Kaltenbrunn

Aus Protest Bier auf der Bundesstraße getrunken: „Klimatrinker“ bezieht Stellung

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Seelenruhig sitzt ein Mann am Tisch in der Sonne und trinkt ein Bier - mitten auf der Bundesstraße 2 in Kaltenbrunn.
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Nach der aufsehenerregenden Tisch-Aktion auf der Bundesstraße in Kaltenbrunn bezieht der „Klimatrinker“ nun Stellung über seinen Anwalt. Warum er aus Protest mitten auf der B2 Bier zu trinken begann.

Kaltenbrunn – Die kurze Blockade-Aktion auf der Bundesstraße 2 in Kaltenbrunn am vergangenen Freitag sorgt auch im Nachgang noch für Furore. Bekanntlich hatte ein 45-jähriger Einheimischer dort seinen Tisch samt Stuhl aufgestellt und sich ein Bier schmecken lassen. Notrufe gingen bei der Polizei ein, die den Mann letztlich mit auf die Dienststelle nahm (wir berichteten). Nun meldet sich der Betroffene über seinen Anwalt zu Wort – und übt Kritik an den Ordnungshütern.

Die Version des Mannes: Es sei eine Protestaktion gewesen. Eine Stunde lang habe er wegen des starken Pfingstreiseverkehrs vergeblich versucht, über die Fahrbahn zu kommen. Er stand am Straßenrand und wartete. Deshalb holte er schließlich Tisch und Stuhl heraus – und machte es sich auf der B2 bequem. Als Protest gegen den Verkehr im Garmisch-Partenkirchner Ortsteil. Das erklärt sein Anwalt Christian Langhorst in einer Pressemitteilung. Er macht auch klar, was den Beamten vorgeworfen wird: „Zu keiner Zeit wurde seitens der Polizei die Alkoholisierung des mutmaßlichen Täters bestimmt. Insoweit ist es unrichtig, von einem stark alkoholisierten Anwohner zu sprechen.“ Warum der Mann die Unterführung, die unweit unter der Straße auf die andere Seite führt, nicht genommen hat, ist indes unklar.

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45-Jähriger habe spontan entschlossen, seinen Protest nach außen zu tragen

Langhorst betont, der 45-Jährige habe ad hoc entschlossen, seinen Protest nach außen zu tragen – „gegen den zunehmenden Transitverkehr und die Belastung durch den Reise- und Schwerverkehr, der die Ortschaft in zwei Teile zerschneidet“.

Tatsächlich ist es nicht zu einem Alkoholtest gekommen. Das bestätigt Paul Klette, Sprecher der Polizeiinspektion in Garmisch-Partenkirchen. „Der Mann hat sich vehement dagegen gewehrt.“ Auch zur Blutentnahme ins Klinikum wollte er nicht. Doch war es für die Beamten augenscheinlich, dass er stark betrunken war. So habe ihn auch das Klinikum nicht aufnehmen wollen, weshalb ihn die Beamten mit aufs Revier nahmen – ein sogenanntes Unterbindungsgewahrsam, erklärt Langhorst. Damit soll verhindert werden – ähnlich wie bei Klimaklebern – dass der Tatverdächtige sofort weitermacht. Am Samstagmorgen gegen 7 Uhr durfte der Beschuldigte die Inspektion verlassen.

Rechtsanwalt kritisiert Vorgehen der Polizei - Beschuldigter sei mobil gewesen und nicht festgeklebt

Der Rechtsanwalt hätte aber auch andere Möglichkeiten gesehen, mit dem Betroffenen umzugehen. „Man hätte einfach seinen Tisch, Stuhl und ihn beiseite nehmen können, alles war schließlich mobil.“ Anders als bei Aktivisten der „Letzten Generation“, die sich festkleben oder sogar betonieren.

Mit Letzteren wäre die Polizei vor Ort gleich vorgegangen wie bei dem Einheimischen. Das versichert Klette. Die Beamten ermitteln nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Für Langhorst unverständlich: „Ob es zu einer konkreten Gefährdung einzelner Verkehrsteilnehmer kam, darf an dieser Stelle bezweifelt werden“, schreibt er. „Insbesondere, wenn die Durchfahrtsgeschwindigkeit durch den Ortsteil Kaltenbrunn zur besagten Tatzeit kaum mehr als 30 Stundenkilometer betragen hat.“ Ob die Anordnung rechtens war, den Anwohner in Gewahrsam zu nehmen, „wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen“.

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