Bebauungsplan aufgestellt

Neues Baugebiet am Hochweg: Platz für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und einen Dreispänner

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So sieht der Bebauungsplan für das neue Baugebiet am Hochweg in Peiting aus.
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„Endlich kommen wir voran“: Mit diesem erleichterten Satz sprach Peitings Zweiter Bürgermeister Franz Seidel in der Dienstagssitzung des Gemeinderats seinen Kollegen aus der Seele. Einstimmig hat das Gremium den Bebauungsplan für das neue Baugebiet am Hochweg auf den Weg gebracht.

Peiting – Endlich tut sich etwas in Sachen Baugebiete in Peiting. Nach der schier endlosen Hängepartie um das Projekt Basili-Wiese, das nach jahrelanger Planung im vergangenen Juli endgültig am aufwendigen Lärmschutz und den schwierigen Grundstücksverhandlungen gescheitert war, sollen Bauwillige jetzt am Hochweg zum Zug kommen. Das Grundstücksgeschäft ist bereits unter Dach und Fach. Am Dienstag stellte Marktbaumeister Fabian Kreitl im Gemeinderat den Entwurf für den Bebauungsplan vor. Erarbeitet hatte ihn in den vergangenen Monaten das Planungsbüro NRT. Ziel sei gewesen, ihn so zu gestalten, dass man in den nächsten Jahren keine Befreiungen diskutieren müsse, so Kreitl.

Auf dem Gelände, das sich von der Michael-Dacher-Straße im Westen entlang des Hochwegs bis zur Wanderhofstraße im Osten erstreckt, weist der Entwurf insgesamt 14 Baugrundstücke aus. Eines davon bietet Platz für einen Dreispänner, auf den übrigen Parzellen sollen Einzel- oder Doppelhäuser entstehen. Was die Dachform angeht, seien nur Satteldächer erlaubt, erläuterte Kreitl. Die vorgeschriebene Dachneigung betrage zwischen 22 und 28 Grad, die maximale Wandhöhe 5,80 Meter.

Bei der Grundflächenzahl (GRZ), die bestimmt, welcher Flächenanteil bebaut werden darf, bewege man sich mit einem Wert von 0,25 – bzw. 0,27 für den Dreispänner – im üblichen Maß. Gleiches gelte für die Geschossflächenzahl (GFZ), die das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Fläche des Grundstücks angibt. Hier betrage der Wert 0,38 bzw. 0,40. Eine Sonderrolle spielen die beiden Parzellen östlich der Wanderhofstraße, für die man laut Kreitl statt GRZ und GFZ direkt die Grundfläche festgelegt hat. „Das hat mit den Größen der Grundstücke zu tun.“

Probleme mit Versickerung?

Nachfragen aus dem Gremium gab es nur wenige. Norbert Merk (CSU) wollte wissen, ob die Versickerungsfähigkeit des Geländes im östlichen Teil geprüft worden sei. „Da haben wir ja erfahren, dass das möglicherweise problematisch ist.“ Eine Untersuchung habe nicht stattgefunden, entgegnete der Marktbaumeister. Dies sei aber auch nicht die Aufgabe der Gemeinde, sondern Sache der künftigen Bauherren.

Thomas Elste (Grüne) fragte, warum Fotovoltaikanlagen auf den Dächern vollflächig ausgeführt werden müssten. Das sei eine gängige Vorgehensweise, um ein einheitliches Dächerbild zu bekommen, antwortete Kreitl. Wissen wollte der Grünen-Politiker auch, ob es möglich sei, den Fußweg am Kreisverkehr an der Wanderhofstraße Richtung Herzogsägmühle im Zuge des Baugebiets zu verbreitern. Man werde das prüfen, versprach der Marktbaumeister.

Einstimmig brachte der Marktgemeinderat schließlich den Aufstellungsbeschluss auf den Weg. Als nächstes werde nun der Plan öffentlich bekannt gemacht und die Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten, schildert Kreitl das weitere Vorgehen. Laufe alles ohne größere Schwierigkeiten könne man voraussichtlich im April 2020 den Satzungsbeschluss fassen.

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