Die Feuerwehr rettete einen Buben (7) von einem Baukran am Landratsamt Rosenheim.
© Montage: Josef Reisner
Von Julian Baumeister
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Großeinsatz für Rosenheimer Rettungskräfte: Ein Bub (7) musste am Montag, 26. Juni, aus schwindelerregender Höhe von einem Baukran am Landratsamt gerettet werden. Obwohl niemand verletzt wurde – ein Fall für die Polizei. Ob, und falls ja, welche Folgen der „Kletterausflug“ für die Eltern hat.
Rosenheim – Es müssen bange Minuten für die Mutter eines siebenjährigen Buben am Montagabend, 26. Juni, gewesen sein. Das Kind war im Bereich der Baustelle am Landratsamt in der Wittelsbacherstraße auf einen Baukran geklettert. Doch damit nicht genug: Als der Vater des Jungen die Situation erkannte, eilte er seinem Sohn nach. Da die Mutter inzwischen einen Notruf abgesetzt hatte, waren innerhalb weniger Minuten ein Großaufgebot an Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst vor Ort.
Keine Verletzten Wie die Polizei mitteilt, konnte der Vater aus eigener Kraft wieder vom Kran heruntersteigen. Der kleine Bub habe hingegen von der Feuerwehr aus schwindelerregender Höhe mithilfe einer Drehleiter geborgen werden müssen. „Glücklicherweise wurde niemand verletzt“, sagt Johanna Heil, Medienbeauftragte der Polizeiinspektion Rosenheim.
Großeinsatz in Wittelsbacherstraße am Landratsamt Rosenheim Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Am Montagabend (26. Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. Am Montagabend (26. 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Juni) musste die Rosenheimer Feuerwehr einen kleinen Jungen von einem Baukran holen. © jre Ihr zufolge sind auch alle Ermittlungen in der Sache abgeschlossen – auch gegen die Eltern des Jungen werde aktuell nicht weiter ermittelt. „Es stehen keine strafbaren Handlungen im Raum, Strafen werden deshalb wohl nicht zu erwarten sein“, sagt Heil.
Wie es genau zu diesem Zwischenfall kommen konnte, dazu wollte sich das Landratsamt Rosenheim auf OVB-Anfrage nicht näher äußern. „Der Baukran ist von einem Bauzaun umgeben. Damit sollte klar sein, dass dass Klettern auf den Kran nicht erlaubt ist“, teilt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes, lediglich mit. Und im Übrigen gelte, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Eltern müssen Kosten nicht übernehmen Die Kosten für den Einsatz müssen diese allerdings nicht tragen. Es werde den Eltern keine Rechnung für den Feuerwehreinsatz gestellt, bestätigt Christian Baab, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Rosenheim, mit. Dies gelte aber nicht immer, sondern liege im Ermessen, teilt auch die Polizei auf Nachfrage mit.