Ein Berufssoldat (54) musste sich wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Weilheim verantworten. Er erhielt eine Geldstrafe. Hinter dem Vorfall steht eine traurige Geschichte.
Penzberg – Der Vorfall ereignete sich im Februar dieses Jahres in Penzberg. Der 54-jährige Berufssoldat, der zusammen mit seiner Frau seinen Hund ausführte, traf auf die Geschädigte. Diese besitzt einen schwarzen, großen Mischlingshund. Die beiden Parteien kannten sich schon aus einer Begegnung im Jahr zuvor.
Der Hund der Geschädigten war im ersten Fall angeleint und soll ein wenig auf den sehr kleinen Hund des Angeklagten zugegangen sein. „Er wollte nur schnüffeln“, sagte die Frau. Der Mann habe gleich wüste Beleidigungen ausgestoßen und erklärt, dass sein Hund ängstlich sei. Freimütig gab die Frau an, auch kräftig geschimpft zu haben. Bei dem Vorfall im Februar wollte die Hundebesitzerin diesmal mit ihrem Hund an der kurzen Leine einfach nur an dem Ehepaar und deren Hund vorbeigehen. „Ich wollte möglichst ein Zusammentreffen vermeiden“.
Plötzlich gezücktes Messer in der Hand
Der Mann habe aber schon wieder Beleidigungen ausgestoßen und nachdem sie vorbeigegangen war, sei er plötzlich auf sie zugelaufen mit einem gezückten Messer in der Hand. „Es war knapp vor meinem Gesicht“, sagte die Frau. Sie sei schockiert gewesen. Das Messer soll eine Gesamtlänge von circa. 15 Zentimetern gehabt haben. Er würde erst den Hund und dann sie töten, habe der Mann gesagt, sei dann aber gegangen, so die Zeugin.
Die Frau verständigte die Polizei und erstattete Anzeige. Der Mann hatte seinen Hund mit in den Gerichtssaal gebracht. Aber was zunächst etwas lächerlich wirkte, stellte sich dann ganz anders dar. Als er zur Klärung seiner persönlichen Verhältnisse auch zu eventuellen Krankheiten befragt wurde, kam heraus, dass der Mann schwere psychische Probleme hat. Der Hund wird zur Therapie eingesetzt. „Er ist meine Rettung“, sagte der Berufssoldat, der seit zwei Jahren vom Dienst befreit ist. Schwer traumatisiert kam er von einem jahrelangen Einsatz in Afghanistan zurück.
„Ich habe viele Menschen sterben sehen, auch Kameraden“, sagte er. Seitdem hat er Albträume und driftet auch oft tagsüber in eine Art Zwischenwelt. Über 1000 Therapiestunden hat er schon hinter sich, Aufenthalte in Kliniken. Die Hündin ist darauf spezialisiert, zu merken, wenn der Mann beginnt in die schreckliche Albtraumwelt zu fallen. Sie weckt ihn dann auf.
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Mann nimmt Einspruch zurück - tragische Vorgeschichte berücksichtigt
Anfänglich relativierte der 54-Jährige den Vorfall noch. Er gab zwar alles zu, bescheinigte der Frau aber auch eine gewisse Schuld. Daher hatte er zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben.
Die Vorsitzende Richterin Karin Beuting rief den Staatsanwalt und den Verteidiger zu einem Rechtsgespräch zusammen. Nach Rücksprache dann mit seinem Verteidiger nahm der Mann seinen Einspruch zurück. Da die Beleidigung beiderseitig stattgefunden hatte, wurde dieser Anklagepunkt wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es blieb die Bedrohung mit dem Messer. „Normalerweise wird so etwas mit einer sehr hohen Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug geahndet“, sagte der Staatsanwalt. Aber er berücksichtigte die tragische krankheitsbedingte Vorgeschichte, die zu dieser Überreaktion des bis dahin unbescholtenen Mannes geführt habe. Er plädierte auf 50 Tagessätze zu je 80 Euro.
Das sah auch Richterin Beuting so und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. „Ich sehe sehr wohl, dass es bei Ihnen eine Ausnahme ist, aber wir sind hier in Penzberg und nicht in Afghanistan“, sagte sie. Sie wünschte ihm dann aber alles Gute für die weitere Verarbeitung seiner Geschichte.
Von Regina Wahl-Geiger
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