Im März 2015 startete Ines B. in eine Rodel-Fahrt vom Wallberg ins Tal. Heute sitzt sie im Rollstuhl. Nun hat das Münchner Landgericht über ihre Klage gegen die Bergbahn entschieden.
Rottach-Egern/München - Die Entscheidung ist gefallen: Richter J. Brose vom Landgericht München II hat die Schadensersatzklage gegen die Brauneck- und Wallbergbahnen GmbH abgewiesen.
Die Klägerin war im März 2015 auf der Wallberg-Rodelbahn an der 180-Grad Kurve mit ihrem Schlitten aus der Bahn getragen worden und etwa 15 Meter tief gestürzt. Sie ist dabei gravierend verletzt worden (mehrere Brüche, Sehnenabrisse, langwierige Klinikaufenthalte, fortdauernde Beeinträchtigungen). Mit ihrer Klage macht sie Schadensersatz und Schmerzensgeld von mindestens 96.000 € geltend.
Lesen Sie auch: Rodelopfer Ines B. im Gespräch mit unserer Redaktion: „Am Wallberg muss sich was ändern“
Der Richter ist danach zur Überzeugung gelangt, dass an der Unfallstelle zwar eine so genannte Schlüsselstelle der Rodelbahn liegt, für die sich die Rechtsprechung über die Sicherungspflichten bei Skipisten durchaus übertragen lässt, dass die beklagte Wallbergbahn hier aber keine Pflichten verletzt hat.
Die Rodelbahn sei als sportlich und schwierig bekannt, eine so genannte „atypische Gefahr“, vor der über die normalen Warnmaßnahmen hinaus zu warnen sei, habe an der Stelle aber nicht vorgelegen.
Im Kern sei es die Verantwortung der Klägerin gewesen, bei Überforderung die Fahrt abzubrechen.
mm