Breitfilz-Brand: Welche Parzellen sind in zehn Minuten zu erreichen?

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Breitfilz-Brand in Penzberg: Eine Gartenhütte wurde ein Raub der Flammen.
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Eine Woche nach dem Brand kristallisiert sich heraus, wie es mit der Kleingartenanlage Breitfilz in Penzberg weitergehen könnte. Eine Sperrung oder Teilsperrung will man bei der Stadt verhindern, heißt es.

Penzberg – Mehr als 300 Gartenparzellen gibt es im Breitfilz. Die Parzelle, auf der vor einer Woche ein Feuer ausbrach, liegt etwa 50 Meter vom Kiesweg entfernt, der von Feuerwehrfahrzeugen erreichbar ist. Von dort schlängelt sich jedoch ein schmaler Pfad an einem Graben entlang zu der Parzelle. Andere Grundstücke in der Kleingartenanlage sind nur auf noch viel verschlungeneren Pfaden zu erreichen. Dies stellt das größte Problem für den Brandschutz dar.

Bürgermeisterin Elke Zehetner erklärte am Donnerstag auf Nachfrage, dass Ordnungsamt und Feuerwehr nun klären sollen, „inwieweit der Brandschutz im Breitfilz gewährleistet werden kann“. Am heutigen Freitag gibt es dazu ein Treffen. Konkret geht es ihr zufolge um die Frage, welche Parzellen die Feuerwehr innerhalb der „Hilfsfrist“ erreichen kann. Diese „Hilfsfrist“ ist im bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt: Demnach muss die Feuerwehr nach dem Alarm den Einsatzort innerhalb von zehn Minuten erreichen können. Mit der Einschränkung, dass es um Einsatzorte geht, die – so das Gesetz – an einer Straße liegen. Was bei den Parzellen nicht der Fall ist.

Laut Bürgermeisterin müsste auf jenen Parzellen, die die Feuerwehr nicht in der Frist erreichen kann, auf Feuer verzichtet werden – also kein Grillen, Kochen oder Heizen. Auf Nachfrage erklärte sie, dass es nicht um ein Betretungsverbot oder um eine Teilsperrung gehe. Das, so Zehetner, wäre die „große Keule“. Über das Baurecht könnte tatsächlich eine Sperre verhängt werden, da sich die Schrebergärten im Außenbereich befinden. „Das will aber niemand, es gibt ja auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte sie. Man versuche es zuerst über die andere Variante – also über die mit der „Hilfsfrist“. „Wir wollen nicht der Spielverderber sein, die Leute wollen die Natur und ihre schönen Gärten genießen“, so Zehetner. Andererseits erklärte sie: „Wir dürfen auch nicht zuschauen, bis etwas passiert.“ Es sei zum Schutz der Breitfilzler.

Am nächsten Dienstag soll laut Zehetner der Bauausschuss, möglichst im offenen Teil der Sitzung, über das Gespräch mit der Feuerwehr informiert werden. Auf der Tagesordnung steht der Punkt aktuell aber noch nicht. Wenn klar ist, wie weiter verfahren wird, sollen ebenso die Nutzer der Parzellen informiert werden, so die Rathaus-Chefin.

Was an der Sache verwundert: Bis heute liegt kein Brandschutzkonzept vor, obwohl davon schon vor über einem Jahr die Rede war. Das Landratsamt hatte, als es damals ein Verpachtungsverbot anordnete, auf den mangelnden Brandschutz, auf fehlende Rettungs- und Fluchtwege sowie auf Gefahr für Leib und Leben hingewiesen. Der Brandschutz sollte Teil eines Gesamtkonzepts werden, das auch bau-, naturschutz- und wasserrechtliche Regelungen einschließt und in ein Bebauungsplan-Verfahren münden sollte, um die Kleingartenanlage auf rechtlich sichere Füße zu stellen. Zehetner erklärte dazu, dass der Stadtrat für dieses Jahr davon Abstand genommen habe, weil die Umsetzung rund eine Million Euro gekostet hätte. Was sie nicht sagte: Es ist fraglich, ob die Behörden einem Bebauungsplan für eine Kleingartenanlage, die zum Teil im Moor liegt, überhaupt zustimmen würden.

Unsicherheit herrscht indes bei den Kleingärtnern selbst. Rudi Schmidt, der seit 2015 eine Parzelle hat, forderte diese Woche die Bürgermeisterin in einem Schreiben auf, für eine „erholsame und rechtmäßige Nutzung der Gärten“ zu sorgen, „wenn’s geht, vor der nächsten Bürgermeisterwahl“. Viele Familien mit Kindern hätten viel Zeit und Geld investiert. Schmidt: „Ich fände es gut, wenn demnächst über 300 Parzellenpächter regelmäßig bei der Stadtverwaltung vorstellig werden würden und einen rechtlich gesicherten Bereich einforderten.“

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