Ermittlungen laufen wegen Verdachts der Amtsanmaßung

Blitzer-Bastler bei Westried ruft Polizei auf den Plan

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Wieder verschwunden: die Blitzer-Attrappe, fotografiert am Sonntag.
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Dem Bastler, der die Blitzer-Attrappe bei Murnau-Westried platziert hat, droht ein juristisches Nachspiel: Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Amtsanmaßung.

Murnau – Für die Polizei ist dieser Fall keine Frage des Humors. Den Beamten sind vielmehr die Hände gebunden, sie kommen nach Angaben des Murnauer Inspektions-Chefs Joachim Loy nicht umhin zu ermitteln. Damit steht fest: Dem Unbekannten, der am Wochenende eine Blitzer-Attrappe rund 100 Meter unterhalb der Staatsstraße 2062 direkt an der Straßengabelung nach Moosrain und Grafenaschau auf öffentlichem Grund aufgestellt hatte, droht mächtig Ärger – wenn man ihm denn auf die Schliche kommt. Die Polizei, kündigt Loy an, werde wegen des Verdachts der Amtsanmaßung tätig werden.

Wegen genau dieses Vorwurfs war Ende 2018 ein Kölner Familienvater vor dem Kadi gestanden, der einen Fake-Blitzer in seinem Vorgarten aufgebaut hatte, um seine Kinder in einer Tempo-30-Zone vor rasenden Autofahrern zu schützen. Das Gericht fand das Vorgehen straf-, aber auch nachvollziehbar. Es beurteilte die Tat tatsächlich als Amtsanmaßung, stellte das Verfahren aber ein. Dem Kölner war die Strafbarkeit seines Handelns gar nicht bewusst gewesen.

Warum der hiesige Bastler die Blitzer-Attrappe platziert hatte, darauf vermag sich niemand einen wirklichen Reim zu machen. Die Örtlichkeit sei nicht als Raserstrecke oder Unfallschwerpunkt bekannt, sagt Loy. Nach Angaben von Murnaus Rathaus-Sprecherin Nina Herweck-Bockhorni ist an dieser Stelle Tempo 100 erlaubt.

Klar ist: Am Montagmorgen, als Mitarbeiter des Murnauer Bauhofs anrückten, um den Fake-Blitzer einzukassieren, war die grau lackierte Metallbox so plötzlich verschwunden, wie sie am Wochenende an der Straßengabelung aufgetaucht war. „Die Attrappe wäre vom Markt Murnau entfernt worden, da das Aufstellen von Gegenständen auf öffentlichem Grund ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet ist“, erklärt Herweck-Bockhorni. Dabei will es die Kommune aber auch belassen: „Da durch diese Aktion aber keine Gefährdung für die Öffentlichkeit und auch kein Schaden entstanden ist, wird der Markt Murnau keine weiteren Schritte veranlassen.“

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