Zwei fehlende Waffenscheine

Nach Großrazzia gegen Reichsbürger: Debatte um strengere Waffenkontrollen auch im Landkreis

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Reichsbürger rüsten auf: Hier wurden bei einer Razzia in Nordrhein-Westfalen bereits vor einigen Jahren mehrere Schusswaffen entdeckt. Die Sicherheitsbehörden registrieren eine zunehmende Gewaltbereitschaft der Anhänger.
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Nach der Großrazzia gegen Reichsbürger erreicht die Debatte um strengere Waffenkontrollen auch den Landkreis München.

Landkreis – Nach der bundesweiten Großrazzia gegen das sogenannte Reichsbürger-Netzwerk, das mutmaßlich einen gewaltsamen Umsturz des Systems geplant hatte, stellt sich die Frage, inwieweit die Reichsbürger-Szene auch im Landkreis München aktiv ist. Und vor allem: Welche Gefahr geht von ihnen aus? Was tun die Behörden? Zwischen 2016 und 2019 wurde zehn Sympathisanten der staatsfeindlichen Bewegung ihre Waffenerlaubnis entzogen – so informiert das Landratsamt auf Nachfrage des Münchner Merkur. Zwei Reichsbürger wurden 2020 und 2021 mit Schusswaffen erwischt, für die sie keinen Waffenschein besaßen.

Keine konkreten Zahlen

Wie viele Personen im Landkreis insgesamt der Bewegung anhängen, ist unklar, da die Zahlen für Stadt und Landkreis München gemeinsam erhoben werden. Seit 2016 beobachtet der Verfassungsschutz bundesweit die Reichsbürgerbewegung – seitdem wurden 866 Personen mit möglichem Reichsbürgerbezug gemeldet, 397 Personen waren tatsächlich der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen, teilt das Polizeipräsidium München mit.

Sie lehnen die BRD ab

Die Reichsbürger sind eine heterogene Gruppe, die vor allem dadurch bekannt wurde, dass sie sich eigene Pässe druckt und keine Steuern zahlen will. Sie lehnen den demokratischen Rechtsstaat ab. Deutsches Reich statt Bundesrepublik – das ist die Idee, auf die sich alle Anhänger einigen können. Bei anderen Fragen ist die Bewegung in viele kleine Gruppen zersplittert, deren Ideologien von Monarchismus über Esoterik bis hin zur Leugnung des Holocausts reichen.

Entstanden in den 1980er Jahren, wurde die Bewegung in den letzten zehn Jahren zunehmend sichtbarer und gewaltbereiter. Zuletzt befeuert durch die Pandemie, die die Reichsbürgerrhetorik gegen den Staat zusätzlich anheizte. Ein zunehmendes Sicherheitsrisiko sind die bewaffneten Anhänger der Reichsbürger, wie die bundesweite Großrazzia im Dezember zeigte.

Strengere Kontrollen

Als Reaktion forderte Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) nun strengere Waffenkontrollen – seit 2016 wurden allein in Bayern über 900 Schusswaffen von Reichsbürgern sichergestellt.

Um genauer zu wissen, wie groß die Bedrohung wirklich ist, müssten konsequentere Kontrollen her. In Bayern sind die Landratsämter als Waffenbehörde für die Kontrollen bei registrierten Waffenbesitzern zuständig. „Mit den regelmäßigen Kontrollen soll sowohl verdachtsabhängig wie auch verdachtsunabhängig (auch ohne begründete Zweifel) stichprobenartig die sichere Aufbewahrung der Waffen überprüft werden“, so das Landratsamt. Im Jahr 2022 fanden insgesamt 83 angemeldete Kontrollen statt.

Landrat Christoph Göbel (CSU) möchte sich nicht zu möglichen Verschärfungen der Kontrollen äußern, bevor es keine Anweisungen von Bundes- oder Staatsregierung gibt. Sollte es jedoch zu einer Änderung des Waffenrechts kommen, bräuchte das Landratsamt mehr Personal, um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen, heißt es aus dem Landratsamt. Bei den Kontrollen fahren Fachangestellte der Unteren Waffenbehörde zur gemeldeten Wohnadresse des jeweiligen Waffenbesitzers und kontrollieren den Zustand der Waffe sowie ihre Aufbewahrung und die Waffenbesitzkarte.

4046 Waffenbesitzer

Die Zahl der Waffenbesitzer im Landkreis ist laut Landratsamt in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Laut Nationalem Waffenregister (NWR) waren im Landkreis München 4046 Personen als Besitzer einer inländischen Waffe oder eines inländischen Waffenteils registriert (Stand: November 2022). Zum gleichen Stichtag waren insgesamt 25 487 inländische Waffen im Privatbesitz gespeichert. Wer in Deutschland eine Waffe haben darf, ist in Paragraf 4 des Waffengesetzes geregelt. Antragssteller müssen volljährig sein, erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, Sachkunde und Bedürfnis sowie eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro nachweisen.

Die häufigsten registrierten Waffen sind:

OLange Repetier-Schusswaffe: 6540

• Halbautomatische Kurz-Schusswaffe (Gesamtlänge kleiner oder gleich 60 Zentimeter): 6448

• Lange Einzellader-Schusswaffe mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen: 3815

• Kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge kleiner oder gleich 60 Zentimeter): 3375

• Lange Einzellader-Schusswaffe mit glattem Lauf/glatten Läufen: 2743

• Halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar): 1133 lm

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