VonAndreas Högerschließen
Diesmal geht es nicht nur um Glocken, sondern auch um angebliche Tierquälerei – und um Kuhfladen: Der Kläger spricht nicht mit uns. Doch Bäuerin Killer kann einiges erzählen. Die Hintergründe:
Holzkirchen – Regina Killer (41) hat’s geahnt. Der Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach, der im September 2015 wegen der Kuhglocken ausgehandelt worden war, er befriedete den verärgerten Nachbarn nicht. Reinhard U. hatte damals eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es Killer verbot, glockentragende Kühe näher als 100 Meter an sein Haus im Holzkirchner Ortsteil Erlkam zu lassen.
Die Bäuerin aus Föching legte Widerspruch ein, es kam zu besagtem Vergleich: Die Weide (1,2 Hektar) wurde geteilt. Glocken sind nur noch auf dem entfernteren, südlichen Teilstück erlaubt. „Ich habe mich daran gehalten“, versichert die 41-Jährige auf Nachfrage. Mindestens 25 Meter liegen zwischen den Glocken und dem Haus des Beschwerdeführers.
Doch die Kühe, sie nerven den Neu-Erlkamer noch immer. Als er das Anwesen am idyllischen Ortsrand vor etwa vier Jahren kaufte und renovierte, lag davor eine Wiese, auf der noch keine beglockten Kühe grasten. Im Juli 2014 pachtete dann Killer die Wiese. Eine Fläche, die der Marktgemeinde Holzkirchen gehört. „Die Wiese ist als Kuhweide ideal, weil sie von Westen her von Bäumen geschützt ist“, sagt die Bäuerin. Der Pachtvertrag verbiete ihr ohnehin, die Fläche zu ackern. Also grasten dort fortan Jungrinder Tag und Nacht, weitgehend unabhängig. Würden die Tiere trotz Zauns doch einmal auskommen, sollten die Glocken helfen, sie aufzuspüren und wieder einzufangen. „Ich will mit den Glocken niemanden ärgern“, beteuert die Bäuerin.
Das Gebimmel indes geht U. kräftig auf die Nerven. Er könne nachts nicht schlafen, klagte er bereits vor zwei Jahren. Jetzt geht er aufs Ganze: Er klagt gegen Killer und die Marktgemeinde, um Weidehaltung vor seinem Anwesen komplett zu verhindern. Laut Klageschrift sei das Geläut nachts noch immer fast 100 Dezibel laut, was Schlaflosigkeit und gar Depressionen verursache. Zusätzlich fühlt sich der Erlkamer von Weidestechfliegen bedroht, die der Kuhmist anlocke; die Fliegen, so der Vorwurf, könnten Krankheiten übertragen. Den Wertverlust des Hauses, angeblich verursacht von nebenan grasenden Kühen, schätzt die Klageschrift auf rund 100.000 Euro.
Der Einsatz von Kuhglocken sei Tierquälerei – laut Anklageschrift versucht der Erlkamer auch mit diesem Argument, gegen die Beweidung seines Nachbargrundstücks vorzugehen. Barbara Meder, Vorsitzende des Tierschutzvereins Holzkirchen und Umgebung, kann da nur den Kopf schütteln. „Tierquälerei wäre es, die Kühe in einen dunklen Stall zu sperren“, sagt Meder. Sonnenlicht sei entscheidend für das Wohlbefinden der Tiere. „Weidehaltung wird ja sogar staatlich gefördert“, sagt Killer.
Kläger redet nicht mit uns
Auf Anfrage wollte sich der Klageführer nicht weiter zur Sache äußern und ließ nur durchblicken, dass er mit der bisherigen Berichterstattung sehr unzufrieden war. Laut Klageschrift wirft er Killer vor, dass die Rinder absprachewidrig „ständig“ den Zaun überwinden und doch vor seinem Haus bimmeln. „Das ist 2016 einmal passiert“, räumt Killer ein, „von ,ständig’ kann wirklich keine Rede sein.“
„Bei mir wurden Zäune aufgeschnitten, nachts wurde vor unserem Hof gehupt“
Die Föchinger Bäuerin fühlt sich mittlerweile vom Kläger eingeschüchtert. Deswegen habe sie ihre Kühe heuer erst am 7. August auf die Weide gestellt. „Bei mir wurden Zäune aufgeschnitten, nachts wurde vor unserem Hof gehupt“, berichtet die 41-Jährige, „und wer weiß, was der den Tieren noch antut.“ Ein klärendes Gespräch, angeregt vom Gericht, habe der Erlkamer abgelehnt.
Die als Verpächterin der Wiese mitbeklagte Marktgemeinde stehe hinter der Föchinger Bäuerin und der landwirtschaftlichen Nutzung, versichert Zweite Bürgermeisterin Elisabeth Dasch. Der derzeit urlaubende Bürgermeister Olaf von Löwis werde am 19. Oktober persönlich an der Verhandlung vor dem Landgericht München II teilnehmen.
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