossen hatte, habe die Verwaltung Vertreter des Handels, der Gewerkschaften und Kirchen um Stellungnahmen gebeten. „Am 24. Oktober fand ein Runder Tisch mit allen Beteiligten statt. Ein solcher Beteiligungsprozess ist üblich, wenn eine städtische Verordnung verschiedene Interessen berührt, und wurde von allen Beteiligten begrüßt“, so die KVR-Sprecherin.
Ärger um neues Ladenschlussgesetz in München: Kreisverwaltungsreferat verteidigt sein Vorgehen
Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich Ladenschluss würden, das habe der Runde Tisch gezeigt, von Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Handel kontrovers diskutiert. „Wie eine Kommune die nunmehr vorhandenen Spielräume nutzen soll, wird innerhalb der Stadtgesellschaft völlig unterschiedlich beurteilt. Der Stadtrat wird diese Frage in den kommenden Wochen interessengerecht diskutieren und entscheiden.“ Damit würde München zu den Vorreitern zählen, denn noch habe keine bayerische Großstadt eine entsprechende Verordnung erlassen. „Auch in anderen Kommunen, zum Beispiel in Nürnberg, hat sich an die gesetzliche Neuregelung ein umfassender Abstimmungsprozess mit den Interessensvertretungen angeschlossen.“
Damit der Handel schon jetzt von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten profitieren könne, beispielsweise am Black Friday und im Advent, hat das Kreisverwaltungsreferat bereits im Sommer unter anderem den Verband der Innenstadthändler, City Partner, darüber informiert, dass Einzelhändler pro Jahr an vier Werktagen individuell bis Mitternacht öffnen dürften, wenn sie dies beim Gewerbeamt anzeigen. „Bisher haben das KVR bereits 130 entsprechende Anzeigen für das Jahr 2025 erreicht.“
