VonLaura Forsterschließen
Der Pflegestützpunkt des Landkreises München hat seit seiner Eröffnung vor einem Jahr schon über 1000 Menschen beraten. Die Experten beantworten jetzt die meist gestellten Fragen.
Landkreis – Der Pflegestützpunkt im Landkreis München feierte kürzlich sein einjähriges Bestehen. Die Anlaufstelle, ansässig in Riem, steht allen Bürgern kostenlos zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die Beratung zum Thema Pflege benötigen – sowohl Betroffene als auch Angehörige. Seit der Eröffnung des Pflegestützpunktes hat sich eine Menge getan: Mehr als 1000 Ratsuchende haben sich mit unterschiedlichsten Fragen an die Mitarbeiter gewandt. Im Münchner Merkur werden jetzt die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.
Wann sollte ein Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung gestellt werden?
Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Alltag dauerhaft – für mindestens sechs Monate – nicht mehr eigenständig bewältigen kann und deshalb umfangreiche Unterstützung von anderen benötigt. Betroffene oder ihre bevollmächtigten Angehörigen können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad und entsprechende Leistungen stellen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder bei privat versicherten Personen von Medic Proof wird dann die betroffene Person kontaktieren. In der Regel wird bei der ersten Begutachtung ein Besuch im häuslichen Umfeld des Betroffenen durchgeführt. Nach Abschluss der Begutachtung erhält der Betroffene einen schriftlichen Bescheid. Es ist ratsam, zusätzlich zum Bescheid das sogenannte Pflegegutachten anzufordern.
Was passiert, nachdem ein Pflegegrad beantragt wurde?
Nach Einreichung des Antrags auf einen Pflegegrad unterstützt der Pflegestützpunkt auf Wunsch bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes. Dabei erklären die Mitarbeiter beispielsweise, welche Einschränkungen sich auf einen bestimmten Pflegegrad auswirken können und insbesondere welcher Hilfebedarf und welcher Umfang der Unterstützung für die Einstufung relevant sind. Zudem wird erläutert, welche Unterlagen vorbereitet werden sollten, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Wie können sich Betroffene und Angehörige auf die Begutachtung vorbereiten?
Für die Begutachtung sollten relevante Unterlagen wie aktuelle ärztliche Berichte, der Schwerbehindertenausweis, der Medikationsplan und, sofern vorhanden, ein Pflegetagebuch vorbereitet werden. Es ist wichtig, dass die Begutachtung unter realen Bedingungen stattfindet. Die betroffene Person sollte, auch wenn es schwer fällt, ihre Situation nicht beschönigen. Es ist ebenfalls hilfreich, wenn die pflegende Person anwesend ist, um ihre Beobachtungen zu schildern und einen umfassenden Einblick in die tägliche Pflegesituation zu geben.
Wie läuft die Suche nach einem Pflegedienst ab?
Verschiedene Datenbanken listen die ansässigen Pflegedienste auf und sind öffentlich im Internet, beispielsweise bei der Münchner Pflegebörse, zugänglich. Für Personen ohne Internetzugang bietet der Pflegestützpunkt des Landkreises Unterstützung bei der Suche an. Die Verfügbarkeit freier Kapazitäten bei den Diensten muss jedoch im Einzelfall erfragt werden. Manchmal erfordert dies etwas Geduld.
Stationäre Pflege: Gibt es freie Plätze für Kurzzeit- oder Langzeitpflege?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Pflegeeinrichtungen im Landkreis und in der Umgebung von München können Auskunft über ihre aktuellen Kapazitäten und Aufnahmemöglichkeiten geben. Das Angebot ist jedoch begrenzt und muss individuell unter Berücksichtigung aller Beteiligten erörtert werden. Der Pflegestützpunkt steht selbstverständlich unterstützend zur Seite, wenn jemand mit dieser Suche überfordert ist.
Welche Unterstützungsangebote im Bereich der Finanzierung gibt es und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Je nach Einzelfall stehen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, sowohl über Pflege- als auch Krankenkassen und andere Kostenträger. Sollten alle Fördermöglichkeiten und eigenen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen.
