VonAngela Walserschließen
Sie brach ihrem dreimonatigen Baby beide Arme und beide Beine und fügte ihm tödliche Schädelfrakturen zu. Davon war Staatsanwältin Karin Jung überzeugt und forderte in ihrem Plädoyer für die 29-jährige Mutter aus Nigeria zwölf Jahre Haft wegen Totschlags.
Otterfing – Zwei Stunden sprach die Staatsanwältin, und es war ihr anzumerken, dass ihre Strafforderungen – egal wie hoch sie ausfallen würden – niemals den Tod eines kleinen Babys würden sühnen können. Die Mutter, eine impulsive Farbige, heulte immer wieder auf, doch die Indizien sprachen allesamt gegen sie. 2017 hatte die Frau eine Abtreibung vornehmen lassen. Schon damals wollte sie zu ihren beiden in Deutschland lebenden Kindern (zwei und vier Jahre) kein weiteres Baby.
Als sie von ihrem mitangeklagten Freund (29) erneut schwanger wurde, verschwieg sie ihm das. Dabei kümmerte sich der Mann liebevoll um ihre beiden Kinder und hätte gene ein eigenes gehabt.
Dann kam es im Juni 2018 auf der Toilette der Asylunterkunft in Otterfing zu einer Frühgeburt. Die 29-Jährige ließ das kaum lebensfähige Frühchen auf dem nackten Boden liegen. Ein Sanitäter fand die Kleine. Sie überlebte dank der Intensivpflege in einem Münchner Klinikum.
Getötetes Baby: Vater ist Mittäter und Leidtragender
Doch nach der Entlassung sollte sie nur noch drei Tage leben dürfen. In einer Nacht im September 2018 fügte die Mutter dem kleinen Baby unsagbare Qualen zu. Das Kind war nach einer Augenuntersuchung unleidlich und weinte durchgehend. Der Kindsvater schritt nicht ein. Dadurch machte er sich mitschuldig. Staatsanwältin Jung beantragte für ihn aber lediglich vier Jahre Freiheitsstrafe, weil sie ihn als Leidtragenden betrachtete. „Er hat sein Kind verloren, das für ihn die Familie ausgemacht hätte, die er haben wollte“, sprach Karin Jung.
Da begann der Mann, der in dem Prozess so oft mit den Tränen gekämpft hatte, leise an zu weinen. Mit dem Ärmel wischte er sich die Tränen weg. Für die Staatsanwaltschaft stand außer Frage, dass er nicht Hand angelegt hatte. Er trug damals nach einem Fahrradunfall am rechten Unterarm einen Gips. Auch die linke Hand konnte er wegen starker Schmerzen kaum bewegen. Am Gips befanden sich keinerlei DNA-Spuren des kleinen Mädchens.
Getötetes Baby: Mutter bestreitet Vorwürfe weiterhin
Im Übrigen hatte die Nigerianerin ihren Landsmann anfangs gar nicht, dann aber sehr viel später indirekt belastet, als sie erkannt hatte, dass sie eine andere Verteidigungsstrategie einschlagen musste. Die Anklage ging nämlich davon aus, dass er die Misshandlungen sehr wohl wahrgenommen haben musste. Diese Behauptung hatte der 29-Jährige mit einem verneinenden Kopfschütteln begleitet. „Er war dabei und hat nichts getan, das ist ihm vorzuwerfen“, führte Karin Jung aus.
Die Kindsmutter hatte behauptet, er trinke viel Alkohol und müsse die Kleine misshandelt haben. Sie selber bestritt nämlich bis zum Schluss, der Kleinen etwas angetan zu haben. „Sie hat Mist gebaut und will mir das anhängen“, hatte er in einem seiner wenigen Statements gesagt. Das Urteil soll in der kommenden Woche fallen.
