VonAndreas Steppanschließen
Sie sehen sich im Kampf „David gegen Goliath“ chancenlos. Anwohner und Grundeigentümer, die von der Nordspange in Tölz betroffen wären, ziehen nicht vor Gericht.
Bad Tölz – Von privater Seite sind wohl keine juristischen Schritte gegen die Baugenehmigung („Planfeststellungsbeschluss“) der Tölzer Nordspange zu erwarten. Zumindest für eine Gruppe von 15 Mandanten – darunter zwei große Wohnungseigentümergemeinschaften am Lettenholz – erklärt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Helmut Wölfel: „Wir haben uns alle getroffen und beschlossen, keine Klage einzureichen.“
Wölfels Kanzlei Labbé & Partner vertritt nach seinen Angaben seit vielen Jahren Personen, die von den Nordspangenplänen betroffen sind. Darunter seien Landwirte, die für den Bau Grundstücke hergeben müssten – durch Verkauf, Tausch oder im Extremfall Enteignung – sowie Anwohner, die als Nachbarn der Straße betroffen wären, zum Beispiel durch Lärmbelästigung.
„Nur weil ein Planfeststellungsbeschluss nicht jedem gefällt, ist er noch nicht rechtswidrig.“
Als ihr Anwalt habe er ihnen letztlich geraten, von einer Klage abzusehen, sagt Wölfel – wegen mangelnder Erfolgsaussichten. „Die Hürden, um den Planfeststellungsbeschluss für ein solches Projekt zu kippen, sind sehr, sehr hoch“, sagt der Jurist. Nur wenn die Wahl der Trassenvariante „offensichtlich falsch“ wäre, sähe der Anwalt eine Chance, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof – dort wäre die Klage angesiedelt – zu gewinnen. Das sei aber nicht der Fall. „Nur weil ein Planfeststellungsbeschluss nicht jedem gefällt, ist er noch nicht rechtswidrig.“ Es sei klar gewesen, dass es sich um „einen Kampf David gegen Goliath“ handle. „Meine Mandanten sind da realistisch.“
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Mit dem Verzicht auf die Klage verbindet Wölfel eine Botschaft an das Staatliche Bauamt Weilheim: „Wir zählen darauf, dass bestehende Probleme nun außergerichtlich geklärt werden können.“ Speziell für die Grundstückseigentümer hofft er, dass das Bauamt bei Fragen der Entwässerung oder der Zufahrt zu Restgrundstücken „einen Schritt auf uns zugeht“. Lösungen im Konsens seien hier besser, „als wenn man sich in einen Rechtsstreit verbeißt“.
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Für die Anwohner wiederum erwartet sich Wölfel ebenfalls Entgegenkommen: und zwar insofern, als das Bauamt und die Regierungsbehörden in Zukunft überprüfen, ob die errechneten Lärmprognosen auch tatsächlich eingehalten werden, und gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Seine Mandanten könnten „erhobenen Hauptes“ aus der Sache herausgehen, meint Wölfel. „Wir sind stolz darauf, dass wir in 20 Jahren erreicht haben, dass das Staatliche Bauamt viele Bedenken und Einwendungen berücksichtigt hat.“
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Dass Einzelpersonen klagen, die nicht von ihm vertreten werden, kann Wölfel freilich nicht ausschließen.
