- VonWolfgang Schörnerschließen
Wegen des bevorstehenden Endes des HAP-Werks an der Seeshaupter Straße in Penzberg wird der umstrittene Bebauungsplan für Kirnberg neu aufgerollt. Ein Vorschlag lautet, im nördlichen Teil kein Mischgebiet mehr, sondern nun ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen.
Penzberg – Seit über sieben Jahren wird an dem Bebauungsplan für den Penzberger Ortsteil Kirnberg gearbeitet, der auch das HAP-Werkgelände einschließt. Ziel war, mit ihm die Immissionskonflikte zwischen dem Unternehmen und der benachbarten Wohnbebauung zu lösen. Allerdings sorgte das Bebauungsplanverfahren für Zündstoff. Ein Kritikpunkt war, dass der nördliche Teil der Kirnberger Straße als Mischgebiet ausgewiesen werden sollte, in dem Anwohner mehr Lärm des angrenzenden Betriebs ertragen müssten. Auf der anderen Seite hieß es, dass die Existenz des HAP-Werks gesichert werden muss, das im nördlichen Bereich seines Geländes eine Lackiererei errichten wollte.
HAP-Schließung: Voraussetzungen für alten Bebauungsplan-Entwurf entfallen
Dies alles ist Makulatur, seit der Konzern das Aus für das HAP-Werk zum Juni 2020 verkündet hat. Geändert haben sich damit die Voraussetzungen für den Kirnberg-Bebauungsplan. In der Bauausschusssitzung am Dienstagabend legte Stadtbaumeister Justus Klement deshalb neue Vorschläge des beauftragten Stadtplaners Eberhard von Angerer vor.
Neuer Entwurf: Gewerbegebiet bleibt bestehen - mit Einschränkung
Was sich im neuen Konzept nicht ändert: Das Gewerbegebiet, auf dem sich das HAP-Werk befindet, bleibt als solches erhalten; es wird also auch künftig dem Gewerbe vorbehalten sein. Allerdings soll der nördliche Streifen dieses Geländes nun als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausgewiesen werden. Das heißt: Dort wären die Immissionswerte strenger. Für das Kirnberg bedeutet dies laut Klement: Kirnberger Straße und Ponholzweg können komplett als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Das ursprünglich vorgesehene Mischgebiet im nördlichen Teil entfällt.
Klement erklärte zudem, dass in dem Konzept auch die aktuelle Lagerfläche des städtischen Bauhofs an der Kirnberger Straße gestrichen wurde. Sie könnte zur Wohnbaufläche für ein Einfamilien- oder Doppelhaus werden, vorausgesetzt ein Alternativstandort für die Bauhoflagerfläche wird gefunden. Der Stadtbaumeister schlug ebenso vor, die HAP-Halle mit Pförtnergebäude und Parkplätzen über den Bebauungsplan für eine mögliche Nachfolgenutzung abzusichern.
Stadtbaumeister: „Wir stehen am Beginn der Bauleitplanung“
Manfred Reitmeier (BfP) fragte in der Ausschusssitzung, wieso der Streifen mit dem „einschränkten Gewerbegebiet“ nicht auf den südlichen Bereich erweitert wird. Klement antwortete, dass dort bereits ein Lärmschutz zur Wohnbebauung bestehe und man eigentlich nicht zu viele Einschränkungen für das Gewerbe wolle. Man könne, so Klement, aber über eine Erweiterung des Streifens sprechen. Sowohl Thomas Keller (SPD) als auch Johannes Bauer (Grüne) plädierten zudem dafür, auch über die Ausweisung des allgemeinen Wohngebiets neu zu diskutieren. Das wird nun wohl auch geschehen. Klement: „Wir stehen am Beginn der Bauleitplanung.“
Stadt Penzberg sichert sich über Satzung ein Vorkaufsrecht
Die Stadt Penzberg hat sich indes ein Vorkaufsrecht auf die Grundstücke im Gewerbegebiet an der Seeshaupter Straße gesichert. Dabei handelt es sich um Flächen beidseits der Dr.-Gotthilf-Näher-Straße. Auch das Werksgelände des Unternehmens HAP, das Ende Juni 2020 seine Produktion einstellt, gehört dazu. Der Penzberger Stadtrat erließ dazu in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine spezielle Satzung. Die Folge: Wer künftig in dem Gewerbegebiet eine Fläche verkauft, muss vorher die Stadt informieren; sie kann dann prüfen, ob sie das Grundstück selbst erwirbt.
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