Die beiden Olchingerinnen, die im Juni dabei erwischt wurden, wie sie nachts weggeworfene Lebensmittel aus einem Supermarktcontainer gefischt hatten, sollten eigentlich am 10. Dezember auf der Anklagebank des Brucker Amtsgerichtes Platz nehmen.
Olching – Doch der Richter hat den Termin nun abgesetzt.
Containern wird vom Gesetzgeber als Straftat eingestuft. Die Olchingerinnen hatten deshalb einen Strafbefehl wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall erhalten: Sie sollten 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) bezahlen. Sie legten Widerspruch ein – ihr Einspruch gegen den Strafbefehl wäre eben am 10. Dezember zur Verhandlung gestanden. Wie es nun weitergeht, ist derzeit offen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Studentinnen bereits im Vorfeld ein Angebot gemacht, sobald sie acht Stunden Sozialarbeit geleistet haben, das Verfahren einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft ging mittlerweile davon aus, dass Lebensmittel aus dem Müll eine geringwertige Sache sind. Die Olchingerinnen aber wollten den Prozess: Sie sind überzeugt, dass Containern kein Verbrechen ist und wollen freigesprochen werden. Sie hoffen letztlich auf eine Gesetzesänderung, sodass Containern entkriminalisiert wird. Die jungen Frauen haben mittlerweile viel Unterstützung bekommen. Für den Verhandlungstag war eine Kundgebung mit Vorträgen, Musik und einem Stand mit gerettetem Essen geplant. Die Fürstenfeldbrucker Lebensmittelretter-Gruppe unterdessen hat sich vom Containern abgegrenzt.(sus)