- VonThomas Gautierschließen
München muss an der Landshuter Allee Tempo 30 vorläufig wieder anordnen. Ein Eilantrag zweier Anwohner gab den Ausschlag. Die Richter verweisen auf unklare Luft- und Verkehrslage 2026.
Was für ein Hick-Hack! Die Stadt München muss die Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee wieder aufstellen – dabei wurden die erst vor ein paar Wochen abgehängt!
Der Grund: Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten gegen die Wieder-Einrichtung von Tempo 50 einen Eilantrag eingereicht – und erreicht, dass die Landeshauptstadt dort vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Tempo 30 anordnen und die entsprechenden Verkehrszeichen wieder aufstellen muss.
OB Dieter Reiter (SPD) hatte Tempo 30 nach eineinhalb Jahren an dieser Stelle wieder abgeschafft. Der Grund: Laut Reiter waren die Luftwerte wieder ok, eine Geschwindigkeitsdrosselung an der Stelle deshalb nicht mehr verhältnismäßig.
Das sehen die Richter anders: „Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt nach Auffassung des Gerichts einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage“, schrieben sie in der Mitteilung des Gerichts am 16. Februar. Angesichts jahrelanger Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwerts an der Landshuter Allee müsse die Stadt zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, „die hinreichend sicher eine deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisten“, so das Gericht.
Tempolimit am Ring: Landshuter Allee droht zur „Staufalle“ zu werden
Die Stadt könne nicht sicher vorhersagen, dass der Grenzwert auch bei Tempo 50 weiter unterschritten werde, so die Richter. Denn dies berücksichtige nicht, „dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 extrem ungewiss“ sei.
Denn: An der Landshuter Allee drohten durch Baumaßnahmen wieder Staus - etwa die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate. Die werde eine einspurige Verkehrsführung des Mittleren Rings am nördlichen Ende der Landshuter Allee auslösen. Auch die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonne werde „zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee führen“, schreiben dir Richter – „wobei Kreuzungen und weitere Baustellen den Verkehrsfluss dort behindern werden“. Schließlich werde auch am südlichen Ende der Landshuter Allee der Verkehrsfluss durch Maßnahmen an der Donnersberger Brücke beeinträchtigt werden.
Fazit der Richter: Es sei möglich, „dass sich die Landshuter Allee im Jahr 2026 zu einer massiven „Staufalle“ mit zwangsläufig negativen Auswirkungen auf die Immissionsbelastung entwickle“. Dieser Prognoseunsicherheit trage die Aufhebung nicht ausreichend Rechnung.
Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München hat zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.
Neben den zwei Anwohnern hat auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen eigenen Eilantrag gestellt, der ebenfalls auf die Wiedereinführung von Tempo 30 abzielt. Hier steht eine Entscheidung des Gerichts noch aus.Eine Reaktion der Stadt gab es auf Anfrage noch nicht. Wann wieder Tempo 30 gilt, ist noch offen.
