Vorkaufsrecht für Areale an der Utzschneiderstraße

Murnau sichert sich Zugriff auf zentrumsnahe Grundstücke

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Wenn Häuser veräußert werden, kann es sein, dass Kommunen ein Vorkaufsrecht geltend machen (Symbolfoto).
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Die Marktgemeinde Murnau schafft auf lange Sicht die Möglichkeit, sich drei zentrumsnahe Grundstücke an der Utzschneiderstraße zu sichern, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Als Instrument dient der Kommune das besondere Vorkaufsrecht.

Murnau – Die Flächen liegen nur einen Steinwurf von der Fußgängerzone entfernt, das Lebzeltergaßl sorgt für die direkte Verbindung. Die Marktgemeinde Murnau streckt ihre Fühler nach den drei Grundstücken an der Utzschneiderstraße in direkter Umgebung des Forsterangerparkplatzes aus. Dabei handelt es sich um einen Teil eines langgezogenen, unbebauten Areals, das parallel zum Lebzeltergaßl verläuft, um den angrenzenden Bereich, auf dem ein altes Wohngebäude steht, sowie um Grund schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite, der mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaut ist. Das „sanierungsbedürftige Anlageobjekt“ stand zeitweise auf einer Immobilienplattform zum Verkauf, wurde mittlerweile aber wieder von dieser entfernt.

Utzschneiderstraße: Auf lange Sicht soll bezahlbarer Wohnraum entstehen

Die Grundstücke haben Interesse in der Rathaus-Verwaltung geweckt, die sich die Möglichkeit offenhalten möchte, diese zu kaufen, um darauf auf lange Sicht bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Hebel, den die Gemeinde in diesen Fällen ansetzt, nennt sich „besonderes Vorkaufsrecht“, das sie über eine Satzung fixiert. Der Bauausschuss befürwortete diese einstimmig, der Gemeinderat fällt in der Sitzung am Donnerstag, 16. Februar, den eigentlichen Beschluss (19 Uhr). Fast euphorische Töne schlug in der Ausschusssitzung Vize-Bürgermeisterin Dr. Julia Stewens (Freie Wähler) an: „Ich finde das wunderbar“, sagte sie. „Das sollte man sich nicht entgehen lassen, da sollten wir unbedingt zuschlagen.“ Rudolf Utzschneider stimmte ihr zu, empfand das Vorgehen, über eine Satzung ein Vorkaufsrecht auszuüben, indes als „seltsam“. Der CSU-Gemeinderat fragte nach, ob sich die Kommune bei den betroffenen Eigentümern nach der Möglichkeit eines Kaufs erkundigt habe und ob solch ein Handeln erfolgversprechend sei. Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum) sagte, dies unterliege einer Einzelfallbetrachtung und komme auf die Situation an. „Wenn es sich anbietet, das zu machen, sollten wir das auch tun.“ Es handle sich hier nicht um die erste Vorkaufsrechtsatzung.

Immobilien seit Jahren nicht bewohnt oder genutzt

Die betroffenen Immobilien, erläuterte Marktbaumeister Klaus Tworek, seien schon seit Jahren nicht mehr bewohnt beziehungsweise genutzt, „was der Gebäudesubstanz bereits zusetzt und den städtebaulichen Missstand deutlich erkennbar macht“. Die Gemeinde zielt darauf ab, diesen zu beheben und geförderten (Miet-) Wohnraum zu realisieren. Der Markt sei sich dabei bewusst, sagte Tworek, dass der Erwerb möglicherweise erst langfristig eine Umsetzung der Planungskonzeption ermögliche. Städtebau solle an dieser Stelle nachhaltig und mit Weitblick erfolgen.

Mit der Satzung hat die Gemeinde quasi einen Fuß in der Tür, verschafft sich die Möglichkeit, im Fall der Fälle das Vorkaufsrecht in Betracht zu ziehen. Die Kommune könne, wenn das Objekt veräußert wird, „in den Kaufvertrag eintreten“, sagt Rathaus-Geschäftsleiterin Kreszentia Oppenrieder – zu den aufgerufenen Konditionen.

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