- VonWolfgang Schörnerschließen
Keine Badeinseln wird es heuer voraussichtlich am Kirnberger und am Eitzenberger Weiher in Penzberg geben. Die Stadt sieht sich gezwungen, die schwimmenden Inseln abzubauen. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das auch anderen Kommunen Kopfzerbrechen bereitet. Im Penzberger Rathaus zeigt man sich verärgert.
Penzberg – „Ich finde das extrem bedauerlich“, sagt Bürgermeisterin Elke Zehetner. „Ich verstehe jeden, der darüber den Kopf schüttelt.“ Die Stadt sieht sich jedoch wegen eines Bundesgerichtshof-Urteils gezwungen, die beiden Floße am Badesee auf Gut Hub (Kirnberger Weiher) und am Eitzenberger Weiher nicht zu Wasser zu lassen. Derzeit sind sie noch am Ufer verankert. Der Penzberger Stadtkämmerer Hans Blank, der auch für die städtischen Liegenschaften zuständig ist, hatte den Stadtrat jüngst davon unterrichtet: „Die Flöße dürfen nicht mehr ausgebracht und verankert werden.“ Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte er, dass nach aktuellem Stand die Flöße aus den Seen genommen werden müssen. Dies geschieht ihm zufolge nach Rücksprache mit der Versicherung und einem Fachanwalt. Blank bestätigte ebenso, dass der Hintergrund ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2017 ist.
Urteil sorgt in vielen Kommunen für Unsicherheit
Das Urteil sorgt in vielen Kommunen mit Naturbädern und Badestellen für Unsicherheiten wegen der so genannten Verkehrssicherungspflicht. In dem Urteil geht es vor allem um die Notwendigkeit einer Badeaufsicht. Zugleich hat das Gericht die Beweislast umgekehrt. Im Fokus steht die Haftung bei Unfällen an künstlichen Einrichtungen wie Badeinseln, Stegen und Sprungtürmen. Seither prüfen Kommunen in Deutschland, ob sie Stege und Badeinseln abbauen müssen, ob sie Aufsichtspersonal brauchen (am Kirnberger Weiher gibt es keine Aufsicht, am Eitzenberger Weiher passt die Wasserwacht an den Wochenenden auf) oder ob Warnschilder („Auf eigene Gefahr“) ausreichen.
Urteil nach Badeunfall in Rheinland-Pfalz
Ausgangspunkt für das Urteil des Bundesgerichtshofs war ein schwerer Badeunfall im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz. In einem Naturschwimmbad verfing sich eine Zwölfjährige im Seil einer Boje. Das Mädchen, das minutenlang unter Wasser war, wurde zwar gerettet, erlitt aber irreparable Hirnschäden. Damals verklagte die Familie die Gemeinde auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht urteilte unter anderem, dass zwar nicht jede Gefahr auszuschließen sei, eine Aufsicht aber den Badebetrieb regelmäßig kontrollieren müsse.
Badeinseln: Stadtrat wird sich mit dem Thema beschäftigen
Eigentlich hätte die Stadt Penzberg die beiden Badeinseln zum Beginn der Badesaison, spätestens zu den Pfingstferien, wieder in der Mitte der Seen verankern wollen. Bereits Anfang Mai hatte Stadtkämmerer Blank allerdings eingeschränkt, dass man erst noch die Antwort auf eine Anfrage bei der Versicherung abwarten wolle. Die Antwort fiel offenbar negativ aus. Blank erklärte nun, dass das Thema den Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung Ende Juni beschäftigen wird. Die Frage, ob das Urteil auch Folgen für die Badestege an den beiden Badeseen haben könnte (am Kirnberger Weiher wurden erst im vergangenen Jahr zwei neue Stege angebracht), ließ Blank offen. Man befinde sich in Kontakt mit anderen Kommunen, erklärte er, man habe dafür noch keine Lösung. Auch diese Frage soll dem Stadtrat Ende Juni vorgelegt werden.
Während Blank das Urteil und die Folgen nicht kommentiert, übt Bürgermeisterin Zehetner Kritik: „Man kann es auch auf die Spitze treiben.“ Sie sei 16 Jahre lang im Münchner Kreisverwaltungsreferat für Sicherheit und Ordnung zuständig gewesen: „Man kann nicht jede Gefahr vermeiden, Prävention muss mit Augenmaß geschehen“, erklärt sie. Jedes Kind könne auch am Spielplatz von einer Rutsche fallen. In den vergangenen Jahren sei an den Badeinseln nichts passiert. Doch nun, so Zehetner, erhielten die Kommunen den Schwarzen Peter.´
Diskussionen gibt es auch in anderen Kommunen: Darf man im Landkreis Starnberg baldnur noch unter Aufsicht baden?