Er gilt als potenziell gefährlich

Er soll Millionenbetrag unterschlagen haben: Mutmaßlicher Reichsbürger muss sich verantworten

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Soll die Sozialkassen um einen Millionenbetrag geprellt haben: Johann R.
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Einen Millionenbetrag soll der Betreiber eines Pflegedienstes den Sozialkassen vorenthalten haben. Der Mann gilt als Reichsbürger und potentiell gefährlich.  

Regensburg – Über eine Million an Sozialversicherungsbeiträgen soll der Betreiber eines Pflegedienstes allein 2015 und 2016 unterschlagen haben – strafbar als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Seit Ende Februar muss Johann R. (63) sich deshalb vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Wegen Fluchtgefahr: Mutmaßlicher Reichsbürger in U-Haft

Der Hüne mit dem weißen Vollbart und den langen grauen Haaren ist kein Unbekannter. Mehrfach fiel er am Rande von AfD-Veranstaltungen durch Übergriffe auf. Mit einem Mitglied der Landtagsfraktion ist er verwandt. Die Polizei rechnet ihn der Reichsbürger-Szene zu und stuft Johann R. als potentiell gefährlich ein.

Ein Gefängnisstrafe von sieben Monaten – wegen versuchter Nötigung, Erpressung und Beleidigung – ist noch nicht rechtskräftig. Eine Vorstrafe wegen Nötigung hat er bereits. Weil aufgrund der aktuellen Anklage Fluchtgefahr besteht, sitzt Johann R. seit Januar in Untersuchungshaft.

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Mutmaßlicher Reichsbürger: Sozialversicherungen mit Pflegedienst geprellt?

Insgesamt 112 Fälle, in denen er während der Jahre 2015 und 2016 Arbeitsentgelt veruntreut haben soll, listet die Anklage auf 82 Seiten. Ausschließlich Mitarbeiterinnen aus Osteuropa soll der Angeklagte aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab demnach beschäftigt haben.

Diese lebten in (jeweils zwei pro Betreutem einem wechselnden Zwei- bis Sechs-Wochen-Turnus) rund um die Uhr bei den Pflegebedürftigen, wurden aber laut Anklage nur für 1,5 (Pflegestufe eins) bis maximal fünf Stunden (Pflegestufe drei) angemeldet und bezahlt. Den Rest der Zeit hätten die Beschäftigten in Bereitschaft verbracht – seien dafür aber nicht vergütet worden.

Verteidiger von Pflegedienst-Betreiber: Attraktives Konzept im Rahmen der Gesetze

Strafverteidiger Dr. Georg Karl spricht davon, dass sein Mandant davon ausgegangen sei, dass sich alles im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt habe. Das Konzept sei sowohl für die Beschäftigten wie auch für die Pfleglinge „durchaus attraktiv und vorteilhaft“ gewesen.

Die Pflegekräfte hätten für die Dauer ihres Aufenthalts eine Unterkunft gebraucht. Schon allein aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse sei es da sinnvoll gewesen, direkt bei den Pflegebedürftigen zu wohnen, um Zeit und Geld sparen.

Den Pflegebedürftigen habe es umgekehrt ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, wenn die Pflegekräfte direkt vor Ort waren. Es sei nie erwartet worden, dass mehr gearbeitet werde, als laut den MDK-Pflegestufen vorgesehen gewesen sei, so Karl.

Mutmaßlicher Reichsbürger vor Gericht: Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zum Prozessauftakt

Das Konzept von R.s Unternehmen habe sich von einem ambulanten Pflegedienst nur insofern unterschieden, als dass die Beschäftigten vor Ort bei den Pflegebedürftigen wohnten. Und das habe er gegenüber den Behörden „stets mit offenem Visier kommuniziert“, so Rechtsanwalt Karl.

Weil Johann R. der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, wurde der Prozessauftakt von erhöhten Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Zuschauer mussten unter anderem ihren Handys vor dem Sitzungssaal abgeben. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst Ende April fallen.

Auch abseits davon dürfte noch einiges auf Johann R. zukommen. Zuletzt wurden seine Wohn- und Geschäftsräume im Januar durchsucht – erneut ging es um Sozialversicherungsbetrug, die nicht bezahlten Bereitschaftszeiten in den Jahren nach 2015 und 2016.

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